Das kann doch nicht wahr sein!

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Retak
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Das kann doch nicht wahr sein!

Beitrag von Retak »

Vorhin kam ein Bekannter aus Berlin kurz vorbei und berichtete mir etwas recht seltsames.
Er war kürzlich umgezogen und hat an der Tür seiner "neuen", in den 60ern gebauten Wohnung ein BKS Chubbschloss mit 7 Zuhaltungen, was ja grundsätzlich erstmal nicht schlecht ist (sicherer als viele Zylinder). Nun gab ihm vorige Woche ein Nachbar seinen Schlüssel, damit er in dessen Abwesenheit einem Handwerker Zugang gewährt. Dabei stellte er dann fest, dass sich sein Schlüssel von dem des Nachbarn nur in der (aus 3 Nuten bestehenden) Bartprofilierung sowie der Position eines Einschnitts für einen schmalen Reifen zu beiden Seiten des Bartes unterscheidet. Die Einschnitte für die Zuhaltungen sind bei beiden Schlüsseln absolut gleich! Um sich zu vergewissern, dass das kein Zufall ist, klingelte er noch bei einem anderen Bewohner, der zeigte ihm bereitwillig den Schlüssel und auch dort sind die Zuhaltungseinschnitte die gleichen, lediglich das Profil und die Lage der Reifen ist etwas anders (das Problem war diesem Mieter übrigens schon bekannt, weshalb er eine Schlüssellochsperre verwendet).
Es wäre also mit Hilfe eines abgefeilten Schlüssels mühelos möglich, unbemerkt in alle Wohnungen im Haus einzudringen und laut Mietvertrag ist (wie so oft) das Auswechseln des Schlosses (gegen eines mit Zylinder) bzw. die Montage eines Zusatzschlosses unzulässig, um das einheitliche Erscheinungsbild der Wohnungseingänge nicht zu stören. Solange alle Bewohner, einschliesslich des Vermieters, ehrliche Leute sind, macht das ja nichts, doch weiss man das ja nie so genau.
Um das Problem vernünftig zu lösen, gibts eigentlich nur 2 Möglichkeiten: Zuhaltungen im Schloss vertauschen und wenigstens 2 neue Schlüssel feilen, geeignete Rohlinge (Silca Art.71/75) sind jedoch wahrscheinlich nicht ohne weiteres zu bekommen. Die andere Möglichkeit wäre ein neues Schloss (ist nicht mehr handelsüblich, Baumarktware mit 4 Zuhaltungen scheidet natürlich aus). Eine dritte Variante wäre ein Schloss mit Kreuzprofilzylinder, doch bin ich da von der Stabilität nicht gerade überzeugt. Fürs erste hab ich ihm eine Schlüssellochsperre mitgegeben, nächste Woche will er bei verschiedenen Schlüsseldiensten nach so einem Schloss fragen. Ich hab da aber wenig Hoffnung, es wird wohl doch auf eine Schlossänderung hinauslaufen.
Ich frag mich nur, was Leute, die sowas zusammenschustern, sich dabei denken. War das nun, mit bei allen Schlössern gleichen Zuhaltungen, billiger? Ich kanns mir eigentlich nicht vorstellen.

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Christian
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Re: Das kann doch nicht wahr sein!

Beitrag von Christian »

Solche Chubb-Schlösser, eigendlich schön und originell, das sieht man ja kaum bis garnicht mehr.

da vermute ich eine Schliessanlage hinter, somit es beabsichtigt ist. Und der Generalschlüssel hat diesen schmalen Bart. Und das Haustürschloss war vielleicht mal so das dort auch diese Schlüssel passten, Und evtl ist es ja wegen dem Generalschlüssel nicht erwünscht das die Miter die Schlösser tauschen.
Die gefahr sehe ich darin wenn ein Nachbar schonmal bei einem Schlüsseldiest war, und der aus irgend ein ungeeigneten Rohling einen schlüssel "geschustert" hat, der auch zu dünn ist, und somit unfreiwillig zu einen Generalschlüssel geworden ist.
Ich würde da auch versuchen da was gegen zu machen, und ich finde das mit dem Kreutbartschloß garnicht so schlecht. Aber man könnte auch die Chubb-Zuhaltungen tauschen, zur not in Kauf nehmaen das der Schlüssel nur noch auf der aussenseite Sperrt... evtl. einen Innenschlüssel der ja nur im Haus gebraucht werden würde...

