Universal Aufzugschlüssel ?

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naturelle
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Re: Universal Aufzugschlüssel ?

Beitrag von naturelle »

Christian hat geschrieben:Vielleicht sogar ganz gut, denn ein Aufzug der 2 mal im Jahr benutz wird könnte noch einrosten, und solang der Ladeninhaber die Behinderten nicht behindert ist doch alles OK
Das sehe ich ganz genauso. Etwas ungenutzt verrotten lassen, nur weil ein bestimmtes Label draufpappt, ist Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung.
tomasfuk hat geschrieben:Ich verstehe diese ganze Story bezüglich abgeschlossenes Behindertenirgendwas nicht. Bei uns ist es so, daß:
- Behindertenparkplätze dürfen nur die Behinderten benutzen, das Straßenverkehrgesetz sagt das,
- die Aufzüge, Toiletten, Türe, Sitzplätze usw., die mit dem Behindertensymbol bezeichnet sind, dienen Allen. Diese sind aber so ausgerüstet, daß auch die Behinderten können es benutzen. Und natürlich, die Behinderten haben hier Vorzug.
Ich wüßte nicht, daß das in Deutschland anders ist. Ich habe sogar schon Bäckereien gesehen, welche nur noch behindertengerechte Toiletten haben und als einziges "Relikt" noch ein Urinal im selben Raum. IMHO optimale Lösung.
Sozialismus ist, wenn die Faulen den Armen das Essen wegessen und dabei die, die es bezahlen, als asozial beschimpfen.

fripa10
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Re: Universal Aufzugschlüssel ?

Beitrag von fripa10 »

Bei uns ist es eben so, daß man bemüht ist Behindertenaufzüge oder Behinderten-WC vor einer Nutzung durch die Allgemeinheit zu schützen, indem diese nur mittels des Eurokey nutzbar sind.

Bei den Sitzplätzen in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es welche, die als Sitzplätze für Schwerbehinderte deklariert sind, aber solange auch von Nichtbehinderten benutzt werden dürfen, wie kein Schwerbehinderter ihrer bedarf. Das ist die Theorie. In der Praxis werden diese Sitzplätze auch von Zeitgenossen belegt, die gar nicht daran denken für einen Schwerbehinderten aufzustehen, selbst wenn er sie darum bittet. Ey Alda, f_ick Dich!

Nachdem ich aber gerade ein sozialmedizinisches Sachverständigengutachten auf dem Tisch habe, in dem ein vereidigter Sachverständiger auf 36 Seiten unzählige Phantasie-Befunde zum Besten gibt, die belegen sollen, daß ein schwer Behinderter gar nicht behindert sei, wundert mich in diesem Land da sowieso nichts mehr.

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Christian
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Re: Universal Aufzugschlüssel ?

Beitrag von Christian »

Frei zugängliche Toiletten für Behinderte gibt es auch hierzulande in vielen Gebäuden, nur so auf Bahnhöfen und sonstig öffentlichen Einrichtungen es wohl nicht machbar währe. Hier will man für Menschen die schon ein schweres Schicksal haben wenigstens würdige Toiletten haben, die dann auch ohne Bezahlung zur Verfügung stehen. Würden sich die Menschen benehmen können, wäre es sicher nicht nötig mit den Zylindern. Leider gibt es viele Leute mit der "Ey-Alda..." Einstellung, auch wenn man immer wieder auch positiv überrascht wird, und das selbst in einer größeren Stadt wie Essen. Ich bin da ganz zuversichtlich das die meisten Menschen "sauber ticken", ganz egal welchen Hintergrund sie haben.

Das mit dem "Sachverständigen", kann man nicht viel zu sagen wenn man den expliziten Fall nicht kennt. Jedoch kann ich mir schon voorstellen das jemand sich dazu hinreißen lässt da recht parteiische Ergebnisse zu haben. Eigentlich ein Sachverständiger gewisse Neutralität haben sollte, er ja den Ist-Zustand feststellen soll, den dann Anwälte und Richter für ihr Urteil benötigen. Das halt das Dingen mit Theorie und Praxis ... ist halt 'n laaaanges Thema ...genau wie diese universellen Schlüssel für Aufzüge und verglichbares Zeugs.
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fripa10
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Re: Universal Aufzugschlüssel ?

