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Re: Garage und Wohnungstür gleichschließend - sinnvoll?

Verfasst: 20. Sep 2014 13:11
von fripa10
stefan-1 hat geschrieben:Hätte aber nichts dagegen, wenn ein Paket Servicezylinder samt einem reichhaltigen Stiftsatz in der Post wäre.

S.
Einfach mit der PTA reden, die bekommen Fehlzustellungen doch sonst auch hin. :wngn:

Re: Garage und Wohnungstür gleichschließend - sinnvoll?

Verfasst: 20. Sep 2014 13:24
von Retak
Man muss sich halt entscheiden: Bequemlichkeit (nur 1 Schlüssel) oder Sicherheit (2 Schlüssel). Hängt natürlich auch davon ab, was für in Verhältnis man zu seinem Vermieter / Verwalter hat. Wenn man allerdings merkt, dass der einen dreist anlügt oder sonstwie ein mieser Typ ist, dann nichts wie raus mit dem Anlagenzylinder. Auf keinen Fall den vermietereigenen Zylinder verändern, das ist, wie oben schon geschrieben, Sachbeschädigung.

Re: Garage und Wohnungstür gleichschließend - sinnvoll?

Verfasst: 20. Sep 2014 19:15
von stefan-1
War gerade bei unseren tschechischen Freunden gucken, da war doch ein-Sponsorenbanner. Firma FAB. Mal angegeguckt und jetzt muss ich hier posten was ich da sah (aber erst noch Hilfe beim Übersetzen brauche): FAB Bera (in tschechischer Sprache), könnte interessant sein, mit Panikfunktion.

S.

Re: Garage und Wohnungstür gleichschließend - sinnvoll?

Verfasst: 20. Sep 2014 20:17
von Christian
stefan-1 hat geschrieben:Hab' leider keinen Werbevertrag... Hätte aber nichts dagegen, wenn ein Paket Servicezylinder samt einem reichhaltigen Stiftsatz in der Post wäre.
und eine Tüte in "KingSize" mit dazugehörigen Rohlingen ...
meine "Keso-Werkstatt" habe ich leider nicht von den $chweizern frei Haus bekommen, musst diese mir müheselig im eBay und sonstwo zusammenkaufen ... aber Werbegeschenke würd ich schon annehmen, falls jemand in Richterswil oder in Buhholz i.d.N mitliest ...
fripa10 hat geschrieben:Einspruch, Euer Ehren!
Ich bin mit der Zylindermontage vertraut, habe aber trotzdem zu vielen Marken keine oder höchstens einige Stifte, die dann nicht alle Längen abdecken.
Einspruch abgelehnt .... :rubbingey

einfach zum nächsten Baumarkt rüber-jumpen, und irgendwas rundes mit 3mm-Durchmesser kaufen, oder einen alten "FlohmarktZylinder" schlachten, so einfach kann das manchmal sein ...

[ironie]ich dachte die Ossies wären die jenigen die aus Sch... Gold machen können, und im Gegensatz zu den Wessies genügend Phantasie und Erfindungsgeist dafür haben. [/ironie] löl

:id1: Grübel ... Da drängt sich mir der Gedanke auf, angenommen der Vermieter hat bein Anmietung gesagt das in dem Wohnungstürzylinder ausschließlich nur die 3 ausgehändigten Schlüssel sperren können, demnach ist doch der Zylinder beim Auszug nicht kaputt wenn dieses auch wirlich so ist, und den heimlichen GHS kann der Herr ja gar nicht bei der Wohnungsübergabe testen ... theoretisch wäre ja der Zylinder ja sogar eher repariert, und mit der Anlagendokumentation eines Herstellers hat man ja als Mieter keine Verträge .... (man kann immer alles von 2 Seiten betrachten)
stefan-1 hat geschrieben:War gerade bei unseren tschechischen Freunden gucken, da war doch ein-Sponsorenbanner. Firma FAB. Mal angegeguckt und jetzt muss ich hier posten was ich da sah (aber erst noch Hilfe beim Übersetzen brauche): FAB Bera (in tschechischer Sprache), könnte interessant sein, mit Panikfunktion.
sieht schwer nach einem effeff-Schloß aus, und da beides ASSA-ABLOY-Töchter sind, wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch so sein.

