Und, @marillion:
Es ist etwas anderes, ob Jugendliche an ihrem Mofa rumschrauben, oder ob eine WFS dahingehend nicht funktioniert, daß das Fzg. nicht dauerhaft gesperrt, sondern dauerhaft startbar ist. Das muß man erstmal bemerken (gut, ist mit der Ankündigung hier im thread abgehakt ), aber faktisch wäre das ein Mangel, mit dem jemand jahrelang sein Fzg. betreiben könnte, ohne daß es ihm jemals auffällt. Otto-Normalverbraucher wird in seinem Leben so gut wie nie damit konfrontiert, daß sein Fahrzeug eine WFS hat (es sei denn, er fährt einen Franzosen ).
Praxisnahes Beispiel: ich kaufe mir einen billigen gebrauchten Opel (die arbeiten mit passiven Transpondern, deshalb als Beispiel), bei dem der Vorbesitzer aus Bequemlichkeit den Transponder eines Schlüssel an die Lenksäule geklebt hat. In der Verkleidung, so daß das von außen unsichtbar ist. Kann ein Käufer nicht feststellen, wenn er nicht drauf hingewiesen wird. Gemäß Deiner Definition würde er ja von Anfang an illegal herumfahren und im Fall eines Unfall keinen Versicherungsschutz haben. Halte ich gelinde gesagt für Unfug, der vor Gericht niemals Bestand hätte.
Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?
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Re: Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?
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Re: Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?
Das vielleicht nicht, aber wenn das Auto geklaut wird und damit dann ein Unfall verursacht wird . . . ?naturelle hat geschrieben:Gemäß Deiner Definition würde er ja von Anfang an illegal herumfahren und im Fall eines Unfall keinen Versicherungsschutz haben. Halte ich gelinde gesagt für Unfug, der vor Gericht niemals Bestand hätte.
Ist ja ähnlich, als wenn man das Fahrzeug nicht verschlossen, oder sogar den Schlüssel im Zündschloss vergessen hat .
Re: Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?
...ändert das ja nichts an der Tatsache, daß der Besitzer davon nichts wußte.boianka hat geschrieben:Das vielleicht nicht, aber wenn das Auto geklaut wird und damit dann ein Unfall verursacht wird . . . ?
Ja, oder Fensterscheibe aufgelassen. Dafür hat die Pozilei in früheren Zeiten, als sie noch Langeweile hatten, auch Fahrzeuge abschleppen lassen, weil man es ja den "Dieben leicht machen" würde. Mehr aber auch nicht. Und auch das ist meiner Erinnerung nach im letzten Jahrhundert vor jedem dt. Gericht munter divers entschieden worden. Allerdings fällt das auch unter Fahrlässigkeit, daß sind andere Voraussetzungen als bei Nichtwissen.Ist ja ähnlich, als wenn man das Fahrzeug nicht verschlossen, oder sogar den Schlüssel im Zündschloss vergessen hat .
Ähnlich ist übrigens nicht gleichbedeutend mit gleich (oder identisch), insofern ist Dein Vergleich - wie fast alle Vergleiche - hinkend.
Man kann über alles trefflich diskutieren, und ich würde sagen, dies hier ist ein typischer Fall, wo man "drei Anwälte, vier Meinungen" spielen kann...
Ah, und da bisher noch niemand mit "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" angekommen ist, erledige ich das gleich mal selbst:
Ja, den Spruch gibt es, aber nein, er zieht hier ganz sicher nicht, denn es ist für Laien nicht trivial ersichtlich (und man muß sich ganz sicher auch nicht informieren!), wie eine WFS funktioniert und ob sie ordnungsgemäß funktioniert. Mit der gleichen Begründung könnte man ansonsten den Regreß von jedem Diebstahl-Opfer abbügeln nach dem Motto "sie hätten sich in Kryptografie einlesen können, dann wüßten sie, daß die Funkschlüssel von BMW unsicher sind". Zieht ganz sicher nicht, denn die Funktionsweise einer WFS (oder eines Funkschlüssel) ist weder trivial noch Allgemeinwissen...
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Re: Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?
