Presseschau

Zerstörungsfreie Schlossöffnung, Fragen zu den verschiedenen Werkzeugen und freier Informationsaustausch

Moderatoren: Retak, Crocheteur

Benutzeravatar
andreasschmunzel
No Reallife
No Reallife
Beiträge: 1499
Registriert: 1. Nov 2012 14:28

Re: Presseschau

Beitrag von andreasschmunzel »

mhmh hat geschrieben:Na, da stehen ja mal wieder merkwürdige Zitate: „Das Öffnen eines Schlosses mit einem anderen als dafür vorgesehen Werkzeug ist immer schwerer Diebstahl", betont Torsten.
:confused: Was ist da unklar?
Dieses Werkzeug wird allgemein Schlüssel genannt.

Benutzeravatar
mhmh
Unbeschreiblich
Unbeschreiblich
Beiträge: 3836
Registriert: 5. Apr 2006 12:45
Eigener Benutzer Titel: Franzose
Wohnort: bei Muenchen

Re: Presseschau

Beitrag von mhmh »

Öffnen ist immer Diebstahl?
Der oben verlinkte Thread erklärt das Thema genau.

CarlosR
Meister
Meister
Beiträge: 56
Registriert: 13. Apr 2016 12:36
Eigener Benutzer Titel: OeffnetamKuechentisch
Wohnort: Hauptstadt

Re: Presseschau

Beitrag von CarlosR »

Mir ging es ja um die Sache mit dem Elektro-pick und der Haarklammer. Der Vorsatz eben...
In dem verlinkten Thread wird überwiegend nur versucht Grenzen von verschiedenen straftatbeständen festzulegen oder besser noch zu finden.
Oder irre ich mich?


Ergänzung: aber ähh...is mir auch egal :)

Benutzeravatar
Retak
Unverzichtbar, Unkündbar und Unverwundbar
Unverzichtbar, Unkündbar und Unverwundbar
Beiträge: 11396
Registriert: 29. Dez 2004 12:00
Wohnort: 16359 Biesenthal

Re: Presseschau

Beitrag von Retak »

Ich glaube kaum, dass ein Lockpicker diesen Satz so gesagt hat, wie er da steht:
„Das Öffnen eines Schlosses mit einem anderen als dafür vorgesehen Werkzeug ist immer schwerer Diebstahl"
, das ist nämlich völliger Unsinn.
Richtig ist vielmehr, dass ein unberechtigtes Öffnen eines Schlosses, was übrigens auch mit dem dafür vorgesehenen (unberechtigt im Besitz des Täters befindlichen) Schlüssel erfolgen kann (zB ., wenn dieser entwendet wurde), eine Straftat darstellt, ob das nun schwerer Diebstahl (Einbruchdiebstahl) ist, richtet sich nach dem weiteren Verlauf der Tat (infrage kommt auch Einbruch bzw. Hausfriedensbruch, wenn nichts entwendet wurde).
Öffnet jemand sein eigenes Schloss mit einem Sperrwerkzeug oder sonstigem nicht zum Schliessen vorgesehenen Mittel, ist das weder schwerer Diebstahl noch sonst irgendeine Straftat. Mit seinem Eigentum, in diesem Fall dem Schloss, kann er nämlich "nach Belieben verfahren".
Anders liegen die Dinge allerdings wenn das Schloss zwar sein Eigentum, er aber nicht schliessberechtigt ist, weil selbiges sich an der Tür einer vermieteten Wohnung befindet. In diesem Fall hat er das Hausrecht an den vermieteten Räumen und somit auch die Schliessberechtigung per Vertrag an den Mieter abgetreten. In diesem Fall wäre das Schlossöffnen strafbar, obwohl es sein Schloss ist.

Benutzeravatar
Crocheteur
Korinthos Kakos
Korinthos Kakos
Beiträge: 9535
Registriert: 10. Aug 2006 12:00
Eigener Benutzer Titel: Onkel Crochi halt
Wohnort: Stuttgart

Re: Presseschau

Beitrag von Crocheteur »

Es gibt den Einbruchdiebstahl, nicht jedoch den Einbruch, ohne etwas . Das nächstliegende für das Gemeinte dürfte in der Tat der Hausfriedensbruch sein :yes: .

Liebe Grüße, Crocheteur
Bild

Benutzeravatar
Christian
Unverzichtbar, Unkündbar und Unverwundbar
Unverzichtbar, Unkündbar und Unverwundbar
Beiträge: 11184
Registriert: 13. Sep 2009 17:17
Eigener Benutzer Titel: Fischfleisch
Wohnort: Essen / RUHR2010
Kontaktdaten:

Re: Presseschau

Beitrag von Christian »

Retak hat geschrieben:Ich glaube kaum, dass ein Lockpicker diesen Satz so gesagt hat, wie er da steht:
„Das Öffnen eines Schlosses mit einem anderen als dafür vorgesehen Werkzeug ist immer schwerer Diebstahl"
, das ist nämlich völliger Unsinn.
ich glaub auch das dieser Satz nicht so gesagt wurde, wohl von dem "Schreiberling" etwas falsch interpretiert wurde ...

mal ganz theoretisch, wenn ich ein fremdes Schloß mit Pick o.ä. öffne, dann verursache ich diese forensischen Spuren und "entwerte" das Schloß, somit es ja Sachbeschädigung sein müsste ...
Es gibt nur eine legitime Einstellung

Benutzeravatar
boianka
Unverzichtbar, Unkündbar und Unverwundbar
Unverzichtbar, Unkündbar und Unverwundbar
Beiträge: 7024
Registriert: 25. Mai 2008 14:24
Wohnort: Bonn

Re: Presseschau

Beitrag von boianka »

VICE SPORTS hat geschrieben:In Frankreich verbietet sogar die Gesetzgebung das Öffnen von Schlössern im sportlichen Sinne: Dort ist das Mitführen der Hooks verboten.
Ist das neu ? - Maßnahme im Rahmen der aktuellen Ereignisse etwa ?

Benutzeravatar
Crocheteur
Korinthos Kakos
Korinthos Kakos
Beiträge: 9535
Registriert: 10. Aug 2006 12:00
Eigener Benutzer Titel: Onkel Crochi halt
Wohnort: Stuttgart

Re: Presseschau

Beitrag von Crocheteur »

Würdest Du mir bitte die Quelle verlinken :eek: ?

Liebe Grüße, Crocheteur
Bild

Benutzeravatar
boianka
Unverzichtbar, Unkündbar und Unverwundbar
Unverzichtbar, Unkündbar und Unverwundbar
Beiträge: 7024
Registriert: 25. Mai 2008 14:24
Wohnort: Bonn

Re: Presseschau

Beitrag von boianka »

Crocheteur hat geschrieben:Würdest Du mir bitte die Quelle verlinken :eek: ?
Hier

Benutzeravatar
Crocheteur
Korinthos Kakos
Korinthos Kakos
Beiträge: 9535
Registriert: 10. Aug 2006 12:00
Eigener Benutzer Titel: Onkel Crochi halt
Wohnort: Stuttgart

Re: Presseschau

Beitrag von Crocheteur »

Nachdem ich stark davon ausgehe, dass Torsten falsch zitiert wurde, eine Pickpistole auch nicht drrdrr macht, hoffe ich jetzt einfach mal, dass auch die Aussage über Frankreich falsch ist .

Wer was konkretes weiß : Bitte melden :yes: !

Liebe Grüße, Crocheteur
Bild

Antworten