das ist natürlich richtig ... thoretisch könnte man zwar eine "baugleiche" eigene Tür kaufen, und dann nach herzelslust Bohren und Sägen ... aber hier könnte natürlich je nach Objekt der Hauseigentümer sich an der veränderten Optik des Gesamtobjektes stören ...fripa10 hat geschrieben:Auf die Nachkaufbarkeit kann es nicht ankommen, da nahezu alles nachkaufbar wäre, beispielsweise eine für ein Zusatzschloß oder eine Katzenklappe durchlöcherte Tür. Trotzdem darf man als Mieter da nicht eigenmächtig Hand anlegen, das Recht aus Eigentum geht vor.
Bei dem Zylinder jedoch, den ich quasi "mit-gemietet" habe, ist dieser mir doch zur gesamten Mietzeit überlassen ... und wenn ich mir 100% oder vielleicht sogar 110% sicher bin das ich diesen wieder "zurückmontieren" kann, sehe ich keine zerstörung von fremden Eigentumes ... es soll ja Leute geben die sich ausführlich Hobbymäßig mit Zylindern und Schließanlagen auseinandersetzten ... (das mit dem Tod lass ich mal weg... reichte für heute(insinder))
Aber auch hier will ich mal meine persönliche Sichtweise schreiben ...
wenn jemand bei der Besichtigung den Schließzylinder der Wohnung anspricht, und dann vom Vermieter zugesichert wird das zu diesem Zylinder nur 3 Schlüssel existieren, und sonst kein weiterer (zugehöriger) Schlüssel vorhanden ist, dann Miete ich einen Zylinder ohne Hauptschlüsselfunktion ... genau so wie ich vielleicht ein Schafzimmer ohne Schimmel, und ein Wohnzimmer mit Balkon (um auch etwas lächerliches zu nennen) .... wenn nun entgegen der Vereinbarung, die ja nunmal Grundlage des Mietvertrages ist, dann doch im Schlafzimmer (überstrichener) Schimmel ist, der Balkon sich als (gewollte) optische Täuschung herausstellt und der Zylinder auch nicht so ist, dann darf ich doch auf "Reparatur" bzw. Nachbesserung bestehen ... und wenn ich selbst dieses auf eigene Kosten machen kann, ist es ja eher als "Reparatur" der Mietsache zu sehen ... und für Reparaturen seitens Mieter gibt es kein Zwang für Handwerker, es muss legendlich fachgerecht ausgeführt sein. Und es sind auch keine "Baulichen Veränderungen" ... da ja zu Mietbeginn die Wohnung anscheinend schon in diesem Zustand war ....
anders wäre es wenn der Vermieter mich von vorneherein in kenntniss des Generalschlüssels setzten würde.
. nicht ganz einfach, aber schiwierig