Garage und Wohnungstür gleichschließend - sinnvoll?

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Christian
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Re: Garage und Wohnungstür gleichschließend - sinnvoll?

Beitrag von Christian »

fripa10 hat geschrieben:Auf die Nachkaufbarkeit kann es nicht ankommen, da nahezu alles nachkaufbar wäre, beispielsweise eine für ein Zusatzschloß oder eine Katzenklappe durchlöcherte Tür. Trotzdem darf man als Mieter da nicht eigenmächtig Hand anlegen, das Recht aus Eigentum geht vor.
das ist natürlich richtig ... thoretisch könnte man zwar eine "baugleiche" eigene Tür kaufen, und dann nach herzelslust Bohren und Sägen ... aber hier könnte natürlich je nach Objekt der Hauseigentümer sich an der veränderten Optik des Gesamtobjektes stören ...

Bei dem Zylinder jedoch, den ich quasi "mit-gemietet" habe, ist dieser mir doch zur gesamten Mietzeit überlassen ... und wenn ich mir 100% oder vielleicht sogar 110% sicher bin das ich diesen wieder "zurückmontieren" kann, sehe ich keine zerstörung von fremden Eigentumes ... es soll ja Leute geben die sich ausführlich Hobbymäßig mit Zylindern und Schließanlagen auseinandersetzten ... (das mit dem Tod lass ich mal weg... reichte für heute(insinder))

Aber auch hier will ich mal meine persönliche Sichtweise schreiben ...
wenn jemand bei der Besichtigung den Schließzylinder der Wohnung anspricht, und dann vom Vermieter zugesichert wird das zu diesem Zylinder nur 3 Schlüssel existieren, und sonst kein weiterer (zugehöriger) Schlüssel vorhanden ist, dann Miete ich einen Zylinder ohne Hauptschlüsselfunktion ... genau so wie ich vielleicht ein Schafzimmer ohne Schimmel, und ein Wohnzimmer mit Balkon (um auch etwas lächerliches zu nennen) .... wenn nun entgegen der Vereinbarung, die ja nunmal Grundlage des Mietvertrages ist, dann doch im Schlafzimmer (überstrichener) Schimmel ist, der Balkon sich als (gewollte) optische Täuschung herausstellt und der Zylinder auch nicht so ist, dann darf ich doch auf "Reparatur" bzw. Nachbesserung bestehen ... und wenn ich selbst dieses auf eigene Kosten machen kann, ist es ja eher als "Reparatur" der Mietsache zu sehen ... und für Reparaturen seitens Mieter gibt es kein Zwang für Handwerker, es muss legendlich fachgerecht ausgeführt sein. Und es sind auch keine "Baulichen Veränderungen" ... da ja zu Mietbeginn die Wohnung anscheinend schon in diesem Zustand war ....
anders wäre es wenn der Vermieter mich von vorneherein in kenntniss des Generalschlüssels setzten würde.
. :rubbingey nicht ganz einfach, aber schiwierig
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Re: Garage und Wohnungstür gleichschließend - sinnvoll?

Beitrag von fripa10 »

Man merkt, daß Du kein Jurist bist, denn so simplifizieren kann man es eben nicht.

Tatbestand: Mal angenommen, der Vermieter hätte Dir ausdrücklich zugesichert, daß Du alle zum Schloß gehörenden Schlüssel bekommst oder bekommen hast, so kann das aus Sicht des Vermieters heißen, Du bekommst alle Einzelschlüssel, die er zu dem Zylinder hat. Selbst wenn Du auf Nummer sicher gehst und nachhakst, ob es einen übergeordneten Schlüssel dafür gibt, und der Vermieter würde den existenten Hauptschlüssel verschweigen, so folgt für Dich als Mieter daraus zunächst einmal nur, daß Du ihn auffordern kannst, einen Zylinder einzubauen bei dem er keine Schließmöglichkeit behält. Dazu wäre eine kalendermäßige angemessene Frist zu bestimmen. Erst wenn diese fruchtlos verstrichen ist, dürfte man eine Ersatzvornahme starten, d. h. den Zylinder selbst tauschen und dem Vermieter sogar die Rechnung dafür präsentieren.

