Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Zerstörungsfreie Schlossöffnung, Fragen zu den verschiedenen Werkzeugen und freier Informationsaustausch

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mhmh
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von mhmh »

Was glaubst Du eigentlich, wer wir hier sind? Wieso sollten wir uns mit geplanten oder vorbereiteten Straftaten auskennen?
Frag Deinem Anwalt.

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boianka
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von boianka »

Nicht nur die Thematik, sondern auch die Art zu fragen, hatte mich sofort daran :
boianka hat geschrieben:Hier geht`s um Ähnliches .
erinnert . . .

kalkhoff
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von kalkhoff »

mhmh hat geschrieben:Was glaubst Du eigentlich, wer wir hier sind? Wieso sollten wir uns mit geplanten oder vorbereiteten Straftaten auskennen?
Frag Deinem Anwalt.
Ich nehme an, dass das Ganze für vielen anderen interessant und wichtig ist.
Denn der eine oder andere besitzt vielerlei Dietriche, für die man viel Geld investiert oder mit viel Mühe und Fleiß selber hergestellt hat.
Also ich verfüge über mehreren Arten von Profi-Dietrichen, die es nicht mal im Handel gibt und für die ich selber richtig richtig geklotzt habe. Diese Verschiedenen lagere ich in einem großen Sortimentskoffer und es wäre richtig schmerzhaft und wie ein Albtraum, wenn es in den Händen der Polizei gelangt.

kalkhoff
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von kalkhoff »

boianka hat geschrieben:Nicht nur die Thematik, sondern auch die Art zu fragen, hatte mich sofort daran :
boianka hat geschrieben:Hier geht`s um Ähnliches .
erinnert . . .
Was soll das heißen?
Ich bin nicht sein Komplize.
Dann sollte man wenigstens IP-Abgleich machen.

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boianka
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von boianka »

kalkhoff hat geschrieben:
boianka hat geschrieben:Nicht nur die Thematik, sondern auch die Art zu fragen, hatte mich sofort daran :
boianka hat geschrieben:Hier geht`s um Ähnliches .
erinnert . . .
Was soll das heißen?
Das soll heißen, dass ich es für möglich halte, dass sich hinter beiden Namen die gleiche Person verbirgt und ich es daher für sinnvoll hielt, die Anderen auf mögliche Zusammenhänge aufmerksam zu machen - nichts weiter !

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Christian
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von Christian »

kalkhoff hat geschrieben:Das Problem ist, dass ich bereits wegen einer Unterschlagung zu 30 TS vorbestraft bin.
Es ist ja anerkennungswert das Du so ehrlich bist und dieses hier offen schreibst, ... aber dummerweise lässt es den einen oder anderen den Rückschluss darauf wie Deine "Rechtsauffassung" sein könnte, selbst wenn es nicht zustimmen würde ... und ganz ehrlich zugegeben kann ich mich auch nicht ganz frei machen da einen gewissen "Nachgeschmack" zu haben. Ich weiß gar nicht warum Du das überhaupt geschrieben hast, hätt ich gar nicht gemacht ... das nun diese Äußerung mit der eigentlichen Frage in Verbindung gezogen wird ist ja wohl klar ...
Abgesehen würd ich empfehlen nicht alle persönlichen Dinge hier zu veröffentlichen.
kalkhoff hat geschrieben:wenn ich die Dietriche zufällig in der Tasche habe und in der Öffentlichkeit in einer Schlägerei (Körperverletzung) verwickelt bin.
.... auch wenn es "spießig" klingen würde, aber ehrliche rechtschaffende Bürger sind eigentlich eher selten in Schlägerreien verwickelt, selbst hier in der Ruhrpott-City wo nicht nur Musiklehrer und PastorenSöhne rumlaufen
kalkhoff hat geschrieben:Und wenn ich mich z.B. in der Öffentlichkeit mit überfüllten Taschen voller Dietrichen auffalle lasse, sodass die Polizei.
... also bei mir ist es so das alle besseren Bekannten und auch die Leute hier im Wohnumfeld (Nachbarn ...usw) wissen das ich ein Schloß-Freak bin und hatte damit noch nie meine Probleme, auch das ich mir diverse Schlüssel besorgen kann hab ich den Leuten erzählt, weil ich halt weiß das man bei diesem Thema das Sicherheitsgefühl anderer Menschen stets waren muss ... da geht es sehr oft darum wie man das rüber bringt.
kalkhoff hat geschrieben:Also wenn die Polizei schlicht aus persönlicher Sicht der 100%igen festen Überzeugung ist, dass die Lockpicks für rechtswidrige Taten vorgesehen sind, gibt es eine Bestimmte Regelung im Polizeirecht, die die Einziehung der Gegenstände rechtfertigt?
Das heißt andersrum, wenn es eine erkennbare Absicht der rechtswidrigen Benutzung besteht.
... die Aufgabe der Polizei ist ja nicht nur begangene Straftaten zu verfolgen, sie sollen ja auch nach Möglichkeit auch vor Schaden abwehren, und müssen sich da auf ihr persönliches Gefühl verlassen, und brauchen dafür auch gewisse Handlungsfreiheit, was sicher in einem oder anderen Fall gar nicht so einfach ist ...

