Seite 5 von 7

Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Verfasst: 3. Sep 2014 03:47
von AlterSchmied
Ok, Danke, Sind "Gadjos" halt.... :D

Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Verfasst: 5. Sep 2014 11:26
von kalkhoff
Wie sieht es mit der Schlossöffnung unter dem Freunden- und Bekanntenkreis in Form von Nachbarschaftshilfe aus? Muss man dafür überhaupt ein Gewerbe angemeldet haben und geht das in Richtung Schwarzarbeit?
Die Frage ist auch ob bei der Schwarzarbeit sämtliche Elektrowerkzeuge eines Handwerkers beschlagnahmt werden dürfen.
Wenn man bei einem Bekannten z.B. in einem Mehrfamilienhaus an der Tür länger länger hantiert, muss man damit auch rechnen, dass dem einen oder anderen Nachbar mulmig wird und er die Plizei alarmiert.
Ich habe bereits schon zwei mal am Wochenende in der Nachtzeit die Türe bei Freunden mit der Ziehfix geöffnet und habe das natürlich nicht umsonst gemacht.

Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Verfasst: 5. Sep 2014 11:50
von Mr. Smith

Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Verfasst: 5. Sep 2014 12:04
von mhmh
+1

Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Verfasst: 5. Sep 2014 12:45
von toolix_d
+1*

Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Verfasst: 5. Sep 2014 13:26
von stefan-1
Mit dem Z*-F*? :o

Nichts gegen die Wendt'sche Vielzweckwaffe, aber wenn es Nachbarschaftshilfe ist, dann kann man doch auch eine gemütliche Picksitzung halten oder dem "Angelsport" frönen. Z*-F* klingt nach schnell, effizient, wirtschaftlich, profitorientiert...

Wie war das noch? Die Axt im Hausflur erspart den Schlüsseldienst"? ;)

S.

Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Verfasst: 5. Sep 2014 18:59
von Mr. Smith
mhmh hat geschrieben:+1
toolix_d hat geschrieben:+1*
Ja, ihr habt recht, da muss man dann auch noch mal klicken.

Schön ist ja dabei, dass beim allerersten Ergebnis gleich auch das Beispiel mit der Türöffnung genannt wird.

Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Verfasst: 5. Sep 2014 19:14
von Schlosser
Mr. Smith hat geschrieben:
mhmh hat geschrieben:+1
toolix_d hat geschrieben:+1*
Ja, ihr habt recht, da muss man dann auch noch mal klicken.

Schön ist ja dabei, dass beim allerersten Ergebnis gleich auch das Beispiel mit der Türöffnung genannt wird.
In dem Bericht steht nicht drin, wie hoch das verdiente Geld sein darf, damit es als Gewinnerzielung eingestuft wird. So weit mir bekannt ist, liegt diese Grenze bei 200 Euro pro Monat. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das heute noch Gültigkeit hat...

Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Verfasst: 5. Sep 2014 21:36
von Mr. Smith
Schlosser hat geschrieben:In dem Bericht steht nicht drin, wie hoch das verdiente Geld sein darf, damit es als Gewinnerzielung eingestuft wird. So weit mir bekannt ist, liegt diese Grenze bei 200 Euro pro Monat. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das heute noch Gültigkeit hat...
256,- EUR pro Jahr. Das ist eine Freigrenze, wenn die überschritten wird ist der gesamte Betrag zu versteuern. Wenn Du also "Sonstige Einkünfte" (i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG) in Höhe von 257 EUR hast sind die komplett zu versteuern, nicht nur der eine Euro, um den der Betrag überschritten wurde.

Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Verfasst: 6. Sep 2014 00:59
von kalkhoff
Dann dürfte Schwarzarbeit erst dann nachgewiesen werden können, wenn der Beauftragte bei der Geldübergabe auf frischer Tat erwischt wird.