Wenn einen der Vermieter allerdings schon einmal belogen hat ("gibt keinen übergeordneten Schlüssel"), dann ist fraglich, ob man bei einem im Tausch durch den Vermieter eingebauten Zylinder nicht weiterhin Bedenken hegen müßte, daß er auch von diesem anderen Zylinder noch passende Schlüssel zurückbehält. Wäre ich der Richter, würde ich daher dem Mieter zugestehen, selbst für den Austausch des Vermieter-Zylinders zu sorgen. Ich würde ihm aber auf gar keinen Fall zugestehen, den Zylinder des Vermieters zu zerlegen und daran herumzubasteln, denn diese Maßnahme ist weder die einfachste, noch die verhältnismäßigste um das Problem des Vermieterzugangs zu lösen. Mit dem Zylinderaustausch gibt es eine simple Lösung, die das Interesse des Mieters an seiner Privatheit und das Interesse des VM an seinem Eigentum (des Zylinders) unter einen Hut bringt.

Die Lüge des Vermieters und der ihm gebührende Eigentumsschutz sind zwei verschiedene Paar Schuhe, aus der Lüge des VM folgt nicht, daß er sein Recht am Eigentum verlöre. Ob überhaupt der Beweis gelänge, daß der VM gelogen hat, ist schon unsicher. Möglicherweise hat er auch vergessen, daß es zu dem Zylinder einen übergeordneten Schlüssel gibt, oder er hat das Mietobjekt bereits mit diesen Schlössern erworben und sich nie Gedanken darüber gemacht, ob es in der Kiste mit Schlüsseln auch einen Hauptschlüssel gibt. In diesen Fällen wäre nicht auszuschließen, daß der VM arglos zugesichert hat, daß es keine weiteren Schlüssel gibt, obwohl das nicht zutrifft. Welche Version man als Tatrichter dann glauben mag, muß man sehen. Letztlich ist das aber nicht soooo wichtig, da dem Mieter in jedem Falle ein Zylinder zusteht, bei dem er allein die Kontrolle darüber behält, wer Zutritt hat.

Im praktischen Leben wäre zu hoffen, daß sich kein Rechtsstreit deswegen entspinnt, weil ein Mieter einen Standardzylinder begehrt und das gerichtlich durchsetzen will. Wahrscheinlicher wäre indes die Klage des VM auf Schadensersatz, weil er einen unzulässigen Eingriff in sein Eigentum entdeckt. Beide Klagen hätten Aussicht auf Erfolg, eine Klage des VM würde für den eigenmächtig am Zylinder bastelnden Mieter erhebliche Kosten bedeuten, das kann bis hin zum Ersatz der kompletten Schließanlage gehen, wenn glaubhaft gemacht wird, daß der Mieter das Schließgeheimnis des Hauptschlüssels erlangt hat und so der Schutz der Schließanlage im Ganzen gefährdet ist. Dazu bietet sich aus der Erfahrung ein teurer Sachverständiger an, der dem nicht fachkundigen Gericht darlegt, daß der Mieter durch seinen Eingriff das Schließgeheimnis erfahren haben dürfte.

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Christian
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Re: Garage und Wohnungstür gleichschließend - sinnvoll?