Aber als Beispiel, wenn die Polizei bei einer Person Gegenstände findet wie mehrere kräftige Schlitzschraubenzieher, Eine Stablampe und eine Sturmhaube ... alles für sich keine Gegenstände für die es ein Besitzverbot gibt, und ich glabu das wohl kein Beamter sich auf die Diskussion einlassen würde das man gerade unterwegs zu einem Freund ist, und sein Gartenhaus reparieren will, daher die Schaubenzieher ... weil es schon abends ist die Taschenlampe mitgefürht wird, und weil dort zügig ist man die Sturmhaube bei sich hat .... usw ....

Und so ist es hier bei uns nicht anders, bei manchen Leuten hier hat man auch nicht immer den Eindruck das die Fragestellung "sperrsportlicher Natur" ist, wie z.B. wo ein Bild eines eingebauten Zylinders gepostet wird mit der Frage wie man diesen öffnen kann ... oder so
Auch hier muss der Forenbetreiber, dessen Admins und auch wir anderen User halt mit gesunden Menschenverstand entscheiden was wir unterstützen, oder was nicht unterstützenswert erachtet wird. Und da empfinde ich auch das manchmal mit leicht unterschiedlichen Maßstab gemessen wird ... so gestehe ich auch den Polizeibeamten ein das sie "nur" Menschen sind ...
kalkhoff hat geschrieben: wäre richtig schmerzhaft und wie ein Albtraum, wenn es in den Händen der Polizei gelangt.
... solang ich an legal besorgten Zylindern in Meinem Wohnzimmer damit "arbeite" besteht nicht die Gefahr das die Herren Polizisten mir die "Dietriche" wegnehmen.
Im Krankenhaus habe ich mir das z.B. auch als Freizeitbeschäftigung verkniffen, wegen der schönen Patientenschränke wo die Leute ihre Wertsachen einschließen ... sonst wäre Lockpicking eine sehr gute Beschäftigung gewesen dort die Zeit "totzuschlagen"
Es gibt nur eine legitime Einstellung

kalkhoff
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von kalkhoff »

@Christian
Ich denke dass meine Fragen und Schilderung über persönliche Situation durchaus berechtigt sind.
Mir hat mal jemand erzählt, dass es große Auto-Werkstätten gibt, die über ein bestimmtes und ausgeklügeltes Gerät verfügen, mit denen man universell alle Fahrzeuge einer bestimmten Marke per Funksignal öffnen kann (zwecks Notöffnung).
Um an dieses Ding ranzukommen, bräuchte man zunächst eine pol. Genehmigung, u.a. Unbedenklichkeitsbescheinigung vom StA. Und damit müsste man absolut lupenrein sein. Also nur wegen einer Beleidigung (Lappalie) verurteilt, und schon ist man nicht mehr "sauber" , und damit hat man bereits schlechte Karten.
Sollte das Rechtssystem nicht genauso eingreifen, wenn der bereits (nicht einschlägig) vorbelastete Picklock-Eigentümer mit 300 Picks verschiedener Formen für Profilzylinder in der Schatztruhe einfach so draußen rumschleicht?
Darauf zielt ja meine Kernfrage ab.
Also nochmal: Darf eigentlich der Besitz von Dietrichen in D von der Glaubwürdigkeit der betreffenden Person bzw. Beweiswürdigung abhängig gemacht werden?

Im Übrigen sehe ich keinen Anlass, von diesem Thread Abstand zu halten, nur weil man irgendwelche Verdächtigungen im (rechtswidrigen) Umgang und Besitz von Picks hier anstellt.
Dafür fehlen ja Beweise sowie Zugeständnisse. Auch wenn das Ganze hier verdächtig erscheint, kann man immer noch nicht davon sprechen, das es ein Schatten auf das hobbymäßige Lockpicking wirft.

starfleet
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von starfleet »

Glaubst du wirklich, dass du hier eine eindeutige, juristische Antwort erhalten wirst? Geh mal damit zu mehreren Anwälten, da wird dir wahrscheinlich auch jeder eine andere Einschätzung zu geben. Ganz allgemein kann man nur sagen, dass es (wie immer) von den Umständen des Einzelfalls abhängt, wie ja bereits schon einige hier geschrieben haben.

