Und das Strafgeld ist...?worgan hat geschrieben:Blaulicht bekommst ab 20 Euro frei erhältlich.
Universal Aufzugschlüssel ?
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Re: Universal Aufzugschlüssel ?
Re: Universal Aufzugschlüssel ?
Aufzüge... Ja klar, am besten den Fw-Schlüssel, damit man auch gleich den Mief der anderen per Rauchabsaugung wegbekommt und lästigen Mitfahrwilligen die Tür vor der Nase zumachen kann (Lichtschranke aus-Funktion).
Wieso alle links? Die linke Spur ist dann nur für Fahrzeuge, die nicht bei 250 abregeln.Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit 200... Abgeregelte Schleicher dürfen maximal die 4. Spur benutzen (Minimum 150). Und alles, was keine 250 schafft, muss die drei rechten Spuren benutzen.
Außerdem werden Autobahnen dann zweigeschossig gebaut, Lkw fahren dann unten, dürfen dafür aber auch 100 fahren.
Ein zugelassenes (e-Nummer und E-Nummer) Blaulicht (oder eine sonstige auf bestimmte Nutzer oder Sondergenehmigungen* beschränkte, aber technisch zugelassene Beleuchtungseinrichtung) unberechtigt verwendet... Die genaue Formulierung dürft ihr gerne googlen. Waren früher mal 15 Euro oder so. Wenn aber Amtsanmaßung dazukommt, da reicht eine Polizeimütze oder gar eine Winkerkelle "Halt! Polizei!" sichtbar im Fahrzeug, wird es teuer.
* Beispiel: ein Fahrzeug, welches regelmäßig bspw. einen Flugplatz oder ein anderes Gelände mit Gelbes-Blinklicht-Pflicht befährt, kann so eines genehmigt bekommen, Auflage: kein Betrieb außerhalb des betreffenden Geländes.
S.
Wieso alle links? Die linke Spur ist dann nur für Fahrzeuge, die nicht bei 250 abregeln.Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit 200... Abgeregelte Schleicher dürfen maximal die 4. Spur benutzen (Minimum 150). Und alles, was keine 250 schafft, muss die drei rechten Spuren benutzen.
Außerdem werden Autobahnen dann zweigeschossig gebaut, Lkw fahren dann unten, dürfen dafür aber auch 100 fahren.
Ein zugelassenes (e-Nummer und E-Nummer) Blaulicht (oder eine sonstige auf bestimmte Nutzer oder Sondergenehmigungen* beschränkte, aber technisch zugelassene Beleuchtungseinrichtung) unberechtigt verwendet... Die genaue Formulierung dürft ihr gerne googlen. Waren früher mal 15 Euro oder so. Wenn aber Amtsanmaßung dazukommt, da reicht eine Polizeimütze oder gar eine Winkerkelle "Halt! Polizei!" sichtbar im Fahrzeug, wird es teuer.
* Beispiel: ein Fahrzeug, welches regelmäßig bspw. einen Flugplatz oder ein anderes Gelände mit Gelbes-Blinklicht-Pflicht befährt, kann so eines genehmigt bekommen, Auflage: kein Betrieb außerhalb des betreffenden Geländes.
S.
Errebi 4 * 3KS * 2x MCS * 1 Lampenschlüssel * M auf DVD
Kromer Protector * MP Elite 27
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Re: Universal Aufzugschlüssel ?
Demnach kostet das Blaulicht OHNE gleichzeitige Nutzung eines Martinshorns überhaupt keine Strafe, da bestelle ich mir doch direkt mal so ein Lämpchen. Gibt es die auch mit Energiesparlampen?tomasfuk hat geschrieben:20 €
- tomasfuk
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Re: Universal Aufzugschlüssel ?
Ich lese ganz unten etwas anderesfripa10 hat geschrieben:Demnach kostet das Blaulicht OHNE gleichzeitige Nutzung eines Martinshorns überhaupt keine Strafe...
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Universal Aufzugschlüssel ?
Na wie gut, dass Du Dich in dem Bereich nicht als Richter betätigst, die Auslegung von "Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn." ist ja schon nicht so einfach...fripa10 hat geschrieben:Demnach kostet das Blaulicht OHNE gleichzeitige Nutzung eines Martinshorns überhaupt keine Strafe, da bestelle ich mir doch direkt mal so ein Lämpchen. Gibt es die auch mit Energiesparlampen?tomasfuk hat geschrieben:20 €
Flackernde Energiesparlampen andererseits kennst Du ja.
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Re: Universal Aufzugschlüssel ?