Beitrag von Christian »

boianka hat geschrieben:Daher mein Tipp :
Besser die Katzenklappe in die Wand - die lässt sich leichter wieder restaurierend zumauern - und wenn man eine innen und eine aussen auf die Wand setzt hat man sogar noch ne Temperaturschleuse . . .
[ironie]
und wenn es eine tragende Wand ist, ist auch Egal, schließlich kann man dem Vermietzer ein neues Haus kaufen, ist ja alles nachkufbar ....
[/ironie]
fripa10 hat geschrieben:Man merkt, daß Du kein Jurist bist, denn so simplifizieren kann man es eben nicht.
aber auch ein Jurist muß in der Lage sein eine Situation soweit wie möglich auf dem Punkt zu kommen, und nicht "um den heißen Brei" zu schwafeln, und sich NiCHT in der Komplexität einer Thematik zu verlaufen ... um eine Aussage für oder gegen Etwas treffen zu können ...
fripa10 hat geschrieben:Eigentumsschutz sind zwei verschiedene Paar Schuhe,
auch als "erfahrener Hobby-Jurist" gebe ich diesem hier recht, eine "Straftat" kann man nicht mit einer anderen "Straftat" ausgleichen, wäre ja im höchsten Maße Selbstjustiz ...
fripa10 hat geschrieben:und das Interesse des VM an seinem Eigentum (des Zylinders) unter einen Hut bringt.
wie schon oben geschrieben, solange der Mieter den Zylinder im Originalen Zustand zurückgibt ist sein Eigentum nicht beschädigt, und solange man die Wohnung mit samt dem Zylinder mietet, hat der Mieter die Verfügungsgewalt darüber nicht der Vermieter ... schliesslich bekommt er doch monatlich sein Geld ... und theoretisch (auch wenn ich kein diesbezügliches Gerichtsurteil kenne) gehört der Schließzylinder mit zum "Mietgegenstand" ...
fripa10 hat geschrieben:daß der Mieter das Schließgeheimnis des Hauptschlüssels erlangt hat
... das ist natürlich noch eine weitere Gefahr, sehe ich auch so ... (auch wenn her wieder von einem weiteren Paar Schuhe die Rede ist)
würde es häufiger vorkommen das man aufgrund von Zylindern auf den Hauptschlüssel zurückschließt, und damit "Unfug" anstellt, wäre vom Einsatz mechansicher Schließanlgen weitgehendes abzuraten ...

Und hiermit kündige ich nun an das ich aus dieser "Diskussion" aussteige, glaube das ich alles dazu gesagt habe, und wir jetzt uns mal wieder "heiß" diskutieren, was natürlich nicht heißt das ich in irgend einer Weise von meiner Meinung zurücktrete (kapituliere) ...
für mich privat würde sich natürlich die ganze Frage sowieso nicht stellen, da ich hier meine eigene Schließanlage gebastelt habe und damit das ganze für mich nicht zutrifft ... und Bekannten oder Verwandten rate ich in der Regel dazu einen eingen Zylinder einzubauen, auch wenn hier und da die vorhandene Schliessanlage für vertrauenswürdig erachtet wird ... es gibt ja auch Leute die wiederum mein "Schließanlagengebastel" genügend vertrauen schenken und diese Zylinder in ihren Türen haben. Es wurde natürlich immer mit offenen Karten gespielt ... so ehrlich bin ich halt.
und ich als "Hobby-Anwalt" oder "MöchteGernRichter" weiß das letzendlich sowieso individuell entschieden wird, und so die verschiedensten Urteile bei so einem Fall rauskommen könnten, unabhängig von unserer "Endlosdiskussion" hier.
Ich habe fertig löl
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Re: Garage und Wohnungstür gleichschließend - sinnvoll?

Beitrag von stefan-1 »

Meine Meinung: der Zylinder stellt die Schließung dar, den kann man jederzeit und so oft man will tauschen, sofern man selber zahlt. Dafür haben wir ja die Norm der Form. Ansonsten ist ein fremder Zylinder tabu, was das Zerlegen angeht - das hinterlässt immer forensische Spuren.

Röntgenstrahlung hinterlässt aber keine (Spuren), falls man seine Neugier unbedingt befriedigen muss... ;)

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Marvin K
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Re: Garage und Wohnungstür gleichschließend - sinnvoll?