Anhand der beiden Beispiele sollte eigentlich klar sein, warum die Polizeibeamten, die dich antreffen, ganz anders reagieren werden:

1. Du wirst im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und sollst den Beamten deinen Verbandskasten und dein Warndreieck zeigen. Da sich beides im Kofferraum befindet, sehen sie, dass du einen Werkzeugkoffer mit den üblichen Schraubendrehern und Zangen sowie ein Standard-Pickset bzw. Dietrich mit an Bord hast. Auf die Frage hin, warum du das dabei hast, sagst du, du hättest das Werkzeug immer dabei, um ggfs. dir selbst bzw. anderen helfen zu können. Da du den Beamten auch klar machen kannst, dass Lockpicking dein Hobby ist und du deswegen deine Ausrüstung immer dabei hast, lassen sie dich weiterfahren.

2. Wenn du aber nachts in einer Einfamilienhaussiedlung mit einer Tüte voll Dietrichen, Schraubendrehern und vielleicht noch einem Brecheisen von der Polizei angehalten wirst, würde dir wahrscheinlich selbst die beste Begründung nicht viel nützen, es sei denn, du stehst vor deinem eigenen Haus und kommst nicht mehr rein. :wall:


Auch auf präventiver Ebene kann die Polizei entsprechend der allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetze tätig werden, das würde jetzt aber den Rahmen sprengen. Und ja, nicht nur die Beweislage, sondern auch die Glaubwürdigkeit einer verdächtigen Person spielt eine große Rolle. Das hat aber nichts mit dem Besitz von Sperrwerkzeug o. ä. zu tun, denn der ist in Deutschland eben nicht verboten. Reicht dir die Antwort?

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AlterSchmied
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von AlterSchmied »

Der Besitz von Pickwerkzeuge ist hier in Frankreich auch nicht verboten.... ;)
Was soll die (wiederholte - gab es ja schon im Forum) Frage mit den Picks ? :?

@kalkhoff
Was hast du den für tolle Werkzeuge als Anfänger, könntest du bitte mal von denen ein paar Bilder hier einstellen ?, würde mich sehr interressieren (solch eine Menge, von der du sprichst muss ja eine ganz schöne Stange Geld gekostet haben)....
Oder verstehe ich da was total falsch ? :?
Das Geheimnis des Universums ist: 7129 / 6105195. ( Edward Leedskalnin )

kalkhoff
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von kalkhoff »

starfleet hat geschrieben: 1. Du wirst im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und sollst den Beamten deinen Verbandskasten und dein Warndreieck zeigen. Da sich beides im Kofferraum befindet, sehen sie, dass du einen Werkzeugkoffer mit den üblichen Schraubendrehern und Zangen sowie ein Standard-Pickset bzw. Dietrich mit an Bord hast. Auf die Frage hin, warum du das dabei hast, sagst du, du hättest das Werkzeug immer dabei, um ggfs. dir selbst bzw. anderen helfen zu können. Da du den Beamten auch klar machen kannst, dass Lockpicking dein Hobby ist und du deswegen deine Ausrüstung immer dabei hast, lassen sie dich weiterfahren.
Ich denke nicht, dass die dann so einfach durchwinken würden. Dabei würden die den Fahrer sowie das Fahrzeug komplett von A bis Z durchleuchten.
Im Nachgang würden die es überprüfen, ob gegen den Fahrer ein Haftbefehl vorliegt, ob er bereits vorbelastet ist, ob er Führerscheinsperre hat und etc.
Und dann...
...ach, der ist ja schon vorbestraft!
Und damit ist die Glaubwürdigkeit an Anbetracht der legalen Nutzung von Dietrichen negativ beeinträchtigt. Das, obwohl, wie zu Beginn erwähnt, es überhaupt keinen Zusammenhang zwischen Dietrichen und der Vorstrafe Unterschlagung gibt.
Die würden bestimmt argumentieren: Scheißegal, Hauptsache: EIGENTUMSDELIKT!!
Es besteht schon die Möglichkeit, dass man solche Personengruppen ganz anders behandelt.
Darüber wollte ich doch hinaus.

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