Re: Garage und Wohnungstür gleichschließend - sinnvoll?

Verfasst: 20. Sep 2014 20:40
von boianka
Christian hat geschrieben: [ironie]ich dachte die Ossies wären die jenigen die aus Sch... Gold machen können, und im Gegensatz zu den Wessies genügend Phantasie und Erfindungsgeist dafür haben. [/ironie] löl
Die Ossis vielleicht . . . - aber fripa10 ist doch wohl ein feinstmechanisch-perfektionistischer Schweizer ! - Odch ?

Ich denke da beispielsweise an seine Beschreibung vom Zylinder schmieren . . .

Re: Garage und Wohnungstür gleichschließend - sinnvoll?

Verfasst: 20. Sep 2014 23:10
von Marvin K
Ich habe auf mehreren Seiten für Mietrecht gelesen, dass der Zylinder auf Kosten des Vermieters ausgetauscht werden kann, falls dieser noch Wohnungsschlüssel hat. Und bei einer HS / GHS Anlage ist dies ebenfalls der Fall.

Bei der Sache mit dem Herausnehmen der Plättchen wäre ich mir nicht so sicher, dass es Sachbeschädigung ist. Eine Wohnung darf ich doch auch in den Farben streichen, in der ich es gerne hätte. Beim Ausziehen aus der Wohnung muss ich die Wände natürlich wieder weiß streichen, gleiche dürfte dann doch auch für den Zylinder gelten, den darf ich doch für meinen Nutzen so modifzieren wie ich es mag, Hauptsache er kommt beim Auszug wieder in den Urzustand. Gut, wenn ich gerade versterbe und sonst niemand von was weiß, hat der Vermieter halt Pech und darf nen neuen Zylinder bestellen, aber mich belangen kann keiner mehr, da ich unter der Erde liege..

Re: Garage und Wohnungstür gleichschließend - sinnvoll?

Verfasst: 20. Sep 2014 23:34
von fripa10
@Marvin: Das Zauberwort lautet "bauliche Veränderung". Eine solche bedarf immer der ausdrücklichen Zustimmung durch den Vermieter, ansonsten ist sie unzulässig. Der Begriff der baulichen Veränderung ist im Mietrecht sehr weit gefaßt, man könnte vereinfachend sagen, lediglich die Schönheitsreparaturen sind davon ausgenommen. Das Zerlegen eines dem Vermieter gehörenden Profilzylinders gehört mit Sicherheit nicht zum vertragsgemäßen Mietgebrauch und für den Laien ist nicht ohne Weiteres feststellbar, welche Folgen die Basteleien an dem Zylinder haben, mithin ob dadurch etwas beschädigt, weggelassen oder verändert wurde. Sehen wir uns doch nur mal an, was manche halbseidenen Schlüsseldienste bei selbst montierten Zylindern so zusammenschmeißen, Mieter müssen nicht notwendiger Weise sorgfältiger zu Werke gehen. Es ist allemal zumutbar, einen anlagenfremden Zylinder einzubauen und einen Mehrschlüssel am Bund zu haben, zumal das die einzige Lösung ist, die den Eigentümer des Anlagenzylinders wirklich aussperren kann.

Deinen Exkurs mal weitergesponnen, Du hättest den Anlagenzylinder modifiziert und würdest vor Rückgabe der Mietsache und Herstellung des Urzustandes versterben, Dich könnte in der Tat niemand mehr belangen, wohl aber Deinen Rechtsnachfolger / Erben. Für den würde es dann richtig teuer.

@bojanka: Ich bin ein sehr schweizerischer Ossi, vielleicht gehöre ich auch einfach nur zur aussterbenden Spezies der Verfechter deutscher Wertarbeit. Mit schlechter Qualität, auch meiner eigenen Arbeit, kann ich äußerst schlecht umgehen.