Weil mich die Frage nicht loslässt, konnte ich nicht widerstehen einen befreundeten KFZ-Sachverständigen, der im Auftrag der GTÜ, die, bei PKW alle 2 Jahre nötigen, technischen, KFZ-Untersuchungen vornimmt, anzurufen und der sagte spontan, dass bei nicht funktionierender Wegfahrsperre die Betriebserlaubnis erlischt .
Auf meinen Einwand, dass ich bei meiner Suche nach den Untersuchungskriterien, auf eine Aussage getroffen bin, dass so lange die Lenkanlage nicht beeinträchtigt ist, es sich nur um einen geringen Mangel handelt, erklärte er mir folgendes :
Wenn ich, auf meinem GTÜ-Rechner, in meinem Testbericht bei der Position Wegfahrsperre "ausser Funktion" ankreuze, erscheint die rote Lampe, das bedeutet "erheblicher Mangel".
Das ist bei der GTÜ so, weil dies in diesem Programm irgendwann einmal, für die GTÜ, von Experten, an Hand des Studiums der StVZO und deren Richtlinien, so festgelegt worden ist.
Das bedeutet aber nicht, dass diese Auslegung der Richtlinien bei allen Prüfinstituten die Gleiche ist, wie überall gibt es auch hier Grenzbereiche, bei denen es unterschiedliche Meinungen gibt, aber ich muß mich an diese, für mich gültigen Regeln, halten.
Auf meinen Einwand, dass ich bei meiner Suche nach den Untersuchungskriterien, auf eine Aussage getroffen bin, dass so lange die Lenkanlage nicht beeinträchtigt ist, es sich nur um einen geringen Mangel handelt, erklärte er mir folgendes :
Wenn ich, auf meinem GTÜ-Rechner, in meinem Testbericht bei der Position Wegfahrsperre "ausser Funktion" ankreuze, erscheint die rote Lampe, das bedeutet "erheblicher Mangel".
Das ist bei der GTÜ so, weil dies in diesem Programm irgendwann einmal, für die GTÜ, von Experten, an Hand des Studiums der StVZO und deren Richtlinien, so festgelegt worden ist.
Das bedeutet aber nicht, dass diese Auslegung der Richtlinien bei allen Prüfinstituten die Gleiche ist, wie überall gibt es auch hier Grenzbereiche, bei denen es unterschiedliche Meinungen gibt, aber ich muß mich an diese, für mich gültigen Regeln, halten.
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Re: Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?
Bestreite ich gar nicht, habe ich auch vorher nicht. Es ging in meinem Post ausschließlich darum, dass unter gewissen Vorraussetzungen die Betriebserlaubnis automatisch erlischt und zwar mit allen Rechtsfolgen und das ist so, hast Du aber bestritten.naturelle hat geschrieben:Und, @marillion:
Es ist etwas anderes, ob Jugendliche an ihrem Mofa rumschrauben, oder ob eine WFS dahingehend nicht funktioniert, daß das Fzg. nicht dauerhaft gesperrt, sondern dauerhaft startbar ist. Das muß man erstmal bemerken (gut, ist mit der Ankündigung hier im thread abgehakt ), aber faktisch wäre das ein Mangel, mit dem jemand jahrelang sein Fzg. betreiben könnte, ohne daß es ihm jemals auffällt. Otto-Normalverbraucher wird in seinem Leben so gut wie nie damit konfrontiert, daß sein Fahrzeug eine WFS hat (es sei denn, er fährt einen Franzosen ).
Praxisnahes Beispiel: ich kaufe mir einen billigen gebrauchten Opel (die arbeiten mit passiven Transpondern, deshalb als Beispiel), bei dem der Vorbesitzer aus Bequemlichkeit den Transponder eines Schlüssel an die Lenksäule geklebt hat. In der Verkleidung, so daß das von außen unsichtbar ist. Kann ein Käufer nicht feststellen, wenn er nicht drauf hingewiesen wird. Gemäß Deiner Definition würde er ja von Anfang an illegal herumfahren und im Fall eines Unfall keinen Versicherungsschutz haben. Halte ich gelinde gesagt für Unfug, der vor Gericht niemals Bestand hätte.
