Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Zerstörungsfreie Schlossöffnung, Fragen zu den verschiedenen Werkzeugen und freier Informationsaustausch

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toolix_d
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von toolix_d »

worgan hat geschrieben: 21. Jun 2020 23:25Ja und genau um eine Einziehung zu vermeiden, hätte ich gern eine Genehmigung erhalten.
Siehe meine letzte Änderung! - Wieso bist Du, um diese zeit, noch hier? - Urlaub? :wngn:

worgan
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von worgan »

Wenn die Probleme bekommen könnten, wozu dienen dann die Ausnahmen?
Wer das kann? Wird sich zeigen. Aber egal, da ja klar ist, dass es nicht geht.
Ich liege schon überfällig im Bett. Morgen mache ich nicht so früh.
Lieber die Katze auf dem Arm als den Tiger im Tank.

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toolix_d
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von toolix_d »

worgan hat geschrieben: 21. Jun 2020 23:35Ich liege schon überfällig im Bett. Morgen mache ich nicht so früh.
Ist ja auch (eigentlich) gar nicht (mehr) Deine Zeit ... :ratz:

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toolix_d
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von toolix_d »

worgan hat geschrieben: 21. Jun 2020 23:35Wenn die Probleme bekommen könnten, wozu dienen dann die Ausnahmen?
Ich denke, die (schwammige) Formulierung, ist beabsichtigt, um situationsorientiertes Augenmaß zu ermöglichen ...
... weil man mit Worten nicht formulieren kann, welcher, durch Vorhandensein, vorbereiteter Werkzeugeinsatz, spekulativ sinnvoll erscheint und welcher, zu kriminellen Handlungen, ausgeweitet werden könnte ...
Daraus folgen, auf Grund von Fakten, Einzelfallentscheidungen, die zwar gesetzlich begründbar, aber nicht verallgemeinerbar sind.

naturelle
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von naturelle »

toolix_d hat geschrieben: 21. Jun 2020 23:19Warum zofft Ihr Euch denn so?
Es "zofft" sich doch niemand!?
worgan hat geschrieben: 21. Jun 2020 22:41Ach so, es ist also doch allgemein geregelt? Mist. Kannst Du mir den Fundstellennachweis geben?
Ehm, einfach mal mein posting lesen.
Was ich Dir da zitiert habe, das nennt sich "Gesetz". Das ist in Deutschland bindend, da kann Dir auch niemand eine Ausnahme schreiben, so etwas ist nicht vorgesehen.
worgan hat geschrieben: 21. Jun 2020 15:12Sondern man muss im Gegenteil VORHER nachweisen können, dass man das Objekt mit sich führen darf, damit es gar nicht erst zu einer Beanstandung kommt! Exakt dazu wird man sich vorher erkundigen, ob das Mitführen genehmigungsfähig ist, weil beispielsweise nach Absatz 3 Ausnahme des Verbots besteht.
Genau den Punkt hast Du offensichtlich nicht verstanden. Es gibt keine "Genehmigungsfähigkeit", weil niemand "Genehmigungen" ausstellt. Das Gesetz ist absichtlich so schwammig formuliert, damit man nach Gutdünken interpretieren kann. Das zeigt insbesondere (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor,", was nur ein Beispiel darstellt.
Wundert mich sehr, da Feuerwehrleute im Dienst Profiwerkzeug dabei haben und nicht auf Allgemeinwerkzeug zurückgreifen sollten.
Ein Feuerwehrmann darf benutzen, was gerade passend ist.
Die weiter vorn genannte Gesetzeslage gibt das jedenfalls nicht her.
Genau das versuche ich die ganze Zeit, Dir zu vermitteln: der Gesetzestext ist ganz bewußt das Gegenteil von eindeutig, weil man damit vermeidet, unzählige Ausnahmen aufnehmen zu müssen. Wenn ein Feuerwehrmann - um mal bei diesem Beispiel zu bleiben - in seiner Freizeit zu einem Unfall kommt und einen Eingeklemmten mit dem RescueTool rettet, welches er "zufällig" dabei hat, dann interessiert das niemanden, da "berechtigtes Interesse". Wird er hingegen mit RescueTool betrunken in der Düsseldorfer Altstadt aufgegriffen, sieht die Sache ganz anders aus, alleine schon deshalb, weil man ihm dann vorwerfen wird, daß er die Situation (sprich seinen wahrscheinlichen Zustand) vorher hätte passend einschätzen müssen.