Beitrag von Marvin K »

Wenn ich zuhause Radioaktives Material bunkere, bekomm ich wohl mehr Ärger als wenn ich nen Zylinder zerlege und dabei ertappt werde. Da kommt zumindest nicht das SEK löl
Alles Hass auf dieser Welt ist für mich vergessen, wenn ich meinen Kater schnurren höre!

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Re: Garage und Wohnungstür gleichschließend - sinnvoll?

Beitrag von fripa10 »

Christian hat geschrieben:Und hiermit kündige ich nun an das ich aus dieser "Diskussion" aussteige, glaube das ich alles dazu gesagt habe, und wir jetzt uns mal wieder "heiß" diskutieren, was natürlich nicht heißt das ich in irgend einer Weise von meiner Meinung zurücktrete (kapituliere) ...
Du bist doch jetzt nicht sauer auf mich? Ich wollte Dich nicht ärgern, sondern die Argumente nur so aufdröseln, wie es das Gericht auch machen würde. Letztlich kommt es nicht darauf an was wir für zweckmäßig oder vertretbar halten, sondern wie das Gericht entscheidet. Das Gericht ist dabei streng an Recht und Gesetz gebunden und so kann ein Richter nicht Handlungen dulden, die von Rechts wegen nun mal nicht drin sind. Den Rechtsstaat zu vermitteln ist überall schwierig, wie man selbst bei Politikern gelegentlich feststellen muß. Peace. :)

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Re: Garage und Wohnungstür gleichschließend - sinnvoll?

Beitrag von Christian »

fripa10 hat geschrieben:Du bist doch jetzt nicht sauer auf mich? .... Peace. :)
nö, keines Falls ... :wave:
habe nur in dieser (und einer anderen) Diskussion keine Lust weiter zu diskutieren, weil ich der Meinung bin das wir uns nun im Kreise drehen, was meine Person einschließt ... finde schon OK wenn mal jemand (ich) einfach die Diskussion für sich als beendet erachtet. Also auf ein lustiges und weiteres "Texten" hier ... nur nicht zu diesem Thema. Rest per PM.
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Re: Garage und Wohnungstür gleichschließend - sinnvoll?

Beitrag von stefan-1 »

Irgendwo mit einem Röntgenapparat spielen meinte ich... Hier ein Beispiel, was man mit Industrie-CT anstellen kann: Webcam_CT_transmissions.OGG (CC-by-sa 3.0 unported by SecretDisc).

S.
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Re: Garage und Wohnungstür gleichschließend - sinnvoll?

Beitrag von Schlosser »

stefan-1 hat geschrieben:Irgendwo mit einem Röntgenapparat spielen meinte ich... Hier ein Beispiel, was man mit Industrie-CT anstellen kann: Webcam_CT_transmissions.OGG (CC-by-sa 3.0 unported by SecretDisc).

S.
Ich weiß zwar nicht, wie hoch die Strahlendosen bei der Gepäckkontrollen sind. Dort sind evtl. ebenfalls solche Aufnahmen möglich...
Mein Reichtum: MCS, ICS, 3KS, Kaba Quattro, Abus XP2-S, S&G 6651, S&G 6730, LaGard 1985, La Gard 39e, mech. Kromer 3 Uhren Zeitschloß, Kromer 3011 und einen Bode Tresor

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Re: Garage und Wohnungstür gleichschließend - sinnvoll?

Beitrag von stefan-1 »

Die Detailauflösung...

Schließgeheimnis ade. Mit der passenden Software und a bisserl human interaction sintert man sich dann alle passenden Schlüssel, einer davon ist der GHS.

Holy sh... Gerade eben erkannt, wie man einen nicht in einer Tür verbauten MCS decodieren kann... Den Zylinder ohne sperrberechtigten Schlüssel meine ich... Brauche Zugang zu einem Industrie-CT...

S.
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