Ob das im Zusammenhang mit WFS und so steht, dazu habe ich gar nichts gesagt.
lg
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Re: Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?
naturelle hat geschrieben: Daran ist überhaupt nichts fragwürdig. Aus genau diesem Grund, nämlich der abstrakten Gefährdung durch hervorstehende Teile, werden z.B. regelmäßig keine breiteren Reifen eingetragen, welche über die Kotflügel oder Kotflügelverbreiterungen hinausragen..
Viel eher deswegen, weil die Reifen dann nicht mehr sicher in ihrem "Revier" bleiben und an den Seiten bzw. Ecken des "Radbeherbergungsraums" scharren können.
Dem ist obengenannter Grund zugrund. In beiden Fällen ist die Betriebssicherheit nicht mehr gegeben und dadurch erlischt die Betriebserlaubnis automatisch und dadurch die Änderung nicht eingetragen ist (und nicht werden kann).Aus demselben Grund werden in Deutschland z.B. auch keine martialisch aussehenden "James_Bond-" oder "Mad_Max-Felgen" mit Sporn in der Mitte zugelassen
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Re: Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?
Nein, das ist was vollkommen anderes. Aber egal, @boianka: interessant, allerdings habe ich in den letzten 20 Jahren keinen einzigen Prüfdienst gesehen, welcher auf welche auch immer geartete Weise jemals die WFS getestet hat. Die sind - wenn überhaupt - eingestiegen und haben das Fahrzeug gestartet, meist haben sie sogar das den Kunden machen lassen.worgan hat geschrieben:Viel eher deswegen, weil die Reifen dann nicht mehr sicher in ihrem "Revier" bleiben und an den Seiten bzw. Ecken des "Radbeherbergungsraums" scharren können.
Nochmal: eine WFS, welche in "Dauer-geht-Stellung" kaputtgeht, kann ich als Autofahrer möglicherweise nichtmal bemerken.
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Re: Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?
Ich kenne mich zwar nicht wirklich in der Vielfalt moderner Fahrzeugtechnik aus, aber ich könnte mir vorstellen, dass es Modelle gibt, die bei Ausfall der Wegfahrsperre ein Signal geben - sieht das der Prüfer muss er handeln, aber danach suchen werden die Wenigsten .naturelle hat geschrieben:Nochmal: eine WFS, welche in "Dauer-geht-Stellung" kaputtgeht, kann ich als Autofahrer möglicherweise nichtmal bemerken.
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Re: Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?
Wenns nur um die herausstehenden Reifen geht, dürfen Autos gar nicht erlaubt werden, sie können immer schaden und sind generell gefährlich.
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Re: Aktuelle Schließsysteme bei Baumaschinen ?
Übrigen ! - Nachtrag :
Danke ! - Wem auch immer . . . !
Kurz nach meinem Post wurde der Bagger entfernt, als ob hier einer auf das Problem aufmerksam (gemacht?) (ge)worden wäre . . .boianka hat geschrieben:Unsere Strasse ist im Schnitt ca. 6 m breit und ca. 300 m lang und da sich am Karnevalsdienstag über ca 2,5 Std. ein Karnevalszug darin befindet, an diesem Tag besonders bevölkert (meine Schätzung : zwischen 1000 und 2000 Jecken) .
In der Mitte befindet sich gerade ein altes Gelände, auf dem Gebäude abgerissen wurden und wohl auch noch Erdaushub statt finden wird .
Daher befindet sich darauf ein recht neuer Bagger (Typ muss ich morgen mal anschauen), der dort seit Mitte Dezember (wahrscheinlich auf Grund der Kälte) unbenutzt herumsteht .
Nun versetze ich mich gerade in die Gedankengänge eines Möchtegern-Terroristen :
Fahre ich mit einem Kettenfahrzeug, mit 20 bis 25 km/h, durch eine Menschenmenge, die durch seitlich stehende Häuser an der Flucht gehindert wird und ich dabei auch noch die Baggerschaufel schwenke, werden ähnlich viele Menschen, wie in New York, zu meinen Opfern und mich wird kaum Einer daran hindern können und daher ist mir das Paradies, mit all seinen Jungfrauen, sicher . . .
Danke ! - Wem auch immer . . . !