Den eigenen Spind kennt man und einen fremden Spind erkennt man, weil fremde Sachen drin sind. Der Schulleitung melden und in deren Auftrag weg mit dem Schloss (egal ob man das dann selber pickt oder der Hausmeister mit dem großen 1 m-"Generalschlüssel" kommt...).
S.
Rechtliche Lage - Mobbing
Moderatoren: Retak, Crocheteur
Re: Rechtliche Lage - Mobbing
Errebi 4 * 3KS * 2x MCS * 1 Lampenschlüssel * M auf DVD
Kromer Protector * MP Elite 27
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Re: Rechtliche Lage - Mobbing
Hey,
ich weiß nicht wie dein Umfeld zu dir steht, aber mach dich doch bei solchen Aktionen nicht selber zum "Opfer"... Ich mein es ist dein Spind, entfern das Schloss und schmeiss es weg. Niemand wird dich deswegen Anzeigen, erst recht nicht die Person die es dort unerlaubt angebracht hat
Zieh dein Ding durch und lass dich von den anderen nicht unterkriegen
ich weiß nicht wie dein Umfeld zu dir steht, aber mach dich doch bei solchen Aktionen nicht selber zum "Opfer"... Ich mein es ist dein Spind, entfern das Schloss und schmeiss es weg. Niemand wird dich deswegen Anzeigen, erst recht nicht die Person die es dort unerlaubt angebracht hat
Zieh dein Ding durch und lass dich von den anderen nicht unterkriegen
- Crocheteur
- Korinthos Kakos
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Re: Rechtliche Lage - Mobbing
Schonmal gelesen, wie dieser Thread heißt ?
Liebe Grüße, Crocheteur
Liebe Grüße, Crocheteur
Re: Rechtliche Lage - Mobbing
Lieber Niki, wenn die Schule nichts unternimmt, dann wechsle die Schule. Grüße Z.
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- Herzog
- Beiträge: 388
- Registriert: 25. Feb 2012 17:53
Re: Rechtliche Lage - Mobbing
Die rechtliche Lage ist schon recht klar. Einerseits verbleibt das fremde Schloss Eigentum des Fremden. Würde es zerstört, stünde dem anderen Schadensersatz zu.
Das Schloss selbst darf aber zerstört werden, da hier Selbsthilfe angewendet werden darf um seine eigenen Nutzungsrechte am Spindinhalt durchzusetzen und einen sehr großen finanziellen Verlust durch Neuanschaffung des Spinds abzuwehren.
Andererseits hat der andere nun auch den Spind blockiert. Damit wird er ebenfalls schadensersatzpflichtig. Zum einen hat er die anteilige Mietgebühr (falls zutreffend) vollständig zu erstatten, zum anderen aber auch etwaige Kosten, die durch sein Verhalten zusätzlich angefallen sind, wie beispielsweise die kostenpflichtige Entfernung des Schlosses oder falls nicht möglich, Eratzkosten, die durch die nicht Verfügbarkeit des Spindinhalts entstanden sind.
Auf Grund des geringen Wert des Schlosses und des verursachten Schadens und der u.U. strafrechtlichen Relevanz des unbefugten Blockieren des Spinds dürfte der Blockierer denkbar ungünstige Vorrausetzungen für einen Rechtsstreit haben.
Das Schloss selbst darf aber zerstört werden, da hier Selbsthilfe angewendet werden darf um seine eigenen Nutzungsrechte am Spindinhalt durchzusetzen und einen sehr großen finanziellen Verlust durch Neuanschaffung des Spinds abzuwehren.
Andererseits hat der andere nun auch den Spind blockiert. Damit wird er ebenfalls schadensersatzpflichtig. Zum einen hat er die anteilige Mietgebühr (falls zutreffend) vollständig zu erstatten, zum anderen aber auch etwaige Kosten, die durch sein Verhalten zusätzlich angefallen sind, wie beispielsweise die kostenpflichtige Entfernung des Schlosses oder falls nicht möglich, Eratzkosten, die durch die nicht Verfügbarkeit des Spindinhalts entstanden sind.
Auf Grund des geringen Wert des Schlosses und des verursachten Schadens und der u.U. strafrechtlichen Relevanz des unbefugten Blockieren des Spinds dürfte der Blockierer denkbar ungünstige Vorrausetzungen für einen Rechtsstreit haben.
Re: Rechtliche Lage - Mobbing
Ja Bravo, carl. so ist es sauber.
Wobei ich mich auch Frage, ob die Frage echt war, oder ob da nur wer provozieren wollte.
Wobei ich mich auch Frage, ob die Frage echt war, oder ob da nur wer provozieren wollte.