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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Verfasst: 29. Aug 2014 09:59
von stefan-1
Nicht das FO in ANFO. A kann Verschiedenes sein. Aber das ist nicht das Sprengmeister-Forum.

S.

Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Verfasst: 29. Aug 2014 11:24
von -Parano-
AlterSchmied hat geschrieben:kalkhoff hat geschrieben :

"Ach ja, es gibt auch andere Dinge neben Dietrichen, mit denen man ebenso böse Sachen machen könnte"

:D Wenn du wüsstest was ich (und ganz alleine) mit einer Steinschleuder (Zwille), einem kanister Benzin und einer Axt (die grosse, die Waldaxt) alles böses anstellen kann, das glaubst du mir nie..... :D

So, und jetzt Ende der Diskussion für mich. ;)
Ich rate mal...

Den Benzinkanister in die Zwille packen, damit auf die Axt schiessen wenn dahinter ein
Feuer brennt.

Wollte auch mal etwas OT sein

Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Verfasst: 29. Aug 2014 12:09
von SelfLockmaster
Ich wundere mich immer wieder, über was man sich alles so Gedanken macht.

Wenn jemand so etwas fragt, um Rat fragt, weil etwa eine Reise in ein anderes Land ansteht,
so ist das durchaus normal. Man sollte da gerne helfen, falls man kundig ist und Erfahrung damit hat.

Dieser Rechtslagenkäse ist doch einfach mit wenigen Worten abgehandelt.
Und dazu gibt es schon genug ganz einfache und kurze Empfehlungen vom SSDeV.

Das scheint speziell eine deutsche Macke zu sein, alle zu hinterfragen "ja ist das denn überhaupt erlaubt ?"
Ein bischen Menschenverstand reicht, und man wird man als Hobby- Lockpicker kaum Probleme bekommen.

Dazu gehört auch, seine Werkzeuge nicht an Orten zu basteln, wo "Muggels" vorbei kommen könnten.
Auch wenn man im Recht ist, bitte lieber etwas Zurückhaltung an den Tag legen.
Nicht etwa aus vorrauseilendem Gehorsam. Einfach weil es klüger so ist.
Ein Jäger putzt ja auch nicht seine Waffen auf dem Pickniktisch eines Autobahn- Parkplatzes.
Obwohl er es rein rechtlich wohl dürfte.

Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Verfasst: 29. Aug 2014 17:02
von Schlosser
SelfLockmaster hat geschrieben:Ich wundere mich immer wieder, über was man sich alles so Gedanken macht.

Wenn jemand so etwas fragt, um Rat fragt, weil etwa eine Reise in ein anderes Land ansteht,
so ist das durchaus normal. Man sollte da gerne helfen, falls man kundig ist und Erfahrung damit hat.

Dieser Rechtslagenkäse ist doch einfach mit wenigen Worten abgehandelt.
Und dazu gibt es schon genug ganz einfache und kurze Empfehlungen vom SSDeV.

Das scheint speziell eine deutsche Macke zu sein, alle zu hinterfragen "ja ist das denn überhaupt erlaubt ?"
Ein bischen Menschenverstand reicht, und man wird man als Hobby- Lockpicker kaum Probleme bekommen.

Dazu gehört auch, seine Werkzeuge nicht an Orten zu basteln, wo "Muggels" vorbei kommen könnten.
Auch wenn man im Recht ist, bitte lieber etwas Zurückhaltung an den Tag legen.
Nicht etwa aus vorrauseilendem Gehorsam. Einfach weil es klüger so ist.
Ein Jäger putzt ja auch nicht seine Waffen auf dem Pickniktisch eines Autobahn- Parkplatzes.
Obwohl er es rein rechtlich wohl dürfte.
So sehe ich das auch! Es muß nicht jeder erfahren, welches sepezielle Hobby jemand hat...

Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Verfasst: 29. Aug 2014 22:54
von Christian
SelfLockmaster hat geschrieben: ... Ein bischen Menschenverstand reicht, und man wird man als Hobby- Lockpicker kaum Probleme bekommen... .
Menschenverstand ist das richtige Wort ...
wenn man etwas Feingefühl hat, und weiß das es erstmal für jeden Menschen etwas Unbehagen auslöst wenn man sich mit Schloßöffnung beschäftigt, da man ja den Leuten in ihr persönliches Sicherheitsgefühl nimmt. Wenn jedoch die Menschen mich etwas kennen gelernt haben, war es nie ein Problem denen von dem Hobby zu erzählen. Weder meine Family, Freunde noch Nachbarn haben da _ein Problem das ich ein Schlüssel-Freak bin, und von meinem "Hobbyschlüsseldienst" profitieren sie sogar ...

Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Verfasst: 29. Aug 2014 22:57
von boianka
Christian hat geschrieben:Weder meine Family, Freunde noch Nachbarn haben da kein Problem das ich ein Schlüssel-Freak bin, und von meinem "Hobbyschlüsseldienst" profitieren sie sogar ...

Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Verfasst: 29. Aug 2014 23:15
von Christian
boianka hat geschrieben:
Christian hat geschrieben:Weder meine Family, Freunde noch Nachbarn haben da kein Problem das ich ein Schlüssel-Freak bin, und von meinem "Hobbyschlüsseldienst" profitieren sie sogar ...
... erwischt :heu:
also denkt euch das "k" weg, welches ich im Original-Post durch ein _Untenstrich erstetzt hab ...

Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Verfasst: 1. Sep 2014 03:10
von AlterSchmied
Sorry, ich gebe mir ja viel Mühe mit meinem Deutsch, aber was sind "Muggels" ??? :eek:

Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Verfasst: 1. Sep 2014 07:18
von mhmh

Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Verfasst: 1. Sep 2014 15:42
von bembel
Siehe Harry Potter. Beim Geocaching werden zufällig vorbeikommende bzw. "nicht eingeweihte" Personen ebenfalls als Muggel bezeichnet.