Ich sehe nur immer Feuerwehrfahrzeuge, die mit Blaulicht und Martinshorn Karnevalsumzüge begleiten oder auf "Knutfesten" damit die Kinder belustigen. Das wird offensichtlich nicht sanktioniert, sonst würde das nicht regelmäßig passieren.
Lustig finde ich den Passus, daß Blaulicht nur bei Fahrzeugen benutzt werden darf, die damit ausgerüstet sind. Rüste ich mein Privatauto damit aus, darf ich es im Umkehrschluß ja dann benutzen, da es damit ausgerüstet ist.
Und wie ist das mit den Dienstwagen von Politikern, die sind weder Rettungswagen, noch Feuerwehr noch Polizei, sondern sie mißbrauchen das Sondersignal, um noch den nächsten Termin zu schaffen, der aber kein Notfall ist. Solange es diese Bonzen straflos nutzen dürfen, kann man schwerlich etwas dagegen sagen, wenn der Schlüsseldienst ebenfalls mit Blaulicht zum nächsten Einsatz rast.
Lustig finde ich den Passus, daß Blaulicht nur bei Fahrzeugen benutzt werden darf, die damit ausgerüstet sind. Rüste ich mein Privatauto damit aus, darf ich es im Umkehrschluß ja dann benutzen, da es damit ausgerüstet ist.
Und wie ist das mit den Dienstwagen von Politikern, die sind weder Rettungswagen, noch Feuerwehr noch Polizei, sondern sie mißbrauchen das Sondersignal, um noch den nächsten Termin zu schaffen, der aber kein Notfall ist. Solange es diese Bonzen straflos nutzen dürfen, kann man schwerlich etwas dagegen sagen, wenn der Schlüsseldienst ebenfalls mit Blaulicht zum nächsten Einsatz rast.
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Re: Universal Aufzugschlüssel ?
Jetzt sind wir wieder bei Theorie und Praxis. Ein Blaulicht zu besitzen, ist nicht verboten (wenn ich mich nicht täusche) und ob man es einsetzt, ist eine andere Sache. Und wieder eine andere Sache, ob man dabei erwischt wird.tomasfuk hat geschrieben:Und das Strafgeld ist...?worgan hat geschrieben:Blaulicht bekommst ab 20 Euro frei erhältlich.
fripa10 hat geschrieben:Feuerwehrfahrzeuge, die mit Blaulicht und Martinshorn Karnevalsumzüge begleiten oder auf "Knutfesten" damit die Kinder belustigen.
Dienstwagen von Politikern,
Die haben Sondergenehmigungen. Das gibts zum Beispiel auch bei der Einweihung von neuen Fahrzeugen der Feuerwehr, das habe ich einmal erlebt, da durften von den umliegenden Dörfern alle Feuerwehrfahrzeuge mit Blaulicht und Wechselklanghorn fahren, hatten eine Einzelausnahmegenehmigung. Waren 15 Fahrzeuge, die sind einmal durchs Dorf gefahren und haben nen Saukrach machen dürfen.
Lieber die Katze auf dem Arm als den Tiger im Tank.
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Re: Universal Aufzugschlüssel ?
Schon originell, was sich ein (ehrenamtlicher) Richter da so zusammen reimt... Lies § 38 StVO vollständig, dazu §52 StVZO.fripa10 hat geschrieben:Lustig finde ich den Passus, daß Blaulicht nur bei Fahrzeugen benutzt werden darf, die damit ausgerüstet sind. Rüste ich mein Privatauto damit aus, darf ich es im Umkehrschluß ja dann benutzen, da es damit ausgerüstet ist.
Vielleicht relevanter für dieses Forum mögen diese rollenden Tresore mit Blaulicht sein: http://www.polizeiautos.de/index_db.php ... =geldtrans
Dabei geht es wohl konkret um bedeutende Sachwerte und Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, falls jemand auf die Idee käme, sie zu überfallen.
Ähnliches wohl bei Politikern in sondergeschützten Fahrzeugen mit Blaulicht, oder auch bei Straftäterinnen, die quer durch München mit Blaulicht durch abgesperrte Straßen zu ihrem Prozess gefahren werden. Weniger, dass sie früher ankommen, sondern eher, dass sie sich schnell bewegen und dadurch schlechter angegriffen werden können.
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Re: Universal Aufzugschlüssel ?
Auf den Straßen in Moskau sind Blaulichter ganz "modern" .... ein Privileg für die Herrschende Klasse aus "Sovietzeiten"
https://youtu.be/j6ymI9LOL3Q
j6ymI9LOL3Q
https://youtu.be/j6ymI9LOL3Q
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Es gibt nur eine legitime Einstellung