Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

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sWendt
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von sWendt »

Gute Frage aber im zweifel nein, da sich diese Einhändig öffnen lässt.

Ich nehme teilweise mal ein Multitool mit und da mein Kopf wie ein Sieb ist hatte ich es in meinem Rucksack vergessen und bei einer Geschäftsreise mit zum Check-In nehmen wollen.
Natürlich ist das ganze aufgefallen. Klinge am Multitool war kurz genug also alles kein Problem und ich hätte es mitnehmen dürfen.
Messer mit einer Klingenlänge über 6 Zentimeter sowie Scheren mit einer Klingenlänge über 6 Zentimeter, ab dem Scharnier gemessen, stellen gemäß Anlage 4-C der VO (EU) 2015/1998 verbotene Gegenstände im Handgepäck dar.
Da es jedoch einhändig zu öffnen Wahr kam hier das Problem auf das es nicht ging. Der Beamte und der Herr vom Sicherheitsdienst waren jedoch sehr Nett. Da dass Messer in einer kleinen Tasche (mit reisverschluss verschlossen) mit paar Lishi Picks war und sich diese Tasche ganz untem im Rucksack (in einem unterfach) befand entschied man sich dass ich das Messer nur zum Fundbüro bringen solle damit ich es am nächsten Tag abholen konnte.
Also nochmal Schwein gehabt.

edit:
Zum eigentlichen Thema: Unseres Wissens nach gab es hier keine Gesetzesänderung.

worgan
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von worgan »

Bei Schusswaffen gilt die Dreisekundenregel. Vielleicht auch bei Klingenwaffen.
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toolix_d
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von toolix_d »

worgan hat geschrieben: 19. Jun 2020 19:37Dreisekundenregel
Orthographisch warst Du schon mal weniger verwirrend ...
Mein erster Gedankengang war: "Was für eine Regel gibt es denn für Dreyse-Kunden? (- Sorry, aber ich bin halt schusswaffen-historie-technisch vorbelastet!)
Was Du aber gemeint haben dürftest:
Ich musste "echt" den gockel bemühen, um Deiner Wortschöpfung auf die Spur zu kommen ...

... den,von Dir, mit dieser Aussage, beabsichtigten Sinn, kann ich auch nur, spekulativ, vermuten, wäre also, über eine, nicht-verkryptete, Aussage dankbar, um gut schlafen zu können!

naturelle
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von naturelle »

worgan hat geschrieben: 19. Jun 2020 12:44Wer sind "die"?
Politiker.
Bechränkungen von "Leatherman" und vergleichbarem Werkzeug? Was denn für welche?
Ich war heute morgen nur am Tablet, aber hier ist es perfekt beschrieben:
Tizzandor hat geschrieben: 19. Jun 2020 12:54§42a WaffG, verbietet das führen einhändig feststellbarer Messer.
Darunter fallen auch multitools, die eben solche Klingen verbaut haben
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von naturelle »

worgan hat geschrieben: 19. Jun 2020 13:49Solche, die einhändig feststellbare Klingen verbaut haben. Das habe ich bisher bei fast keinen Multifunktionswerkzeugen mit Messer gesehen.
Dann hast Du schon länger keine aktuellen Modelle mehr gesehen.
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toolix_d
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von toolix_d »

naturelle hat geschrieben: 19. Jun 2020 23:10
worgan hat geschrieben: 19. Jun 2020 13:49Solche, die einhändig feststellbare Klingen verbaut haben. Das habe ich bisher bei fast keinen Multifunktionswerkzeugen mit Messer gesehen.
Dann hast Du schon länger keine aktuellen Modelle mehr gesehen.
Dto. - ach ist das schön - hat mit dem Thema, in der Überschrift, nix mehr zu tun ...

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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von Tizzandor »

kleines achtung; einhändig zu ÖFFNEN ist nicht gleich verboten in der Hosentasche zu haben

Was wichtig ist, ist, dass die Klinge sich feststellt, sprich mit einfachem Druck auf den Klingenrücken nicht mehr zuklappen lässt.

Victorinox- und andere ähnliche Messer sind da also fein raus. Das nennt sich "slipjoint", gibts auch in unterschiedlichen Varianten anderer Hersteller.

es gibt auch noch Messer, die sich öffnen lassen wie Rasiermesser, alsi mit einer art Erl der vorsteht. die Werdedn nur durch die Hand um den Griff und den Druck auf die Schneide offen gehalten. Wie die dinger genau heißen hab ich leider vergessen

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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von worgan »

Wie darf man das "kleine Achtung" denn verstehen? Führen heißt auch "dabei haben", nicht nur "in der Hand haben". Bei dem genannten Verbot geht es die ganze Zeit nur um Messer, die einhändig öffenbare Feststellklingen haben.
Von Victorinox kenne ich nur das Rescuetool als mit einhändig öffenbarer Feststellklinge, alle anderen sind nur zweihändig öffenbar. Da es ein Werkzeug mit spezifischem Verwendungszweck ist, könnte es als berechtigtes Interesse gelten, das im Auto zu haben. Genaue Festlegungen für Deutschland kenne ich noch nicht. In der Schweiz darf man es genehmigungsfrei führen, wie alle anderen Victorinox-Taschenmesser auch.
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von naturelle »

worgan hat geschrieben: 20. Jun 2020 11:15Von Victorinox kenne ich nur das Rescuetool als mit einhändig öffenbarer Feststellklinge, alle anderen sind nur zweihändig öffenbar.
Da gibt es aber noch eine Reihe mehr.
Da es ein Werkzeug mit spezifischem Verwendungszweck ist, könnte es als berechtigtes Interesse gelten, das im Auto zu haben.
Wohl kaum. Nur weil es gelb ist und ein Kreuz drauf ist, reicht das noch lange nicht, um ein "berechtigtes Interesse" oder gar einen "spezifischen Verwendungszweck" anzunehmen. Aber fühl' Dich frei, Ordnungshüter davon zu überzeugen...
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von worgan »

Da gibt es aber noch eine Reihe mehr.
Ja, z.b der Hunter Pro M. Ich hatte bisher nie so genau geschaut und in den Auslagen auch nie andere einhändig feststellbare gesehen. Jetzt auf der Internetseite habe ich gefunden.
Nur weil es gelb ist und ein Kreuz drauf ist, reicht das noch lange nicht, um ein "berechtigtes Interesse" oder gar einen "spezifischen Verwendungszweck" anzunehmen.
Gewiss nicht deswegen. Dann wären es auch alle anderen von Victorinox. Und genau darum geht es: Um den spezifischen Verwendungszweck als Rettungshilfswerkzeug. Macht nichts, du kannst denken, was du willst.
Aber fühl' Dich frei, Ordnungshüter davon zu überzeugen...
Nein:
worgan hat geschrieben: Genaue Festlegungen für Deutschland kenne ich noch nicht.
Ich werd mich kundig machen, bevor ich das einfach so mitnehme.
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