Überlege doch mal, was macht eine Not- und Gefahrenfunktion? Sie bringt eine gefederte Kupplung mit, so daß man von der zweiten Seite den Schlüssel einstecken und drehen kann, auch wenn auf der ersten Seite der Schlüssel verdreht steckt. Sobald beide Schlüssel in Bezug auf die Schließnase gleich stehen, also jeweils einkuppeln könnten, rastet der auf der zweiten Seite eingesteckte Schlüssel mit in die Kupplung und Schließnase ein. Ab diesem Zeitpunkt drehen beide Schlüssel synchron, man dreht also z. B. mit dem später von außen eingesteckten Schlüssel den innen schon steckenden Schlüssel mit.Schlosser hat geschrieben:Testweise habe ich den "nicht passenden" Treppenhausschlüssel in meinen Wohnungszylinder gesteckt. Mit dem korrekten Schlüssel konnte ich trotzdem nicht schließen, obwohl der Zylinder die BSZ hat. Nur wenn auf beiden Seiten ein "korrekter" Schlüssel steckt, greift die BSZ. Ist das so korrekt?
Steckt nun auf einer Seite ein nicht passender Schlüssel, kuppelt er zwar ein, man kann ihn aber logischer Weise nicht drehen, da er nicht paßt. Kommt nun der zweite Schlüssel ins Schloß, so kuppelt auch er ein, nunmehr sind beide Seiten eingekuppelt, aber eine läßt sich nicht drehen, weil der Schlüssel dort nicht paßt und sich daher nicht mitdrehen kann. Ergo: Alles korrekt, so muß es sein. Bei manchen Konstruktionen ist die Kupplung so gebaut, daß auf der anderen Seite der Schlüssel etwas rausgedrückt wird, wenn er in Abzugsstellung steht, da wäre es dann wurscht, ob dort ein nicht passender Schlüssel steckt, da er rausgeschubst wird.
Bei einem 27er Zylinder ist nicht weniger Technik vorhanden, sondern nur weniger Platz. Bei einigen Konstruktionen bekommt man daher eine Not- und Gefahrenfunktion erst bei Zylindern in Normallänge.