Wohnungstür sichern (2 Schlösser, Beschlag usw.)

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Retak
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Re: Wohnungstür sichern (2 Schlösser, Beschlag usw.)

Beitrag von Retak »

Hauptproblem ist das Schliessblech, da muss unbedingt was stabileres ran. Die Türzarge selbst sieht mir aber auch nicht vertrauen erweckend aus. Meist ist das bei den alten Stumpftüren nur eine schwache Leiste, bei Druck gegen die Tür spaltet die und fällt auseinander, das Verkleidungsbrett ist da nur draufgenagelt und fällt dann mit ab--->Türe auf :wall:
Um das einbruchshemmend zu stabilisieren braucht man ein Schliessblech mit Mauerankern, die für die Wand (wahrscheinlich Ziegelmauerwerk) geeignet sind. Das Einsteckschloss ist auch ein Schwachpunkt, die Schlosstasche kann auch relativ leicht ausgebrochen werden. Hat die Tür etwa auch noch eingesetzte Füllungen? Die sind auch ruckzuck rausgedrückt oder durchbrochen, um das zu verhindern brauchts eine solide Platte, die von innen auf die Tür geschraubt wird. Ein Stangenschloss, dass unten in eine Bodenhülse und oben in ein im Mauerwerk verankertes Schliessblech greift, ist eine gute Sicherung, man muss das so montieren, dass der Zylinder dorthin kommt, wo jetzt das Schlüsselloch des Zusatzschlosses ist, dann ändert sich an der Aussenansicht der Tür kaum etwas. Da die Türen im Aufgang ja wohl ohnehin nicht identisch sind, kann das auch der Vermieter eigentlich nicht verweigern, vorausgestzt, die Ausführung erfolgt fachgerecht.

fripa10
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Re: Wohnungstür sichern (2 Schlösser, Beschlag usw.)

Beitrag von fripa10 »

Rechtlich hat der Mieter keinen Anspruch darauf, daß seine Mietwohnung verändert / modernisiert wird. Viele Vermieter lehnen das schon aus Bequemlichkeit ab, andere fürchten mögliche Folgekosten, wenn eine zusätzliche Installation mal kaputt geht, aber dann zur Mietsache gehört. Angenommen der TE zieht in einigen Jahren aus, dann müßte das Stangenschloß an der Tür verbleiben, damit es nicht unschöne Löcher hinterläßt. Das Stangenschloß ginge damit an den Vermieter über, geht es anschließend kaputt, müßte er es auf seine Kosten reparieren oder ersetzen lassen, denn für einen Nachmieter wäre es Bestandteil der Mietsache, der der Instandhaltungspflicht des Vermieters unterfällt. Abgesehen davon findet nicht jeder so ein Stangenschloß schön. Jedenfalls kann der Vermieter sehr wohl seine Zustimmung verweigern und das muß er nicht einmal begründen, es ist sein Eigentum, da braucht er sich nicht zu rechtfertigen, es genügt ein schlichtes "nee, will ick nich!". :)

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stefan-1
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Re: Wohnungstür sichern (2 Schlösser, Beschlag usw.)

Beitrag von stefan-1 »

Die Holztür ist eh ziemlich hin. Also egal. Und beim Auszug? Abschrauben, die Löcher schön zylindrisch ausfräsen und mit Holzdübeln zumachen (als Kleber Ponal, evtl. mit etwas Sägemehl vermischt). Dann abschleifen und die Tür sauber streichen.

Oder, falls Kontakt möglich ist, dem Nachmieter anbieten, das Schloss gegen Ablöse dran zu lassen (im Prinzip wie bei Einbauküchen).

Zieht es mit um, Stangen für die neue Tür besorgen oder die alten passend machen, je nach Bauart halt.

S.
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fripa10
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Re: Wohnungstür sichern (2 Schlösser, Beschlag usw.)

Beitrag von fripa10 »

stefan-1 hat geschrieben:Die Holztür ist eh ziemlich hin. Also egal. Und beim Auszug? Abschrauben, die Löcher schön zylindrisch ausfräsen und mit Holzdübeln zumachen (als Kleber Ponal, evtl. mit etwas Sägemehl vermischt). Dann abschleifen und die Tür sauber streichen.

Oder, falls Kontakt möglich ist, dem Nachmieter anbieten, das Schloss gegen Ablöse dran zu lassen (im Prinzip wie bei Einbauküchen).

Zieht es mit um, Stangen für die neue Tür besorgen oder die alten passend machen, je nach Bauart halt.

