Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Zerstörungsfreie Schlossöffnung, Fragen zu den verschiedenen Werkzeugen und freier Informationsaustausch

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Christian
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von Christian »

kalkhoff hat geschrieben:Dann dürfte Schwarzarbeit erst dann nachgewiesen werden können, wenn der Beauftragte bei der Geldübergabe auf frischer Tat erwischt wird.
Mord wird auch nur bestraft wenn man "erwischt" wird ...
... demnach würden jetzt ganz Schlaue schlussfolgern das unenteckter Mord erlaubt sei :no:
kalkhoff hat geschrieben:Ich habe bereits schon zwei mal am Wochenende in der Nachtzeit die Türe bei Freunden mit der Ziehfix geöffnet und habe das natürlich nicht umsonst gemacht.
... also ich hab' da ein etwas anderen Begriff von "Freunden", ich musste da noch nie was zahlen, und auch meine Dienstleistungen als "Hobbyschlüsseldienst" sind für meine Homies kostenfrei, und auch sonst pack ich auch mal an ...
... nur 'ne Tasse Kaffee oder 'ne Pizza wird schon angenommen, so korrupt bin ich schon löl
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stefan-1
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von stefan-1 »

Eben. Nach der Türöffnung kommt der Kühlschrank dran. ;)

Den Zieh-Fix kapiere ich dennoch nicht. Braucht man den? Ist mein Werkzeug "ohne" unvollständig?

Klar, Picks, Extraktoren (und wenn es nur ein Döschen Laubsägeblätter ist), Fallenkarten...

Kann ich mit dem Zieh-Fix außer Zylinder(kerne)n noch was anderes ziehen oder auch aufpressen? Verbindungsbolzen, Achsen, Lager usw.?

S.
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Retak
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von Retak »

Einen Ziehfix brauchen nur Schlüsseldienste, Feuerwehren etc., also Leute, die beruflich Türen öffnen müssen. Der Hobbypicker kann damit eigentlich gar nichts anfangen, da er, auch wenn er für Verwandte/Bekannte eine Tür öffnet, nicht knackt sondern entsperrt. :yes:
Und wenns ausnahmsweise wirklich mal zerstörend sein muss, geht in der Regel auch Baumarktwerkzeug.

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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von boianka »

Aber es beruhigt ungemein, wenn man unter Beobachtungsdruck jemand helfen will und noch nen "Joker" im Ärmel hat . . .

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Schlosser
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von Schlosser »

Retak hat geschrieben:Einen Ziehfix brauchen nur Schlüsseldienste, Feuerwehren etc., also Leute, die beruflich Türen öffnen müssen. Der Hobbypicker kann damit eigentlich gar nichts anfangen, da er, auch wenn er für Verwandte/Bekannte eine Tür öffnet, nicht knackt sondern entsperrt. :yes:
Und wenns ausnahmsweise wirklich mal zerstörend sein muss, geht in der Regel auch Baumarktwerkzeug.
Ein Ziehfix würde ich (ohne beruflichen und häufigen Nutzen) ein paar Male probieren, dann würde es wahrscheinlich im Schrank herum liegen...
Mein Reichtum: MCS, ICS, 3KS, Kaba Quattro, Abus XP2-S, S&G 6651, S&G 6730, LaGard 1985, La Gard 39e, mech. Kromer 3 Uhren Zeitschloß, Kromer 3011 und einen Bode Tresor

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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von Z_CON »

Für manche Schließzylinder sicherlich eine angebrachte und wirtschaftliche Öffnungsmethode.

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Retak
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von Retak »

Für den Schlüsseldienst ja, aber nicht für den Hobbypicker, der dasja in erster Linie aus sportlich-technischem Interesse macht. Im übrigen ist das (Gehäuse-)Ziehen mit gewissen Risiken verbunden, da es passieren kann, dass die Schlossmechanik infolge Verformung oder Bruch eines Teils blockiert werden kann.

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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von boianka »

Retak hat geschrieben:Für den Schlüsseldienst ja, aber nicht für den Hobbypicker, der dasja in erster Linie aus sportlich-technischem Interesse macht. Im übrigen ist das (Gehäuse-)Ziehen mit gewissen Risiken verbunden, da es passieren kann, dass die Schlossmechanik infolge Verformung oder Bruch eines Teils blockiert werden kann.
Deshalb gibt es ja "Filter" (meist dabei), die eine Beschädigung des Schlosskastens verhindern - ich hoffe es war nicht zu deutlich . . .

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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von Z_CON »

Aber in 2. Linie sollte die Tür dann schon aufgehen. Ohne das ein Schlüsseldienst hinzugerufen werden muss. Siehe auch Boinaka. Das FA (Finanzamt) von meinem Hobby zu überzeugen kann sich als schwierig erweisen. Aber diese Truppe: Fachbereich Innendienst Gewerbe, Ahndung, ZAB Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) gibt es hier in Berlin ja auch. Wie dort das Thema, "ich mach das so aus Hobby" anerkannt wird, keine Ahnung, aber wohl eher Negativ. Auch ein Hobbypicker der ab und an einem "Nachbarn" hilft sollte besser einen Gewerbeschein beantragen.

kalkhoff
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Re: Besitz von Dietrichen (Rechtslage)

Beitrag von kalkhoff »

stefan-1 hat geschrieben:Eben. Nach der Türöffnung kommt der Kühlschrank dran. ;)

Den Zieh-Fix kapiere ich dennoch nicht. Braucht man den? Ist mein Werkzeug "ohne" unvollständig?

Klar, Picks, Extraktoren (und wenn es nur ein Döschen Laubsägeblätter ist), Fallenkarten...

Kann ich mit dem Zieh-Fix außer Zylinder(kerne)n noch was anderes ziehen oder auch aufpressen? Verbindungsbolzen, Achsen, Lager usw.?

S.
Zieh-fix ist denke ich für ungeduldige Amateure, die das Lockpicking noch nicht in Erfahrung gebracht haben, und scharf und übermütig danach sind eine Tür aufzumachen.
Aber derjenige, der sich wie ein cooler Agent fühlen will, zieht eine spezielle Kleidung mit mehreren Taschen an und befüllt solche mit verschieden Arten von Dietrichen.
Naja, er wird wohl auch keine Probleme beim Sprinten bekommen, denn er hat einen größeren Geschwindigkeitsvorteil gegenüber demjenigen, der mit ner Ziehfix oder vollem Holster unterwegs ist.

Im Kfz-Bereich gibt es übrigens verschiedene Arten von Abziehern, z.B. für das Radlager. Aber es gibt auch umgekehrte Dinge in Form von "Drück-fix"

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