Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?

Zerstörungsfreie Schlossöffnung, Fragen zu den verschiedenen Werkzeugen und freier Informationsaustausch

Moderatoren: Retak, Crocheteur

Janvi
Unverzichtbar
Unverzichtbar
Beiträge: 641
Registriert: 24. Mär 2014 23:49

Re: Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?

Beitrag von Janvi »

Der bekannteste Schlüssel für Bagger ist der 14603 - passt seit vielen Jahren bei fasst allen Dieselmaschinen. Das Gesetz schreibt nur eine Wegfahrsperre vor und mit einem Schlüssel ist es ja getan. Auf Option kann man bei allen mir bekannten Herstellern was anderes bestellen aber das macht niemand, weil die Baustellen immer mehr als einen Bagger / Radlader / Walze etc haben und das ein Aufwand ist die Schlüssel zu verwalten. Übrigens: Mit einem Bagger dürfte kaum jemand flüchten und mit Kettenfahrzeugen sowieso nicht. Also braucht man einen Tieflader und da kriegt man auch ein Gerät hoch ohne dass es läuft. Wenn es erst mal weg ist ist es auch kein Problem mehr es wieder zum Laufen zu kriegen. Mit oder ohne Elektronik. Die Gefahr bei Baumaschinen ist eher der Dieseltank wo Kraftstoff geklaut wird. Für Tankdeckel, Werkzeugkisten usw. sind eher abweichende Schliessungen üblich. Eine korrekte Baggerschaufel oder gar ein Meisel bringt übrigens auch mal kurz 5-10.000 Euro auf dem Schwarzmarkt und da braucht man den Motor gar nicht anzumachen. Hochwertige Kisten sind da eher mit GPS zusätzlich gesichert.

Bei Elektrostaplern ist das übrigens ähnlich. Der bekannteste Schlüssel ist die Nr. 530 und passt auch noch bei der aktuellen RX Serie (Still). Zugangskontrolle mit Fahrer/Chipkarte ist optional und kostet fettes Geld weshalb es niemand bestellt. Vor 3 Jahren hatten wir hier in der Stuttgarter Linde Vertretung mal einen Tag der offenen Tür übers Wochenende. Das haben einige recht wörtlich genommen und die am Freitag abend im Hof ausgestellten Geräte über Nacht eingesammelt. Zum Abtransport waren mindestens 4 Sattelschlepper erforderlich. Nur einen haben sie im Osten mal wieder gefunden als ein Ersatzteil für die Seriennummer angefragt wurde. Der Besitzer hatte aber komplette Rechung und Papiere (alles natürlich gefälscht).

Benutzeravatar
boianka
Unverzichtbar, Unkündbar und Unverwundbar
Unverzichtbar, Unkündbar und Unverwundbar
Beiträge: 7024
Registriert: 25. Mai 2008 14:24
Wohnort: Bonn

Re: Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?

Beitrag von boianka »

Christian hat geschrieben:Dort ist von einem Renault die Rede, und die haben tatsächlich bei einigen Baujahren die FB mut WFS kombiniert ....
Stimmt, da war ja mal was (anders) . . .
Janvi hat geschrieben:Mit einem Bagger dürfte kaum jemand flüchten und mit Kettenfahrzeugen sowieso nicht.
Gibt`s nach ner Flucht eigentlich auch noch Jungfrauen ?

Benutzeravatar
Marvin K
Unverwundbar
Unverwundbar
Beiträge: 1195
Registriert: 31. Jan 2014 00:25
Kontaktdaten:

Re: Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?

Beitrag von Marvin K »

StVZO §19 (2) hat geschrieben: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Alles Hass auf dieser Welt ist für mich vergessen, wenn ich meinen Kater schnurren höre!

Benutzeravatar
boianka
Unverzichtbar, Unkündbar und Unverwundbar
Unverzichtbar, Unkündbar und Unverwundbar
Beiträge: 7024
Registriert: 25. Mai 2008 14:24
Wohnort: Bonn

Re: Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?

Beitrag von boianka »

Danke für die Klärung !

Punkt 2. könnte (zugegeben konstruiert) die Ausserkraftsetzung der Wegfahrsperre zur Folge haben .

naturelle
Unverwundbar
Unverwundbar
Beiträge: 1074
Registriert: 17. Jun 2012 20:52

Re: Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?