S.
TECHNISCH ist das natürlich alles machbar, aber rechtlich eben nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Das ist der springende Punkt. Das deutsche Grundgesetz schützt das Eigentum und räumt ihm einen hohen Status ein. Fremdes Eigentum zu beschädigen, und um eine Beschädigung der Tür handelt es sich faktisch nun mal, sieht der Rechtsstaat nicht gern. Mit der Wohnungstür ist es nicht anders als mit allen anderen Bestandteilen der Mietsache, man mietet sie in einem bestimmten Zustand, oder man läßt es. Nur auf diesen (Übergabe-)Zustand hat man einen Anspruch, und sei er noch so nachteilig. Juristisch wird es so gewürdigt, daß man die Wohnung ja nicht hätte mieten müssen, wenn einem dies und das an ihr nicht gefällt oder den Ansprüchen nicht genügt. Entsprechend hat man z. B. keinen Anspruch auf neuere oder leistungsfähigere Elektroinstallationen, bessere Sicherheitsausstattungen an Türen und Fenstern, Fenster mit besserem Zustand oder höherer Wärme- und Schalldämmung, eine Zentralheizung statt einer Ofenheizung, einen Durchlauferhitzer statt eines Kohlebadeofens usw.. Entweder schafft man es den Vermieter zu überzeugen da etwas zu verbessern, oder wenigstens einer Modernisierung durch den Mieter auf Kosten des Mieters zuzustimmen, oder es muß so bleiben wie es ist. Dann bleibt nur die Wahl zwischen Hinnahme des Ist-Zustandes und Auszug. Das ist nun mal die Rechtslage, und sie wird im ABGB nicht anders geregelt sein, als im eng verwandten BGB, da sie beide selben Ursprungs sind. Klingt doof, is aber so.

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stefan-1
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Re: Wohnungstür sichern (2 Schlösser, Beschlag usw.)

Beitrag von stefan-1 »

Ne, da ist immer abzuwägen. Die Rechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Eigentum des Mieters haben auch Verfassungsrang. Und solange alles ohne(!, s.o.) dauerhafte Beeinträchtigung, also sowohl funktional wie auch kosmetisch wieder weitgehend in den Übergabezustand zurückversetzt werden kann...

Der Vermieter muss ja sogar zugespachtelte Dübellöcher dulden. Und die Stellen sind (Moltofill & Co. sei dank) nie wieder "einfach so" für ein neues, tragfähiges Loch nutzbar.

Ist denn kein Anwalt hier, der (fallunabhängig) ein paar Worte zu dem Thema verlieren möchte?

S.
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Retak
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Re: Wohnungstür sichern (2 Schlösser, Beschlag usw.)

Beitrag von Retak »

Was der Vermieter dulden muss, sind nur Eingriffe, die zu 100% spurenlos rückgängig gemacht werden können (und beiAuszug müssen). Das ist beispielsweise der temporäre Austausch des Zylinders (solange sich das Aussehen der Tür nicht verändert, evtl. Zylinderfärbung beachten). Alles, wobei gebohrt oder sonstwie Material abgetragen wird,ist genehmigungspflichtig (Eingriff in die Substanz). Das mit den Löchern in den Wänden ist eine Sonderregelung un d nicht auf andere Teile der Wohnung übertragbar.

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Re: Wohnungstür sichern (2 Schlösser, Beschlag usw.)

Beitrag von stefan-1 »

Oh, also ein Obstschloss darf nicht, aber eine Tür hinter der Tür, die wie ein Regal an die Wand gedübelt ("geschwerlastankert" ;) ) wird?

Also sowas hier, bspw.? Sliding door.

S.
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Re: Wohnungstür sichern (2 Schlösser, Beschlag usw.)

Beitrag von Christian »

Das mit den Dübeln ist halt "übliche Abnutzung" durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnimmobilie, das mit der Türe wiederum eine Veränderung ... daher halt die unterschiedlichen Betrachtungsweisen aus rechtlicher Sichtweise ...

Lustig finde ich die Idee das man einfach sich selbst eine identische Türe besorgt, die dann während der Mietzeit eingehängt wird, und nach Mietzeitende dann wieder zurückgetauscht wird, dann stellt sich nicht die Notwendigkeit das man irgendwelche Löcher rückstandsfrei zu machen muss ... hier könnte höchstens der Hauseigentümer auf die Idee kommen das die gleich aussehende Türe die "Gesamtoptik" des Treppenhauses stört weil diese ein Panzerriegel (oder what ever) hat und die "OriginalTüren" nicht ... ähnlich man ja auch einen Briefkastendeckel kaufen kann, wenn man z.B. unbedingt seinen eigenen Schließanlagenhebelzylinder dort einbauen möchte ...
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Re: Wohnungstür sichern (2 Schlösser, Beschlag usw.)

Beitrag von fripa10 »

Streng genommen ist selbst der (temporäre) Tausch der Wohnungstür eine bauliche Veränderung, die genehmigungsbedürftig ist. Darauf, daß die Veränderung reversibel ist, kommt es rechtlich nicht an. Vielmehr hat der Vermieter einen einklagbaren Unterlassungsanspruch auf jedwede bauliche Veränderungen, die er nicht ausdrücklich gestattet hat. Übrigens darf man selbst als Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus seine Wohnungstür und damit das einheitliche Erscheinungsbild im Treppenhaus nicht verändern, wenn das nicht die Eigentümerversammlung insgesamt genehmigt hat.

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Re: Wohnungstür sichern (2 Schlösser, Beschlag usw.)

Beitrag von andreasschmunzel »

Ich hatte aber auch schon gelesen, das man Anspruch auf eine gute Verschlussmöglichkeit hat.
Da der Schutz des Eigentums, des Mieters, eben höher bewertet wird als der Schutz des Vermieters auf einheitliches Aussehen.

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