
Liebe Grüße, Crocheteur
Sorry, dass stimmt so nicht ganz. Nach der Rechtsprechung des BGH folgt nicht aus jedem Verstoß gegen eine Beweiserhebungsvorschrift ein Verbot, die daraus gewonnen Beweise im Strafverfahren zu verwerten. Man muss vielmehr den Einzelfall betrachten und das Strafverfolgungsinteresse des Staates gegen die Rechte des Beschuldigten abwägen: BGH 5 StR 546/06 - Urteil vom 18. April 2007 (LG Berlin). Es hat also nichts damit zu tun dass manche Gerichte Beweiserhebungs- bzw. Beweisverwertungsverbote laxer sehen, sondern damit dass man Beweise die man nicht erheben durfte, dennoch unter bestimmten Umständen prozessual verwerten darf.fripa10 hat geschrieben:Einen Beweis den man schon nicht erheben durfte, darf man prozessual auch nicht verwerten. Einzelne Gerichte sehen das laxer, die meisten aber nicht.
Dies kommt zum Personalmangel noch dazu.Christian hat geschrieben:manchmal hab ich Zweifel ob es wirklich zu wenige sind, wenn man sieht womit sie sich manchmal beschäftigen ...Piel hat geschrieben:Wir haben deutlich zu wenig Polizisten ..... .