Das Einstdeckschloss wird es wohl so nicht geben, es kann mit Glück irgendwo noch angefertigt werden (z.B.Kefrin, Berlin) und wird wohl dann den Preis eines Kleinwagens haben. Dann könnte man sich was basteln was die Türe von INnen elektronisch verriegelt, und mit einer Funkfernbedienung aufget... aber einfach ist das alles nicht.

Etwas gemein wäre als Lösung das Schloß kaputt machen, ich meine natürlich das das Schloß altersbedingt kaputt geht.... uuuund dann der liebe Hausbesitzer sich was einfallen lassen muß damit "seine" Türen noch schön in einheitslook der frühen 60er Jahre bleiben.

http://www.boerkey.de/keyFamilyGuss.php?kf=ST110

Ich habe auch schon gesehen das bei Zylinderschliessanlagen mehrere Wohnung gleich sind, nur minimale Unterschiede im Schlüsselweg-Profil haben die Schlüssel unterschieden. Nur dummerweise hat dann ein Schlüsseldienst irgendwelce schmalen Rohlinge benutzt, oder fasche Rohlinge passend geschliffen, und damit versehendlich "Gruppenschlüssel" kreiert die auf mehrere Wohnungen passen...
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Re: Das kann doch nicht wahr sein!

Beitrag von Gegenzuhaltung »

Retak hat geschrieben:laut Mietvertrag ist (wie so oft) das Auswechseln des Schlosses (gegen eines mit Zylinder) bzw. die Montage eines Zusatzschlosses unzulässig, um das einheitliche Erscheinungsbild der Wohnungseingänge nicht zu stören.
Diese Klausel ist doch ohnehin unwirksam. Der Mieter kann sich seine Wohnungstür seinem persönlichen Sicherheitsbedürfnis entsprechend sichern. Wenn Schlösser und Beschläge nicht einmal dem allgemeinen Stand der Technik entsprechen, gibt es da doch sowieso keine Probleme. Wichtig ist nur, daß der Umbau fachgerecht ausgeführt wird.

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Re: Das kann doch nicht wahr sein!

Beitrag von Gegenzuhaltung »


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Re: Das kann doch nicht wahr sein!

Beitrag von Gegenzuhaltung »


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Re: Das kann doch nicht wahr sein!

Beitrag von Retak »

Demnach wäre also ein Schliesszylinder rechtlich durchsetzbar, Erscheinungsbild hin oder her.
Generalschlüssel für die Wohnungen sind ja schon lange ohne Einverständnis der Mieter nicht mehr zulässig.
Eine Zentralschliessanlage ist das Ganze auch nicht, die Haustür und ebenso der Keller hat einen Zylinder. Ich werd ihm mal nahelegen, sich an den Mieterverein zu wenden. Eigentlich ist ja so eine "Schliessanlage" oder wie immer man das nennen mag, in einem Mehrfamilien- Wohnhaus grob fahrlässing.

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Heihachi
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Re: Das kann doch nicht wahr sein!

Beitrag von Heihachi »

Christian hat geschrieben: ... da vermute ich eine Schliessanlage hinter, somit es beabsichtigt ist. Und der Generalschlüssel hat diesen schmalen Bart. Und das Haustürschloss war vielleicht mal so das dort auch diese Schlüssel passten, ...
Schliessanlage klingt hier sehr einleuchtend, - wenn auch etwas bedenklich - aus offensichtlichen Gründen.
Allerdings waren ähnliche Varianten von Schliessanlagen in den 50ern gar nicht sooo selten.
Christian hat geschrieben: ... Die gefahr sehe ich darin wenn ein Nachbar schonmal bei einem Schlüsseldiest war, und der aus irgend ein ungeeigneten Rohling einen schlüssel "geschustert" hat, der auch zu dünn ist, und somit unfreiwillig zu einen Generalschlüssel geworden ist...
Schlimmer ist hier wohl, dass jeder Mieter, der mal dahintergekommen ist (momentan mindestens 2! - wenn dort gegoogelt wird, jetzt auch jeder :yes: ), einen Generalschlüssel besitzt - wenn er will! :wall:
Christian hat geschrieben: ... Aber man könnte auch die Chubb-Zuhaltungen tauschen, zur not in Kauf nehmaen das der Schlüssel nur noch auf der aussenseite Sperrt... evtl. einen Innenschlüssel der ja nur im Haus gebraucht werden würde...
Soweit ich weiss, sind in den meisten dieser (Wohnungs-)Schlösser die Zuhaltungen symmetrisch; eben damit man nur einen Schlüssel für Innen und Aussen benötigt. Wenn man also Zuhaltungen tauscht, kann man problemlos die Symmetrie beibehalten. Das Nachbauen eines Schlüssels ist leider etwas aufwendig. - Allerdings hilft Retak bestimmt gerne :wngn:

Eine Schlüssellochsperre ist hier eine "diplomatische" Lösung; allerdings kommt sie dem "verbotenen" Zusatzschloss wohl bedenklich nahe.
Inwieweit der Vermieter auf einheitlichen äußeren Eindruck bestehen darf ist leider nicht immer ganz klar; - es gibt ab und an schonmal Schwierigkeiten im Falle von Genossenschaften (man ist sein "eigener Vermieter" :wall: ) oder mit Denkmalschutz (dann kann irgendwie ALLES passieren :D ), oder ...


Wenn man mit dem Vermieter reden kann, sollte man ihm das Problem schildern.
Natürlich mit dem deutlichen Hinweis, dass das Schloss ab und an "hakelt" oder sonstwie defekt sein könnte! (sonst glaubt er evtl. nicht mehr, dass das Schloss wirklich kaputt sein wird :rolleyes: )

Das Dumme dabei kann sein, dass man für alles in Verdacht gerät, was dort passieren könnte, wenn man die Kenntnis des Problems "zugibt" (ist leider nicht so weit hergeholt, wie ich gerne hätte).

D.h. wenn man irgendeine Baumarktvariante (# Zuhaltungen = egal) findet, die nahe genug an der gewünschten Optik ist; sollte man m.M. ernsthaft darüber nachdenken.



Grüße
Lockpicking kann ich kaum... aber Tekken!

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Re: Das kann doch nicht wahr sein!

Beitrag von Retak »

Schliessanlagen dieser Art waren früher in Schulen, Jugendherbergen und ähnlichen Bauten, wo Sicherheit keine soo grosse Rolle spielte, zu finden. Für den Wohnbereich ist sowas aber ein absolutes no go. Könnte man die Existenz eines Generalschlüssels nachweisen, müsste der Vermieter ja schon von Gesetzes wegen die Schlösser wechseln, da er nach heutigem Recht keinen zur Wohnung passenden Schlüssel einbehalten (also auch keinen GHS besitzen) darf.
Die Frage ist auch, ob die Hausratversicherung im Schadensfall eine derartige "Sicherung" der Tür (auch mit Schlüssellochsperre) überhaupt als ausreichend anerkennt (sofern die Tür nicht gewaltsam geöffnet wurde). Das gleiche Problem bestünde bei einem Baumarktschloss, das mit einem Sperrhakensatz (K) schnell zu öffnen wäre.
Eine Änderung unter Beibehaltung der Symmetrie geht bei Schlössern mit mindestens 5 codierten Zuhaltungen (die von der ersten bzw. letzten Bartstufe betätigte(n) nicht mitgerechnet, da immer 0), in dem man 2 Zuhaltungspaare miteinander vertauscht. Notwendig ist in jedem Fall ein neuer Schlüssel, da beim bisherigen nun 2 Bartstufen zu hoch und 2 zu niedrig sind, so dass eine Anpassung nicht möglich ist.

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Re: Das kann doch nicht wahr sein!

Beitrag von ikonfinn »

***Beitrag gelöscht***
Zuletzt geändert von ikonfinn am 16. Feb 2013 12:26, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Das kann doch nicht wahr sein!

Beitrag von Christian »

oder man nimmt die mittlere Zuhaltung raus, und setzt ein Blech ein, welches dann quasi wie eine Mittelbruchplatte im Wege ist, und die Schlüssel braucht man dann nur herab feilen...

aber die ehrlichste und aufrechteste Methode wäre den Hauseigentümer über die Situation aufklären, und ihm freundlich schildern warum das Verbot wegen der Optik nicht mehr tragbar ist. Schon allein wegen evtl. Schlüssel die irgendwelche Vor-Vor-VorMieter haben könnten ist es schon unzumutbar. Und wenn der Hauseigentümer einen einheitlichen Sicherheitsbeschlag vorschreibt wir es ja nicht schlechter. Denn auch die anderen Hausbewohner werden sicher mal einen Schlüssel verlieren, oder sonstigen Wunsch nach einem neuen Schloss nachkommen wollen.
Es gibt nur eine legitime Einstellung

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