Das ist allerdings ein nicht zutreffendes Gerücht. Siehe z.B. http://en.wikipedia.org/wiki/Key_blankRetak hat geschrieben:In den USA gibts, so wie ich gehört habe, diesen gesetzlichen Schlüsselschutz noch. Wer einen mit "do not duplicate" oder ähnlich gestempelten Schlüssel ohne Berechtigungsnachweis seitens des Bestellers (Sicherungskarte, Schliessanlagenpass, mit der Serien- oder Codenummer versehene Genehmigung der Hausverwaltung etc.) nachfertigt, macht sich strafbar.
Es gibt natürlich Fälle, bei denen ein Patentschutz greift, aber meist beruht eine Weigerung, einen solchen Schlüssel zu kopieren, nur auf dem Berufsethos des Locksmith's. Wenn der denn vorhanden ist.
Grüße
mh