Beitrag von fripa10 »

Ein vereidigter Sachverständiger der ein Gutachten für ein Gericht erstatten soll, soll nicht nur eine gewisse Neutralität haben, sondern er muß. Aber bei medizinischen Begutachtungen, wie auch dieser konkrete Fall wieder zeigt, ist es besonders verhängnisvoll. Dort wird die Anwesenheit von Zeugen bei der Begutachtung nämlich regelmäßig nicht gestattet, so daß der Proband hinterher leider keine Chance hat zu beweisen, daß beispielsweise der Gutachter diese und jene Untersuchung bei ihm gar nicht vorgenommen hat, gleichwohl aber dazu im Gutachten Aussagen trifft.

So liegt der Fall auch hier, das Gutachten ist gespickt mit Zahlenangaben zu angeblichen Meßwerten zur Beweglichkeit der Wirbelsäule, der Arme, Beine und Schultergelenke, die - würden sie zutreffen - widerlegen würden, daß die Klägerin tatsächlich in der von ihr geschilderten Weise behindert ist.

Nur wie soll sie nun beweisen, daß der Gutachter sich das aus den Fingern gesogen hat? Er gibt das natürlich nicht zu, weil er damit erstens sein Gutachten wertlos machen und seinen Honoraranspruch dafür verlieren würde, und zweitens Ärger mit dem Staatsanwalt bekäme. Wäre die Dame nun Frau Hoeneß, könnte sie sich ein Gegengutachten auf ihre Kosten leisten. Ist sie aber nicht, und so wird sie nun wohl den Prozeß verlieren.

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Re: Universal Aufzugschlüssel ?

Beitrag von worgan »

Wenns schon bei gerichtlich angeordneten Gutachtern soweit ist, wirds merkwürdig. Die bekommen ihr Geld nämlich unabhängig davon, wie ihr Gutachten ausfällt. Bei Gutachtern, die die Rentenversicherungen bestellen, kommen häufiger Gefälligkeitsgutachten vor, da dort ein Gutachter, der zu oft zu Gunsten des Anspruchstellers urteilt, bald seine Gutachtertätigkeit und damit viel Geld verliert.
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Re: Universal Aufzugschlüssel ?

Beitrag von naturelle »

worgan hat geschrieben:Die bekommen ihr Geld nämlich unabhängig davon, wie ihr Gutachten ausfällt.
Ja klar, und Zitronenfalter falten Zitronen...
Du glaubst wirklich noch an die Unabhängigkeit von gerichtlich bestellten Gutachtern? Die wollen vom Gericht wieder bestellt werden.
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Re: Universal Aufzugschlüssel ?

Beitrag von boianka »

naturelle hat geschrieben:Ja klar, und Zitronenfalter falten Zitronen...
Du zweifelst wohl an Allem . . . ?

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Re: Universal Aufzugschlüssel ?

Beitrag von mhmh »

Ähnliche Interessenslagen gibt es ja auch bei Gutachtern, die im Auftrag von Versicherungen Schliesszylinder anschauen und sagen sollen, ob Versicherungsbetrug vorliegt.
Wenn sie sagen, dass ein Zylinder gepickt aber dabei nicht geöffnet wurde (= Versicherungsbetrug), dann bekommen sie weitere Aufträge.

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Re: Universal Aufzugschlüssel ?

Beitrag von fripa10 »

Hier wollte ein Sachverständiger der scheinbar schon im Rentenalter ist wohl schlicht einfach ne schnelle Mark verdienen. Die gesamte "Begutachtung", also Erhebung der mehrere Jahrzehnte umfassenden Anamnese und die komplette körperliche Untersuchung bei der er hunderte Meßwerte zur Beweglichkeit der Gelenke / Gliedmaßen ermittelt haben will, dauerte nur ne halbe Stunde. Im Gutachten hat er die tatsächliche Zeit vorsorglich länger angegeben.

worgan
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Re: Universal Aufzugschlüssel ?

Beitrag von worgan »

naturelle hat geschrieben:
worgan hat geschrieben:Die bekommen ihr Geld nämlich unabhängig davon, wie ihr Gutachten ausfällt.
Ja klar, und Zitronenfalter falten Zitronen...
Du glaubst wirklich noch an die Unabhängigkeit von gerichtlich bestellten Gutachtern? Die wollen vom Gericht wieder bestellt werden.

Was hat denn das Gericht von falschen Gutachten? Der Rentenversicherungsträger hat etwas davon, aber das Gericht entscheidet nur über den Fall, es zahlt bzw. spart keine Rentenzahlungen. Wenn der Gutachter von den Trägern beeinflusst ist, ist das eine andere Sache, aber dann ists auch Falschaussage unter Eid, bei Nachweis gibts dafür minimum ein Jahr ohne Rabatt.
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