Re: Garage und Wohnungstür gleichschließend - sinnvoll?

Verfasst: 21. Sep 2014 00:17
von Christian
Marvin K hat geschrieben: .... dass der Zylinder auf Kosten des Vermieters ausgetauscht werden kann, falls dieser noch Wohnungsschlüssel hat. Und bei einer HS / GHS Anlage ist dies ebenfalls der Fall....
... das ist absolut richtig, bezieht sich hier eher auf die Kosten die der Schlüsseldienst verursacht, weil man davon ausgeht das nicht jeder Mensch seinen Zylinder selbst wechseln kann, geschweige umstiften (rekeying) kann
... aber ob der Mieter ein Anrecht auf eine Saubere Zentralschliessanlage hat, ist 'ne gute Frage, zumindest könnte es ja ein wichtiges Argument gewesen sein genau diese Wohnung anzumieten, und ist damit irgendwie doch Vertragsgegenstand ... oder .... wäre ähnlich wenn nach Einzug plötzlich der Balkon weg ist, den man noch besichtigen konnte ... (auch wenn es ein hanebüchener Vergleich ist)
fripa10 hat geschrieben: "bauliche Veränderung".
... nicht ganz, das wären Arbeiten an der "Gebäudesubstanz", und ein Schließzylinder ist ein nachkaufbares "Anbauteil" welches im schlimmsten Fall vom Mieter nachgekauft werden müsste ... ähnlich wäre es wenn eine Türöffnung bei einem Schließanlagenzylinder mit der Bohrmaschine erfolgt, was ja schon hier oder da vorkommt ...

:id2: hier nochmal bisserl anderes (altes) Thema aus'm Thread ... viel mir gerade so noch ein, hielt ich für ergänzungswürdig:
Da fällt mir Spontan ein, das ja hier gesagt (geschrieben) wurde das eine Sicherungskarte eine reinen Z-Anlage einem GHS gleich kommen würde, weil man ja jeden beliebigen Wohnungsschlüssel bestellen könnte ... jedoch sei hier noch das man als Mieter sich vom Vermieter bescheinigen lassen kann das man alle Schlüssel erhalten hat, und bei dem Verdacht das jemand missbräuchlich die Wohnung betritt man immer die Möglichkeit einer neuen Schließplanabschrift hat, und somit die heimlich nachbestellten Einzelschlüssel auffallen ... bei allen seriösen Schließanlagenherstellern werden ja auch die nachgelieferten Schlüssel registriert, und sind somit nachweisbar.
Die Vorlage eines original-Schließplanes mit veränderten Datum, veränderter Schlüsselanzahl oder veränderten (wegradierten) Hauptschlüssel-Kreuzen wäre hier schon vortäuschung von falschen Tatsachen ...
Abgesehen davon das der Vermiter diese evtl. normal kopieren lassen hatte, also keine Orignalschlüssel ... falls möglich ...

Re: Garage und Wohnungstür gleichschließend - sinnvoll?

Verfasst: 21. Sep 2014 00:25
von fripa10
Auf die Nachkaufbarkeit kann es nicht ankommen, da nahezu alles nachkaufbar wäre, beispielsweise eine für ein Zusatzschloß oder eine Katzenklappe durchlöcherte Tür. Trotzdem darf man als Mieter da nicht eigenmächtig Hand anlegen, das Recht aus Eigentum geht vor.

Re: Garage und Wohnungstür gleichschließend - sinnvoll?

Verfasst: 21. Sep 2014 00:35
von boianka
fripa10 hat geschrieben:Auf die Nachkaufbarkeit kann es nicht ankommen, da nahezu alles nachkaufbar wäre, beispielsweise eine für ein Zusatzschloß oder eine Katzenklappe durchlöcherte Tür.
Daher mein Tipp :
Besser die Katzenklappe in die Wand - die lässt sich leichter wieder restaurierend zumauern - und wenn man eine innen und eine aussen auf die Wand setzt hat man sogar noch ne Temperaturschleuse . . .