Rechtliche Lage - Mobbing

Zerstörungsfreie Schlossöffnung, Fragen zu den verschiedenen Werkzeugen und freier Informationsaustausch

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stefan-1
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Re: Rechtliche Lage - Mobbing

Beitrag von stefan-1 »

Wenn es sein persönlicher Spind ist und er dort ein fremdes Schloss "findet", welches jemand anders in seiner Überfalle, Öse (whatevva ;) ) "verloren" hat und er die "Fundsache" unbeschädigt im Sekretariat abgibt...

Tja, und nach einiger Zeit, wenn sich der Eigentümer nicht meldet, kann er ja mal nachfragen (hängt natürlich von der Schulordnung ab, wie mit nicht abgeholten Fundsachen verfahren wird).

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fripa10
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Re: Rechtliche Lage - Mobbing

Beitrag von fripa10 »

Wer sein Vorhängeschloß vor einen fremden und genutzten Spind hängt, handelt böswillig. Dem Täter muß klar sein, daß der Eigentümer der Sachen im Spind versuchen wird, an sein Eigentum heranzukommen. Dem ist das Schloß naturgemäß im Weg und es liegt nahe, daß es - durch wen und wie auch immer - entfernt wird. Dabei schuldet man dem Eigentümer des Schlosses keine bestimmte Sorgfalt oder Rücksichtnahme, im Regelfall wird man ein solches Hindernis zerstörend entfernen. Es ist auch nicht zuzumuten, daß der Besitzer des Spindes vorab versucht herauszufinden, welcher der vielen hundert Schüler das Ding dort angebracht hat. Also weg das Ding, fertig. Wer böswillig in fremde Rechte eingreift, hat sein Eigentum am Schloß konkludent aufgegeben.

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Re: Rechtliche Lage - Mobbing

Beitrag von Crocheteur »

Juristisch nicht einwandfrei :p !

Liebe Grüße, Crocheteur
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andreasschmunzel
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Re: Rechtliche Lage - Mobbing

Beitrag von andreasschmunzel »

:rolleyes:
Vielleicht einen Abschleppdienst rufen.

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boianka
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Re: Rechtliche Lage - Mobbing

Beitrag von boianka »

fripa10 hat geschrieben:Wer sein Vorhängeschloß vor einen fremden und genutzten Spind hängt, handelt böswillig.
Evtl. nicht nur . . .
. . . es könnte sogar berechnend geschehen, um sich zu einem späteren, unbeobachteten Zeitpunkt, des Inhalts zu bemächtigen . . .
. . . daraus ergibt sich, dass rasches Handeln geboten ist !

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Re: Rechtliche Lage - Mobbing

Beitrag von Gegenzuhaltung »

Crocheteur hat geschrieben:Juristisch nicht einwandfrei :p !
...semantisch auch nicht. Man kann z.B. nichts "konkludent aufgeben". Es schändet nicht, einfache Zusammenhänge in einfache Worte zu fassen.

fripa10
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Re: Rechtliche Lage - Mobbing

Beitrag von fripa10 »

Gegenzuhaltung hat geschrieben:
Crocheteur hat geschrieben:Juristisch nicht einwandfrei :p !
...semantisch auch nicht. Man kann z.B. nichts "konkludent aufgeben". Es schändet nicht, einfache Zusammenhänge in einfache Worte zu fassen.
Dann für Dich einfacher: er gibt sein Eigentum am Schloß schlüssig auf, denn er nimmt es in Kauf, daß sein Schloß zerstört wird, um an den Inhalt des Spinds zu kommen, bzw. diesen auch wieder nutzen zu können. Im Falle des Verlustes oder der Zerstörung des Schlosses hat der Schloßeigentümer praktisch keinerlei Aussicht darauf, eine Entschädigung durch den Zerstörer zu erwirken, und das nicht nur wegen § 254 BGB.

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Re: Rechtliche Lage - Mobbing

Beitrag von Gegenzuhaltung »

Die Sache ist doch so: Kann der Eigentümer des Schlosses glaubhaft machen, daß er sich im Schrank vertan, das Schloß unabsichtlich am falschen Schrank angebracht hat und es nach Aufforderung sofort entfernt hätte, wird man dem Zerstörer desselben zu Recht vorwerfen, daß er sich nicht zunächst an die üblichen Ansprechpartner (Lehrer, Schulleitung) gewendet und unnötig Schaden angerichtet hat.

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Re: Rechtliche Lage - Mobbing

Beitrag von Crocheteur »

Ich weiß schon, warum meine Empfehlung an den TE entsprechend formuliert war :yes: .

Liebe Grüße, Crocheteur
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fripa10
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Re: Rechtliche Lage - Mobbing

Beitrag von fripa10 »

Glaubhaft machen, daß man sich vertan hat, obwohl sich im Schrank noch die Sachen des TE befunden haben. Man sollte schon etwas Lebensnähe wahren.

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