Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

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Piel
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von Piel »

Marinopick hat geschrieben: 26. Jun 2020 18:44 Ich kann und darf zwar nicht viel dazu sagen, aber es gibt schon Ansätze, wie man es
verschlüsselt, dass Hacker nicht dran kommen, aber ein großer Schwachpunkt ist, dass
viele Autodiebe das Signal nur "verlängern" und nicht decodieren.
Solche Ansätze gibt es schon lange, im Grunde genommen fast so lange wie es das Keyless-Go System gibt. Nur leider interessiert es die Hersteller nicht, die verbauen in ihren aktuellen Modellen immer noch die angreifbaren Systeme. Bei uns wurde letzte Woche z.B. ein recht aktueller BMW auf diese Weise gestohlen, eine Überwachungskamera hat den Dieb dabei gefilmt.
Marinopick hat geschrieben: 26. Jun 2020 18:44 Vielversprechender ist da das System, dass man den Schlüssel "verstummen" lässt, sobald er X Meter
vom Auto weg ist. Dann wäre kein Signal zum Auslesen da.
Ganz so einfach ist es nicht. Wie soll der Schlüssel erkennen, dass er einen bestimmten Abstand zum Auto hat? Da brauch es ja auch ein Signal vom Auto zu, welches man natürlich ebenfalls verlängern kann. Wie gesagt, es gibt bereits vielversprechende Ansätze um dieses Problem zu lösen, nur muss die Autoindustrie diese Ansätze auch implementieren. Damit würde die Autoindustrie aber ihren eigenen Absatz gefährden, denn fast alle Opfer solcher Keyless-Go Attacken kaufen sich im Anschluss wieder das gleiche Modell (oder sogar ein neueres). Solange die Versicherungen brav zahlen wird dieses Thema immer aktuell bleiben.

MILOŠ
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von MILOŠ »

Hallo, in Deutschland ist die Gesetzeslage so geregelt, man darf dieses Werkzeug besitzen & mit sich führen, jedoch wissen das die meisten Polizisten nicht & argumentieren die Beschlagnahme damit das sie eine Straftat damit verhindern indem sie es aus dem Verkehr ziehen & das man Post von der Staatsanwaltschaft bekommen wird wegen Besitz von Einbruchswerkzeug, dagegen ist jedoch Einspruch einzulegen. Die Polizei ist jedoch dazu berechtigt es zu beschlagnahmen wenn man wegen Diebstahl oder Einbruchs vorbestraft ist & dann muss man mit Post von der Staatsanwaltschaft rechnen!!!

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