Beitrag von naturelle »

Danke @Marvin K, genau das hatte ich im Kopf, hab es nur auf die Schnelle nicht gefunden.
boianka hat geschrieben:Punkt 2. könnte (zugegeben konstruiert) die Ausserkraftsetzung der Wegfahrsperre zur Folge haben .
Wohl kaum. Dann würde sogar ein Knick in der Stoßstange oder eine fehlende Außenspiegelabdeckung dazu führen, daß massenhaft Fahrzeuge ohne BE herumfahren. Das wären erheblich naheliegendere Punkte, weil man mit hervorstehenden, scharfkantigen Dingen wunderbar Fußgänger aufschlitzen kann.
Kann man machen, ist halt Kacke, weil der Amtsschimmel dann nix anderes mehr zu tun hat... löl
Sozialismus ist, wenn die Faulen den Armen das Essen wegessen und dabei die, die es bezahlen, als asozial beschimpfen.

Benutzeravatar
boianka
Unverzichtbar, Unkündbar und Unverwundbar
Unverzichtbar, Unkündbar und Unverwundbar
Beiträge: 7024
Registriert: 25. Mai 2008 14:24
Wohnort: Bonn

Re: Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?

Beitrag von boianka »

naturelle hat geschrieben:Eine Betriebserlaubnis z.B. "erlischt" nicht einfach so, sondern kann nur aktiv entzogen werden.
Marvin K hat geschrieben:
StVZO §19 (2) hat geschrieben: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
naturelle hat geschrieben:Danke @Marvin K, genau das hatte ich im Kopf, hab es nur auf die Schnelle nicht gefunden.
boianka hat geschrieben:Punkt 2. könnte (zugegeben konstruiert) die Ausserkraftsetzung der Wegfahrsperre zur Folge haben .
Wohl kaum.
Häh ? - Du bist gerade widerlegt worden !
naturelle hat geschrieben:Eine Betriebserlaubnis z.B. "erlischt" nicht einfach so
und bedankst Dich und springst auf den Zug auf ?

worgan
Unverzichtbar, Unkündbar und Unverwundbar
Unverzichtbar, Unkündbar und Unverwundbar
Beiträge: 6725
Registriert: 29. Jun 2005 12:00
Eigener Benutzer Titel: Offtopicreißer
Wohnort: eigene Welt
Kontaktdaten:

Re: Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?

Beitrag von worgan »

naturelle hat geschrieben:Danke @Marvin K, genau das hatte ich im Kopf, hab es nur auf die Schnelle nicht gefunden.
boianka hat geschrieben:Punkt 2. könnte (zugegeben konstruiert) die Ausserkraftsetzung der Wegfahrsperre zur Folge haben .
Wohl kaum. Dann würde sogar ein Knick in der Stoßstange oder eine fehlende Außenspiegelabdeckung dazu führen, daß massenhaft Fahrzeuge ohne BE herumfahren. Das wären erheblich naheliegendere Punkte, weil man mit hervorstehenden, scharfkantigen Dingen wunderbar Fußgänger aufschlitzen kann.
Kann man machen, ist halt Kacke, weil der Amtsschimmel dann nix anderes mehr zu tun hat... löl

Das ist sehr fragwürdig. Bei einer fehlenden Außenspiegelabdeckung muss man einen Passanten treffen, damit er verletzt wird. Ohne treffen verletzt man ihn nicht, auch wenn die Abdeckung dran ist. Fehlt die Bremsleitung, dann hat man den Passanten getroffen, auch wenn man nicht wollte. Deiner Auslegung nach könnte mit der Auslegung oben sogar eine schmutzige Zierleiste.....? Sicher ist es Ermessensspielraum, wenn nicht festgelegt ist, was und was nicht zum sicheren Betrieb des Verkehrsmittels gilt.
Lieber die Katze auf dem Arm als den Tiger im Tank.

naturelle
Unverwundbar
Unverwundbar
Beiträge: 1074
Registriert: 17. Jun 2012 20:52

Re: Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?

