HeyHo,
Ich habe folgendes Problem: Ich hatte gestern in der Schule etwas aus meinem Spind in den Klassenraum gebracht und ihn offen gelassen weil ich da sofort wieder drann musste. Irgendein "Witzbold" hat ein Vorhängeschloss davor gemacht und jetzt komme ich nicht mehr an meine Sachen wie Schulbueche, Sportzeug etc.. heran. Habe mich schon beim Hausmeister beschwert aber der hat noch nix unternommen und ich brauche uebermorgen mein Sportzeug.
Jetzt die Frage: Darf ich das Schloss picken und einfach z.b davor legen ? Ich frage weil ich überall gehört habe das man nhr seine eigenen Schlösser picken darf aber wenn die Scguke nix unternimmt??
mfG Niki PS ich bin ein nachtschwärmer
Rechtliche Lage - Mobbing
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Re: Rechtliche Lage - Mobbing
Das Schloss wurde unberechtigt angebracht, das kannst Du entfernen, auf welche Weise ist egal, notfalls auch mit Gewalt. Du darfst allerdings nicht den Spind beschädigen, der ist Eigentum der Schule. Hausmeister haben für solche Fälle eigentlich einen Bolzenschneider parat, für den sollte es eine Kleinigkeit sein, das Teil abzuzwicken, er muss sich natürlich vorher vergewissern, dass es auch wirklich dein Spind ist.
Re: Rechtliche Lage - Mobbing
Melde es auch der Schulleitung (Sekretariat). Sowas sollte nicht das erste mal sein und möglicherweise hat die Schulleitung dafür eine Regelung bzw. eine bevorzugte Verfahrensweise.
Was ist es? Baumarkt, ... oder PL362?
S.
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Kromer Protector * MP Elite 27
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Re: Rechtliche Lage - Mobbing
Wenn du es picken willst, würde ich vorher auch kurz bei der Schulleitung anfragen. Musst ja nichts von "picken" erzählen, benutze den Begriff "entfernen".
Unabhängig davon, was wir hier schreiben, kann die das nämlich völlig anders sehen, falls dich ein Lehrer dabei sieht. Dann hast du sie vorher wenigstens gefragt bzw. informiert und man kann dir deshalb schon mal nicht den ganz grossen Strick draus drehen.
Unabhängig davon, was wir hier schreiben, kann die das nämlich völlig anders sehen, falls dich ein Lehrer dabei sieht. Dann hast du sie vorher wenigstens gefragt bzw. informiert und man kann dir deshalb schon mal nicht den ganz grossen Strick draus drehen.
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Re: Rechtliche Lage - Mobbing
Wenn der Spind personengebunden ist, wird jede Schulleitung davon auszugehen haben, daß er sein eigenes Schloß bearbeitet. Schlüssel kann man ja verlieren, oder im Spind versehentlich eingesperrt haben. An sein (mutmaßlich) eigenes Schloß darf er heran womit er will, und wenn es ein Bolzenschneider ist, Hauptsache der Schrank wird nicht beschädigt.
Der springende Punkt ist hier also: hat jeder Schüler einen festen eigenen Spind zugeteilt, oder kommt man morgens und hängt vor irgendeinen Spind der gerade frei ist sein Schloß und nutzt ihn dann über den Tag.
Der springende Punkt ist hier also: hat jeder Schüler einen festen eigenen Spind zugeteilt, oder kommt man morgens und hängt vor irgendeinen Spind der gerade frei ist sein Schloß und nutzt ihn dann über den Tag.
Re: Rechtliche Lage - Mobbing
Ist mir (uns) klar, aber erzähl das einem übereifrigen Lehrer
Der Kollege ist 15 Jahre alt.
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Re: Rechtliche Lage - Mobbing
Lehrer haben bekanntlich nachmittags frei und vormittags recht. Trotzdem sind sie keine relevante rechtliche Instanz, das werde ich ihnen auch gern erzählen. Zuletzt habe ich den Rechtsstaat einem Landrat, einem Staatssekretär und einer Ministerin vermittelt, da sollte es auch bei Lehrern klappen.
- Christian
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Re: Rechtliche Lage - Mobbing
Was für ein Hängeschloss ist es, ist es vielleicht sogar eines welches von der Schurle gestellt wurde, könnte ja sogar sein das es vom Hausmeister mit einem Hauptschlüssel geöffnet werden kann, oder müssen sich die Schüler selbst kaufen, und somit es 'ne bunte Sammlung diverser Baumarktschlösser ist, wenn es personenbezogene Schlösser sind sollte es ja kein Problem sein dieses offiziell öffnen zu lassen, wie auch immer man es bewerktstelligt ...
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Re: Rechtliche Lage - Mobbing
Dass der Spind nicht beschädigt werden darf, da sind wir uns alle einig .
Ich bin jedoch der festen Überzeugung, dass auch das Schloss jemandes Eigentum ist, welches nicht beschädigt werden darf (Sachbeschädigung) .
Meine Empfehlung : Zur Schulleitung gehen, die Situation vortragen und VORSICHTIG darauf hinwirken, dass die Schulleitung das Entfernen des Schlosses dem Hausmeister überträgt . Damit hast DU dann kein rechtliches und auch kein sonstiges Problem (Erklärungsnot) etc. .
Liebe Grüße, Crocheteur
Ich bin jedoch der festen Überzeugung, dass auch das Schloss jemandes Eigentum ist, welches nicht beschädigt werden darf (Sachbeschädigung) .
Meine Empfehlung : Zur Schulleitung gehen, die Situation vortragen und VORSICHTIG darauf hinwirken, dass die Schulleitung das Entfernen des Schlosses dem Hausmeister überträgt . Damit hast DU dann kein rechtliches und auch kein sonstiges Problem (Erklärungsnot) etc. .
Liebe Grüße, Crocheteur
- Retak
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Re: Rechtliche Lage - Mobbing
Das Schloss wurde unberechtigt angebracht, zum Zwecke der Verhinderung des Zugriffs des Schülers auf seine Sachen. Warum soll er das nicht entfernen dürfen? Behalten oder entsorgen darf er das Schloss natürlich nicht (fremdes Eigentum). Beschwerde bei der Schule und Entfernung durch diese ist natürlich am sichersten, dann kann ihm niemand Sachbeschädigung vorwerfen.