Protectorschloss mit defekter Schraube
Re: Protectorschloss mit defekter Schraube
So, Preussische Kromer-Patente hab ich bestellt. Der Service ist schon top, aber die Rechteeinschränkung für ein gemeinfreies Werk ist schon anmaßend.
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Re: Protectorschloss mit defekter Schraube
Die Daten darinnen sind gemeinfrei, die Dienstleistung zur Verteilung dazu darf sich der Eigentümer der Dokumente etwas kosten lassen. Er darf sie auch frei veröffentlichen.
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Re: Protectorschloss mit defekter Schraube
Selbstverständlich dürfen die mir die Arbeit auch (angemessen) in Rechnung stellen. Das ist auch so. Auf dem Kopf des Bestellzettels steht aber
Das finde ich anmaßend und nicht mehr zeitgemäß.Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Reproduktionen liegen beim Geheimen Staatsarchiv PK. Die Weiter-
gabe oder Überlassung der Reproduktionen an Dritte sowie die Vervielfältigung in jedweder Art (Reproduzieren,
Kopieren, Digitalisieren, Duplizieren, Archivieren, Scannen, Speichern etc.) zum Zweck der Weitergabe oder Über-
lassung an Dritte sind verboten. Digitale Reproduktionen sind unmittelbar nach dem persönlichen Gebrauch zu
löschen. Jede Nutzung über den persönlichen Gebrauch hinaus, insbesondere die Veröffentlichung, bedarf der
Genehmigung des Geheimen Staatsarchivs PK.
Eine Veröffentlichung ist honorarpflichtig, soweit sie kommerziellen Zwecken dient.
Diese Bedingungen gelten für alle vom Geheimen Staatsarchiv PK zur Verfügung gestellten Reproduktionen. (Fett im Original)
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Re: Protectorschloss mit defekter Schraube
Vermutlich sind nicht alle im Staatsarchiv lagernden Dokumente gemeinfrei. Ich vermute, das ist so ein Standardtext, mit dem die sich gegenüber möglichen Urheberrechtsinhabern absichern wollen, der ist aber im vorliegenden Fall (gemeinfreies Werk) aber irrelevant, da kein Urheberrecht vorliegt. Das Archiv ist lediglich Eigentümer der (Papier-)Dokumente, aber nicht der Inhalte. Die gehören zunächst dem Urheber (Autor) bzw. dessen Rechtsnachfolgern und sind nach Ablauf von 70 Jahren nach dessen Tod gemeinfrei, sofern die Originalversion, was ja bei einer Kopie der Fall ist, beibehalten wird.
Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung!
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Re: Protectorschloss mit defekter Schraube
Die Rechte an den Reproduktionen... Wenn da ein Ticken mehr Aufwand als ein schnöder Tastendruck an einem Bürokopierer mit verbunden ist, kann es ein "Lichtbild" (kein "Lichtbildwerk"!) sein. Dann hilft Abschreiben und Abmalen (nicht abpausen). So wird nur der eigentliche Inhalt erfasst.
Ohne Gewähr, im Zweifel einen Anwalt fragen.
S.
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Errebi 4 * 3KS * 2x MCS * 1 Lampenschlüssel * M auf DVD
Kromer Protector * MP Elite 27
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Re: Protectorschloss mit defekter Schraube
stefan-1 hat geschrieben:Die Rechte an den Reproduktionen...
S.
So isses. Wenn ich das Dokument im Original besitze und der Eigentümer bin und es nicht irgendwelche "höheren Mächte" gibt, die aus Sondergründen eine Veröffentlichungen verbieten können, dann darf ich es nach Ablauf der Schutzfrist veröffentlichen und weitergeben wie ich will. Kostenfrei, kostenpflichtig, digital, gedruckt, wie auch immer. Außer bei Noten, da sperren sich die Verlage immernoch. Und wenn das Haus PKB da Gebühren erhebt, die vom Land erlassen wurden, dann kann man da nicht so einfach dran drehen. Deren Gebührenordnung ist meines Wissens nämlich Landessache.
Das ist nicht ganz richtig. Das Urheberrecht bleibt, aber die Schutzfrist zur Eigenbestimmung der Verwertung ist abgelaufen.Retak hat geschrieben:da kein Urheberrecht vorliegt
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Re: Protectorschloss mit defekter Schraube
Also die Antwort ist:
Geheimes Staatsarchiv hat geschrieben:Gemäß der Benutzungsordnung des Geheimen Staatsarchivs vom 2. Jan. 2006, die Sie mit Auftragserteilung anerkannt haben, liegen die Nutzungs- und Verwertungsrechte für Reprografien aus den hiesigen Beständen, Nachlässen und Sammlungen beim Geheimen Staatsarchiv PK. Die betrifft auch urheberrechtlich als gemeinfrei geltende Werke/Schriften.
Sie können die Ihnen zur Verfügung gestellten Kopien zu Ihrem eigenen persönlichen Gebrauch so lange wie benötigt speichern und nutzen. Untersagt ist jedoch die Weitergabe an Dritte und das ungenehmigte Veröffentlichen.
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Re: Protectorschloss mit defekter Schraube
Das ist also eine willkürliche Festlegung in den Agb bzw. der Benutzungsordnung, die mit dem Urheberrecht gar nichts zu tun hat. Bisschen merkwürdiges Verhalten einer staatlichen Institution, da kann man nur hoffen, dass das DPMA das nicht auch irgendwann so macht .
Da die Inhalte gemeinfrei sind, müsste man also ein neues Dokument erzeugen, das in seiner Form von der erhaltenen Kopie abweicht, dann könnte man dieses auch weitergeben, ohne mit diesen obskuren Agb in Konflikt zu kommen.
Da die Inhalte gemeinfrei sind, müsste man also ein neues Dokument erzeugen, das in seiner Form von der erhaltenen Kopie abweicht, dann könnte man dieses auch weitergeben, ohne mit diesen obskuren Agb in Konflikt zu kommen.
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Re: Protectorschloss mit defekter Schraube
Retak hat geschrieben:Das ist also eine willkürliche Festlegung in den Agb bzw. der Benutzungsordnung, die mit dem Urheberrecht gar nichts zu tun hat. Bisschen merkwürdiges Verhalten einer staatlichen Institution
Das ist bei meiner Institution aber auch so. Was aus deren Bestand reproduziert wurde, auch nur digitalisiert, das hat ähnliche Verwertungseinschränkungen. Wenn eine Veröffentlichung mit deren Reproduktionen hergestellt wird, dann wird das je nach Menge der genutzten Bilder ziemlich teuer.
Was als Exemplar-Komplettdigitalisat beauftragt wurde bzw. im VD-Projekt digitalisiert wurde, das ist digital frei zugänglich (beispielsweise bei der BSB), aber da bin ich mir mit den Verbreitungsrechten nicht ganz sicher. Jedenfalls kostet ein Exemplar-Komplettdigitalisat auch recht.
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Re: Protectorschloss mit defekter Schraube
Ich finde das ziemlich altbacken. Sogar das Münzkabinett in Berlin stellt ihre Fotos unter eine CC ins Internet. Und mMn kann es auch nicht im Sinne des Staates sein über AGB-Regelungen ein gemeinfreies Werk zu kontrollieren.