Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Zerstörungsfreie Schlossöffnung, Fragen zu den verschiedenen Werkzeugen und freier Informationsaustausch

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toolix_d
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von toolix_d »

Tizzandor hat geschrieben: 18. Jun 2020 23:59 also jemand, der auch im Bereich freie waffen wie Messer, Luftgewehre etc. unterwegs ist, kann ich bestätigen, dass sowas nicht so weit hergeholt ist, wie es scheint

(leider)
Ich kann mich an Zeiten erinnern, in denen es, mindestens 18-jährigen erlaubt wurde, cal.22lfB halbautomatische Waffen zu besitzen. Diese Präferenz wurde, scheibchenweise, eingekürzt, um die "Volkssicherheit" gewährleisten zu können ...
... spätestens, nach dem nächsten Amoklauf, mit einem Fahrzeug, wird man darüber nachdenken, dessen Führung, stärker zu reglementieren ...

... und wenn es jemand schaffen sollte, ein Gewaltverbrechen, mittels Benutzung eines Luftballons umzusetzen, garantiere ich dafür, dass deren Erwerb, zeitnah, Verordnungen unterliegen wird! - Was wollt Ihr, auch, anders erwarten - wir leben halt in De ..!

Tizzandor
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von Tizzandor »

die meisten Messer wurden verboten weil die gefährlich aussehen (Butterfly) oder weil die gesetzgeber zu viele käsige Ninjafilme gesehen haben (Shuriken-Wurfsterne)


aber lassen wir das, das hier ist nicht das richtige Forum für sowas. Wollte keinesfalls eine solche Diskussion lostreten.

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toolix_d
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von toolix_d »

Tizzandor hat geschrieben: 19. Jun 2020 00:29die meisten Messer wurden verboten weil die gefährlich aussehen (Butterfly) oder weil die gesetzgeber zu viele käsige Ninjafilme gesehen haben (Shuriken-Wurfsterne)
Nee, nee! - Sie wurden gerne gesehen und als Mittel der Denunziation (politisch) benutzt!
Es gilt schon seeehr lange, dass der Staat Angst vor seinen (mündigen) Bürgern hat und daraus resultiert die Devise: "Waffen aus dem Volk", daher wird jede, unauffällige, Gelegenheit benutzt, dieses Ziel zu komplettieren ...
... mir kann`s recht sein, weil das zu meiner, persönlichen, Sicherheit beiträgt, aber gilt das auch für meine/unsere Kinder?

naturelle
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von naturelle »

toolix_d hat vollkommen Recht: dieser thread hier schreit gerade danach, dass er die Aufmerksamkeit von - egal welchen - Politikern bekommt und diese das aufgreifen. Denen sind Fakten volkommen egal, da sind die merkbefreit; haben sie bei zig Themen bewiesen, z.B. der Ignoranz der technischen Unmöglichkeit/Sinnlosigkeit von Netzsperren oder teilweise absurden Einschränkungen beim WaffG bzgl. Tools wie Leatherman.
worgan, Deine Annahme, dass denen klar wäre, dass das kein Einbruchswerkzeug sei, ist ziemlich naiv.
Wäre das mein Forum, so würde ich diesen thread hier recht schnell nach /dev/null verschieben...
Sozialismus ist, wenn die Faulen den Armen das Essen wegessen und dabei die, die es bezahlen, als asozial beschimpfen.

worgan
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von worgan »

naturelle hat geschrieben:worgan, Deine Annahme, dass denen klar wäre, dass das kein Einbruchswerkzeug sei, ist ziemlich naiv.
1.: Wer sind "die"?
2.: Nein, ist es nicht.
3.: Es ist naiv, zu denken, dass "die" es nicht wüssten bzw. dass zu denken, "die" wüssten es nicht, naiv wäre.
4.: Haben "die" nicht dauernd bewiesen, dass sie es exakt wussten? Und Leuten wie dir weisgemacht, sie hätten keine Ahnung und nur irgendwas beschlossen?
5.: Ich habe von Fakten geschrieben, nicht von "denen".

Bechränkungen von "Leatherman" und vergleichbarem Werkzeug? Was denn für welche?
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von Tizzandor »

§42a WaffG, verbietet das führen einhändig feststellbarer Messer.


Darunter fallen auch multitools, die eben solche Klingen verbaut haben
Und da die eigentliche Frage geklärt ist....

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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von worgan »

Solche, die einhändig feststellbare Klingen verbaut haben. Das habe ich bisher bei fast keinen Multifunktionswerkzeugen mit Messer gesehen. Es sollte somit die wenigsten Modelle betreffen, zum Beispiel das Victorinox Rescuetool, dessen Glasmesser einhändig aufklappbar und feststellbar ist. Bei "berechtigtem Interesse" darf man dieses Exemplar trotzdem führen.
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von toolix_d »

Mein Lieblingstool, das Leatherman Wave, hat auch zwei einhändig ausklappbare Messerklingen die einrasten, seit (gefühlten) 20 Jahren, liegen alle in der Schublade ...

Die Dinger haben 229 bis 249 DM gekostet und waren meine ständigen Begleiter, jetzt sind sie, unterwegs, nutzlos, weil zu Hause ... :wall:

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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von sWendt »

Bei jedem guten Multitool liessen sich damals die messer einhändig ausklappen. Hier reicht ja bereits ein entsprechendes langloch im messer welches zum ausklappen genutzt werden kann.

https://de.wikipedia.org/wiki/Einhandmesser

Hier fällt beispielsweise auch das Leatherman Skeletool drunter. sowie so gut wie jeder andere Leathermann halt auch das Wave (ebenfalls einer meiner Favoriten).

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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von toolix_d »

sWendt hat geschrieben: 19. Jun 2020 15:12https://de.wikipedia.org/wiki/Einhandmesser
"Der Transport ist erlaubt, wenn sich das Messer in einem verschlossenen Behältnis befindet."
:id1: Ob da auch die, originale, Gürteltasche, aus dickem Leder, mit schwergängigen Druckknopfverschluss zu gehört? :id2:

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