Beitrag von naturelle »

boianka hat geschrieben:Häh ? - Du bist gerade widerlegt worden !
naturelle hat geschrieben:Eine Betriebserlaubnis z.B. "erlischt" nicht einfach so
und bedankst Dich und springst auf den Zug auf ?
Ich bin überhaupt nicht widerlegt worden.
1. und 3. treffen wohl ziemlich eindeutig nicht zu. 2. müßte man, wie Du selbst schreibst, schon sehr arg herbeikonstruieren, denn allein durch den Wegfall der WFS durch Defekt entsteht noch lange nicht automatisch eine abstrakte Gefährdung. Wäre das der Fall, müßten alle Fahrzeuge, welche vor dem Stichtag der verpflichtenden Ausrüstung mit WFS gebaut und verkauft wurden, mit sofortiger Wirkung aus dem Verkehr gezogen werden. Macht nur niemand - kommt Dir das nicht seltsam vor?

Außerdem mal den ersten Satz aufmerksam lesen:
"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam."
Das wird auch durch den Folgesatz nicht geändert, denn der besagt, daß sie erlischt, aber nicht, daß sie unwirksam wird. Das sind genauso zwei Paar Schuhe wie Eigentümer und Besitzer.
Da habe ich mich weiter oben vielleicht ungenau ausgedrückt, in dem ich an falscher Stelle das Wort "erlischt" genutzt habe, aber ich habe das auch nur aus der Erinnerung niedergeschrieben.
worgan hat geschrieben:Das ist sehr fragwürdig. Bei einer fehlenden Außenspiegelabdeckung muss man einen Passanten treffen, damit er verletzt wird.
Daran ist überhaupt nichts fragwürdig. Aus genau diesem Grund, nämlich der abstrakten Gefährdung durch hervorstehende Teile, werden z.B. regelmäßig keine breiteren Reifen eingetragen, welche über die Kotflügel oder Kotflügelverbreiterungen hinausragen. Aus demselben Grund werden in Deutschland z.B. auch keine martialisch aussehenden "James_Bond-" oder "Mad_Max-Felgen" mit Sporn in der Mitte zugelassen.
Sozialismus ist, wenn die Faulen den Armen das Essen wegessen und dabei die, die es bezahlen, als asozial beschimpfen.

Benutzeravatar
marillion
Unverzichtbar
Unverzichtbar
Beiträge: 661
Registriert: 31. Mai 2007 19:57
Eigener Benutzer Titel: Vorsicht skeptisch
Wohnort: bei Hamburg

Re: Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?

Beitrag von marillion »

naturelle hat geschrieben: Außerdem mal den ersten Satz aufmerksam lesen:
"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam."
Das wird auch durch den Folgesatz nicht geändert, denn der besagt, daß sie erlischt, aber nicht, daß sie unwirksam wird. Das sind genauso zwei Paar Schuhe wie Eigentümer und Besitzer.
Falsch,

erlischt die Betriebserlaubnis, darf das Fzg im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr bewegt werden, bis eine neue BE erteilt wurde, das bedeutet ganz klar, sie ist unwirksam.

Vgl. hier auch § 19 StVZO.

Und sie erlischt automatisch, unter den genannten Vorraussetzungen, wie Umbau etc.

Immer wieder praxisrelevant bei getunten Mofas z. B.

Das Einzige, was hiervon unberührt bleibt, ist die Zulassung. Eine BE ist Vorraussetzung für die Zulassung aber die Zulassung wird nicht automatisch widerrufen bei Erlöschen der BE.

Und nun schnell zurück zu Lockpicking-Themen, da kennen wir uns besser aus! :wngn:

lg

marillion
Anfängersets gibt es hier >>> Sportshop
Nicht das Richtige dabei? Einfach anfragen: shop@ssdev.org

Benutzeravatar
boianka
Unverzichtbar, Unkündbar und Unverwundbar
Unverzichtbar, Unkündbar und Unverwundbar
Beiträge: 7024
Registriert: 25. Mai 2008 14:24
Wohnort: Bonn

Re: Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?

Beitrag von boianka »

Gut, aber was ist mit der Wegfahrsperre ? - Laut TÜV-Untersuchungskriterien ist eine nicht funktionierende Wegfahrsperre lediglich ein geringer Mangel (S. 4) . . .

Antworten