Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Zerstörungsfreie Schlossöffnung, Fragen zu den verschiedenen Werkzeugen und freier Informationsaustausch

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Tracker
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von Tracker »

kalkhoff hat geschrieben:...ach, der ist ja schon vorbestraft!
Und damit ist die Glaubwürdigkeit an Anbetracht der legalen Nutzung von Dietrichen negativ beeinträchtigt. Das, obwohl, wie zu Beginn erwähnt, es überhaupt keinen Zusammenhang zwischen Dietrichen und der Vorstrafe Unterschlagung gibt.
Die würden bestimmt argumentieren: Scheißegal, Hauptsache: EIGENTUMSDELIKT!!
Es besteht schon die Möglichkeit, dass man solche Personengruppen ganz anders behandelt.
Ja. Ist so.

Zufrieden? :wngn:

kalkhoff
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von kalkhoff »

AlterSchmied hat geschrieben:Der Besitz von Pickwerkzeuge ist hier in Frankreich auch nicht verboten.... ;)
Was soll die (wiederholte - gab es ja schon im Forum) Frage mit den Picks ? :?

@kalkhoff
Was hast du den für tolle Werkzeuge als Anfänger, könntest du bitte mal von denen ein paar Bilder hier einstellen ?, würde mich sehr interressieren (solch eine Menge, von der du sprichst muss ja eine ganz schöne Stange Geld gekostet haben)....
Oder verstehe ich da was total falsch ? :?
Ich bin wie ich mich betrachte kein Amateur.
Ich sage nur dass ich sogenannte Zauberwerkzeuge, u.a. für parazentrische Schlösser, hergestellt aus gehärteten Fahrrad-Buggelschlössern, besitze. Diese sind zum Glück nicht so elastisch und zerbrechlich. Dank der scharfen Abrundung des Bügels wird es sogar möglich gemacht die Picks in paraz. Zylindern aufzufummeln. Sehr sehr aufwändige und langwierige Arbeit, und viele Trenscheiben sind dafür notwendig.
Ich hoffe, dass noch kein anderer Schlauer vor mir auf diese Idee gekommen ist. :respekt:
Ansonsten ist das Ganze mein Brot.
Man muss außerdem wissen, welches U-Schloss sich am besten eignet. Denn nicht alle sind gleich robust.
Auch das idealste Material (Legierung) zur Herstellung von POLENschlüsseln.
(Nur eine Anspielung auf die polnischen Profis!)

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boianka
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von boianka »

kalkhoff hat geschrieben:Bild
Hoffentlich weißt wenigstens Du, von was für "Fachbegriffen" Du da redest . . .
. . . auf jeden Fall bin ich mir jetzt sicher, dass Du Pirat bist !

kalkhoff
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von kalkhoff »

Tracker hat geschrieben:
kalkhoff hat geschrieben:...ach, der ist ja schon vorbestraft!
Und damit ist die Glaubwürdigkeit an Anbetracht der legalen Nutzung von Dietrichen negativ beeinträchtigt. Das, obwohl, wie zu Beginn erwähnt, es überhaupt keinen Zusammenhang zwischen Dietrichen und der Vorstrafe Unterschlagung gibt.
Die würden bestimmt argumentieren: Scheißegal, Hauptsache: EIGENTUMSDELIKT!!
Es besteht schon die Möglichkeit, dass man solche Personengruppen ganz anders behandelt.
Ja. Ist so.

Zufrieden? :wngn:
Ach ja, es gibt auch andere Dinge neben Dietrichen, mit denen man ebenso böse Sachen machen könnte.
Ich gebe ausserdem zu, im Besitz eines 2.000 Euro teuren Tachojustiergeräts zu sein.
So wie es aussieht, wäre es genauso blöd, damit bei einer Kontrolle aufzufallen.

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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von mhmh »

kalkhoff hat geschrieben:Ansonsten ist das Ganze mein Brot.
...
Auch das idealste Material (Legierung) zur Herstellung von POLENschlüsseln.
Also, wovon behauptest Du zu leben?
Von der Herstellung oder der Anwendung solchen Werkzeugs?

Schon wieder ein Troll?

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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von kalkhoff »

mhmh hat geschrieben:
kalkhoff hat geschrieben:Ansonsten ist das Ganze mein Brot.
...
Auch das idealste Material (Legierung) zur Herstellung von POLENschlüsseln.
Also, wovon behauptest Du zu leben?
Von der Herstellung oder der Anwendung solchen Werkzeugs?

Schon wieder ein Troll?
Ich kämpfe für das Guinness-Buch der Rekorde :laugh:

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Christian
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von Christian »

kalkhoff hat geschrieben:Ich kämpfe für das Guinness-Buch der Rekorde :laugh:
den Eindruck hab ich auch ... :matrix:
Es gibt nur eine legitime Einstellung

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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von AlterSchmied »

kalkhoff hat geschrieben :

"Ach ja, es gibt auch andere Dinge neben Dietrichen, mit denen man ebenso böse Sachen machen könnte"

:D Wenn du wüsstest was ich (und ganz alleine) mit einer Steinschleuder (Zwille), einem kanister Benzin und einer Axt (die grosse, die Waldaxt) alles böses anstellen kann, das glaubst du mir nie..... :D

So, und jetzt Ende der Diskussion für mich. ;)
Das Geheimnis des Universums ist: 7129 / 6105195. ( Edward Leedskalnin )

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stefan-1
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von stefan-1 »

Hoho, A darf jeder besitzen und man bekommt A überall. B ist auch legal, aber etwas schwierig zu beschaffen. Bringt man beides zusammen, kann man eine sehr heftige, kontrollierte und berechenbare Detonation herbeiführen. Und das ist keine chemisch instabile Mixtur, sondern ein Klassiker im Sprengwesen, wenn auch heute eher ungebräuchlich. A und B getrennt sind ziemlich (na ja ;) ) harmlos. Und nein, nicht Bruder Bertholds Pülverchen ist gemeint. Auch nicht die Komplizen früher Safeknacker, "Nitro" und "Glyzerin"...

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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von toolix_d »

stefan-1 hat geschrieben:Hoho, A darf jeder besitzen und man bekommt A überall. B ist auch legal, aber etwas schwierig zu beschaffen.
Ohne A fährt mein Auto nicht ...
... und versuchst Du Dir B (ohne trifftigen Grund), in grösseren Mengen, zu beschaffen, kannst Du Dir garantiert fortan nicht mehr unbeobachtet den Hintern abwischen ... !

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