Oder, anderes Beispiel, das ist vielleicht einleuchtender, "Brauchtum": es gibt eine Brauchtums-Veranstaltung vom Messerwerferschützenverein Schweinfurt. Auf der Veranstaltung selbst darf man das Messer die ganze Zeit mit sich "führen". Auf dem Weg dorthin oder von dort nach Hause hat man es aber, wie unter (2) 2. geschrieben, "in einem verschlossenen Behältnis" zu transportieren. Und auch da ist der Gesetzestext bewußt uneindeutig, es dürfte Dir aber ungleich schwieriger fallen, einen Polizisten oder Richter schlüssig zu überzeugen, daß Du eine Tupperdose für ein "verschlossenes Behältnis" im Sinne des Gesetzes hältst, anstatt z.B. einer mit einem Schloß ausgestatteten metallenen Geldkassette.
Sozialismus ist, wenn die Faulen den Armen das Essen wegessen und dabei die, die es bezahlen, als asozial beschimpfen.

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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von worgan »

OK, genug von dem Schwachsinn.
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von Marinopick »

Ich verfolge das Thema schon wa slänger still lesend, muss aber doch mal zu bedenken geben, dass
man sich die Werkzeuge auch selber bauen kann.

Wer sagt denn, dass die Werkzeuge nur gekauft werden dürfen?

Gut, eine Waffe baut man nicht mal eben selber, aber Öffnungswerkzeuge (zumindest die effektiven) sind d
och oft recht einfach im Aufbau.
Masken in Öffentlichkeit? Ja. Masken auf der Arbeit? Eventuell. Masken in der Schule? Nein!
https://www.openpetition.de/petition/on ... ition-main

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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von Manfred »

Ich gebe zu bedenken, das wohl die meisten kriminellen Delikte bei Einbrüchen mit Brechstange oder Schraubendreher passieren.
Mit Öffnungswerkzeugen dürfte laut Polizeiberichten eine geringe Zahl passieren.

Da Deutschland ja Spitzenreiter bei Verboten und Reglementierungen ist,
das aber bisher nicht bei unseren Spielzeugen erfolgte, bestärkt mich bei meiner Meinung.

Und machen wir uns nichts vor, ein bissel Luft zum Atmen sollte man uns schon lassen.

Und echte Profis reisen sowieso mit anderen Geräten an.
Da brauche ich mir bloß bei uns früh den Polizeiradioreport anhören, welche hochwertigen Autos
wieder verschwunden sind und unsere Fahrzeugindustrie tut wenig dagegen.
Aber für jedes verschwundene Auto braucht man ja Ersatz.
Ein Schelm, wer böses denkt.

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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von Marinopick »

Ich bin durch die Ausbildng bei einem Namhaften Zulieferer für Fahrzeugelektronik und Keyless Go Systeme.

Ich kann und darf zwar nicht viel dazu sagen, aber es gibt schon Ansätze, wie man es
verschlüsselt, dass Hacker nicht dran kommen, aber ein großer Schwachpunkt ist, dass
viele Autodiebe das Signal nur "verlängern" und nicht decodieren.

Vielversprechender ist da das System, dass man den Schlüssel "verstummen" lässt, sobald er X Meter
vom Auto weg ist. Dann wäre kein Signal zum Auslesen da.
Masken in Öffentlichkeit? Ja. Masken auf der Arbeit? Eventuell. Masken in der Schule? Nein!
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?

Beitrag von toolix_d »

Marinopick hat geschrieben: 26. Jun 2020 18:44Vielversprechender ist da das System, dass man den Schlüssel "verstummen" lässt, sobald er X Meter
vom Auto weg ist. Dann wäre kein Signal zum Auslesen da.
Wie wäre es denn mit einem einfachen "An" - "Aus" (Kipp)Schalter am Schlüssel?
Dann kann der Kunde selber entscheiden, ob ihm das Bisschen weniger an Bequemlichkeit, den Verlust seines Autos rechtfertigt ...

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