schabe78 hat geschrieben: . . . . Wäre der Patentschutz auf Schlüssel gerichtlich durchsetzbar, wäre es eine Goldgrube für . . .
Lieber Stefan, ließt Du eigentlich nur die hälfte der Beiträge, also alles was deiner Meinung entsprechend ist . . . und alles andere wird einfach ignoriert . . .
ich habe doch geschrieben das der Herr B mit der Easy Entrie schon öfters vor Gericht stand, und z.B. gegen WiLKA verloren hat, da dort das Gericht der Meinung war das die "Speed-Profil-Schlüssel" das Patent verletzen . . .
Mich stört an Deinen Beiträgen schon das Du mit Deiner slektiven Sichtweise und Halbweisheiten hier meinst irgendwelche Wahrheiten verbreiten zu müssen die nur teilweise stimmen.
Ein Patent ist ein real existierender gesetzlicher Schutz, dessen Nichteinhaltung bestraft werden kann, da muss man nicht drum rum "eiern" und es hat Richter und Gerichtsverhandlungen gegeben die dieses auch bestätigt haben, natürlich nach Prüfung und einer Gerichtsverhandlung wie sie in unserem Rechtstaat üblich ist.
Andersrum stimme ich mit Dir und einigen anderen hier überein, und bin der Meinung das der Schutz der Sicherungskarte überbewertet ist, weder Patentrecht noch Markenrecht als "Schlüssel-schutz-Gesetz" geeignet sind, und die eigentliche "Grundsicherheit" die von einem Schloß ausgeht ist das das Schloß schwer (überhauptnicht) manipulativ überwindbar ist, und der "Geheimcode" des Schlüssels dem Eindringling nicht bekannt sein sollte ...
Aber bei Großen Schließanlagen (z.B. Verkehrsnetze) lässt sich es nicht vermeiden das Schlüssel in viele Hände geraten, und da es schon ganz nützlich ist das man die Schlüssel nicht wie ein übliches Normalprofil an jeder Ecke für 5,-Eier kopieren lassen kann, dann wäre bei diversen Schlüsseln überhaupt keine Sicherheit gegeben, und man hätte direkt einen 4-Kantschlüssel einsetzen können, bei solchen Schließanlagen ist es dann zu vernachlässigen wenn es dann mal dem einen oder anderen "Freak" gelingt aus einem Stück Messing sich einen Nachschlüssel zu "dremeln", die Große Masse hat halt keinen Schlüssel ... da wäre die Elektronik sicher eine gute Alternative, aber ein mechansicher Zylinder ist dann für viele Bereiche doch langlebiger und nicht so "pflegeintensiv" ...
Wäre vielleicht doch ganz sinnvoll wenn es irgend eine gesetztliche Grundlage gäbe die gerade für solche "Groß-Schließanlagen" einen Schutz bieten das Schlüsseldienste diese Schlüssel NiCHT kopieren dürfen. Was ja zum Beispiel bei der "BundeswehrFarbe" auch möglich ist ....
und meckern kann man über jede Technologie, besonders wenn man schlauer ist als
alle anderen
muss da an die beiden Opas der Muppetsshow denken ...
stefan-1 hat geschrieben:Dem TE wurde wohl ICS empfohlen. Das ist erstmal nicht verkehrt. AAABER: Wieviel Sicherheit wird gebraucht? Wieviel Komfort wird gewünscht? Ist eine Anlage (=Komfort eines (General-)Hauptschlüssels) sinnvoll oder kann man mit zwei Gleichschließungen oder einer Gleichschließung und einer Z-Anlage auskommen (weniger Komfort, aber billiger und bei Schlüsselverlust keine so große Aktion?
Hatte er doch alles geschrieben, es soll eine kombinierte Hauptschlüsselanlage mit Zentralzylinder werden, die in verschiedenen Gebäuden eingebaut wird. Und es wird von dem Herren der uns fragte "mittlere Sicherheit" gefordert, da er schon die Erfahrung gemacht hat das Einbrecher sich für die Glasscheiben interessiert haben, und den bisher genutzen Wilka-Zylinder ganz außer Acht gelassen haben ... ich hatte mit ihm auch einige PN getauscht, und er will sich in ruhe überlegen was er nun für besser erachtet. Abgesehen vom hohen Preis von Erweiterungszylindern und der derzeitigen Beschaffenheit einiger Zylinder war er mit der Wilka WZ-Serie schon ganz gut bedient ...