Retak hat geschrieben:Ich denk mal, das hängt im Wesentlichen von der Formulierung der Schutzansprüche ab..... vom Patentrecht selbst hab ich allerdings keine Ahnung.....Hier besteht mE. eine Gesetzeslücke. Sonderprofilschlüssel (Anlagen und Sperrschliessungen, also alles, was mit Sicherungskarte geliefert wird) sollten generell, unabhängig von Patenten etc...
ich denke schon das Du Retak genügend über das Patentrecht weißt, so wie Du hier schlussfolgerst ...
das mit dem gesetzlichen Schutz, wäre sicher für große Anlagen die man nicht "einfach so" tauschen kann ganz gut, gerade bei den riesen Anlagen von EVU, Verkehrsgesellschaften usw. wo viel Menschen die Schlüssel mit sich tragen ... zumindest würde es etwas erschwert das nicht jeder unwissendlich sich noch nachschlüssel macht die dann unkontrolliert "rumfliegen" ...
... aber andersrum würde ein gesetzlicher Schutz eines einfachen Zylinders wieder eine Sicherheit vortäuschen die er nicht hat, denn illegal kopierte Schlüssel würden trotzem passen, im Jahre 2014 gehört ja auch zum Stand der Technik das man Türen mit elektronischen Schlössern sichern kann, wo man Schlüsselcodes löschen kann ... auch wenn in einigen technischen Bereichen der mechanische Zylinder / Schloss besser wäre ...
Das Gerücht mit dem Tennisball kenn ich auch, und leute die felsenfest der Überzeugung sind das es stimmt ... leider habe ich nicht alle Autos hier zur Verfügung dieses zu testen ...
Fripa10 hat schon recht, finde auch das Schlüsseldienste etwas seriös verhalten dürfen, kenne auch genügend fälle wo wirklich alles was nach Schlüssel aussieht krampfhaft nachgemacht wird, egal ob Patent oder Generalschlüssel ...
gerade die Praxis mit den "PP-Schlüsseln" ist mir auch schon aufgefallen, die dann wirklich große Anlagen die viel über Profile verwirklicht wurde schon zu extremen Sicherheitsrisiken macht ... in diesen Fall wäre dann wirklich besser der Schlüsseldienstmann würde eine EasyEntrie benutzen und den Nachschlüssel mit dem gleichen Profil fräsen wie es der Originalschlüssel hatte ... was gerade bei den älteren Anlagen kein Problem dastellt, da die Profilrippen so kräftig sind das die dann ordungsgemäss auf den "Rohlex" erscheinen, und wenn Anlage alt ist dann braucht der Schlüsseldienstmann auch nicht das "SpeedProfil" nehmen, sondern wirklich eine 1:1 Kopie ... daher finde ich die Praxis dieser "UniversalProfile" schon recht besorgniserregend, auch wenn man verständniss für den Schlüsselladen hat, das er nicht jedes Profil bei sich vor Ort einlagern will ...
Das Gerücht, das man Schlüssel mit Sicherungskarte GENERELL nicht duplizieren DARF, stimmt auch nicht.
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Das hat hier auch nie jemand behauptet ... theoretisch könnte ich ja auch zu einem Normalprofilzylinder eine Karte ausstellen, so das ich dem Inhaber der Karte dann ohne Vorlage von Musterschlüsseln Dublikate fräsen könnte ...
was z.B. bei einem InderNetzShop-Schlüsseldienst nicht mal das dümmste wäre ...
der Sicherungsschein bzw. Karte ist ja eigentlich nur ein Nachweis des Endkunden gegenüber dem Hersteller das er der Rechtmässige Eigentümer ist ... wäre doch recht Aufwändig wenn der Kunde sämtliche Schlüssel als Muster ins Werk schicken müsste um etwas zur Anlage zu bestellen, so hat man diese Karte als Legitimation, und kann laut der Nummerierung sich die Schlüssel zur Anlage bestellen, die beim Hersteller oder dessen "ServicePartner" in einer Datenbank hinterlegt sind.
Es geht beim picken nur um den Sport, darum Schließsysteme ausserhalb fremder Türen zu überwinden
jedoch sind es Schlösser, und ich denke schon das darin der Reitz besteht das man sämtliche Türen öffnen
könnte ... ausschließen kann man nie das jemand es doch nicht so genau mit der Ehrlichkeit nimmt, denke jetzt nicht nur an aktive Lockpicker oder KOKSA-User, sondern auch an die stillen Mitleser ... wäre etwas naiv anzunehmen das jeder der sich dieser Informationen bedienen kann wirklich immer ehrlich ist ... aber das wäre dann das Thema mit "Security by Obscurity" , was wohl zur genüge behandelt wurde ...
.....Die genauen Einzelheiten werden hier noch versucht, zu erarbeiten.
... letzentlich lässt sich das hier nicht erarbeiten was ein Richter sagen könnte, das muss er selbst wissen, ist ja dessen Job ... und was eigentlich ein Patent ist, haben wir schon erörtert ... und das das Versrpechen dem Endkunden gegenüber das die Schlüssel nicht kopierbar sind, ist das andere Thema ... natürlich darf jemand, der eine Schließanlage unter falschen Vorraussetzungen gekauft hat auch sich der Rechtsmittel bedienen, wenn er zum Entschluss gekommen ist das sein Fachhändler ihm anderes versprochen hat, als das sich dann in der Praxis rausstellt ...
Aber auch hier lässt sich nicht "erarbeiten" was ein Richter dann (in Zukunft) sagen wird, man kann nur hoffen das dieser sich informiert und ein gutes Urteil spricht, ich denke schon das die meisten Richter sich ihrer Verantwortung bewusst sind, und diesem gerecht werden.