Beratung Türsicherung

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naturelle
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Re: Beratung Türsicherung

Beitrag von naturelle »

Bocadilloman hat geschrieben:Es tut mir wirklich Leid, dass ich daher so viele Fragen stellen muss und ich bin euch sehr dankbar für eure Geduld mit mir.
Darum geht es nicht. Aber eingeschränkte Fähigkeiten sollte man vorher kommunizieren, um in einer Holzzarge ein Schließblech mit dem Stechbeitel auszustechen, muß man schon einigermaßen präzise arbeiten und somit nicht unbedingt zwei linke Daumen haben.
Ich dachte auf Basis dieses Modells, dass es nur Bandseitensicherungen gibt bei denen eine Montage der Dübel im 90°-Winkel möglich ist.
Hierzu schreibt:
Marvin K hat geschrieben:bei dem anderen verlinkten Modell ist doch ersichtlich, dass die Aufnahme für den Dübel im 45° Winkel ist, also somit problemlos bei dir montierbar ist.
Ich kann das zwar nicht eindeutig erkennen, höchstens erahnen, aber gut. Eine eindeutige Bändersicherung mit Mauerankerdübel 45° wäre z.B. diese hier, oder mit verständlichen Bildern hier.
Mittlerweile bin ich aber auf diese Bandseitensicherung aufmerksam geworden, bei der von einer universellen Montage durch "Poweranker" gesprochen wird.
Nehme ich also richtig an, dass damit gemeint ist, dass auch eine Montage der Dübel im 45°-Winkel möglich ist?
Marvin K hat geschrieben:Das Abus TAS112 vergiss wieder,
Ich stimme Marvin da zu, finde mithin auch die Begrifflichkeit falsch. Eigentlich ist das, was Du da mit den Zapfen verbauen willst, keine richtige Bandsicherung, sondern mehr ein Aufhebelschutz. Der verlinkte Abus TAS112 ist eine tatsächliche Bandsicherung, die ist aber vergleichsweise aufwendig zu montieren, würde ich ohne dringende Notwendigkeit nicht empfehlen.

Im übrigen wurde weiter oben im thread ein wichtiger Hinweis gegeben, welcher irgendwie wohl untergegangen ist:
All diese Verbesserungen sind zwar wirksam und gut und erhöhen sicherlich auch die Sicherheit, sie ändern aber nichts am Problem, welches alle diese Mietwohnungs-Abschlußtüren haben, nämlich daß das Material über der Schloßtasche deutlich zu dünn ist, was sich auch durch ein Langschild nicht signifikant verbessern läßt. Das ist und bleibt die Schwachstelle einer solchen Tür, wer das verbessern will, der muß die Tür austauschen oder tatsächlich einen sog. Panzerriegel bzw. Querriegel verbauen. Für Ungeübte noch aufwendiger.
Sozialismus ist, wenn die Faulen den Armen das Essen wegessen und dabei die, die es bezahlen, als asozial beschimpfen.

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Christian
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Re: Beratung Türsicherung

Beitrag von Christian »

An vermieters Türzarge würde ich aber nur Hand anlegen wenn ich Grundfertigkeiten der Holzbearbeitung beherrsche ... ich habe schon Türen gesehen die aussahen wie ... sollte kein Problem sein da ein Mauerankerschließblech zu installieren. Alles andere wie Panzerriegel und der gleichen möchte der TE nicht, weil er ja meint das sein Hausbesitzer da stress macht.
Was ein Langschild betrifft, müsste man gucken wie die ganzen anderen Wohnungstüren sind, häufig ist ja schon ein Durcheinander, wenn das Haus etwas ällter ist ...
Natürlich hat man als Bewohner das Recht seine Behausung gegen Eisbrecher zu sichern, aber man will ja auch nicht unnötig Stress, und muss sich den Wünschen und Vorstellungen des Eigentümers fügen.
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Re: Beratung Türsicherung

Beitrag von mhmh »

naturelle hat geschrieben:Eigentlich ist das, was Du da mit den Zapfen verbauen willst, keine richtige Bandsicherung, sondern mehr ein Aufhebelschutz.
Ich wüsste allerdings nicht, wogegen man die Bandseite sichern sollte, wenn nicht gegen Aufhebeln.

Eigentlich heißen die Dinger ja "Aushebesicherung" http://www.sicherheitstechnik.fermatec. ... erung.html - wobei ich noch nie verstanden habe, wie man eine geschlossene Tür ausheben kann. Die stößt doch dabei oben am Rahmen an. Jedenfalls habe ich Türen zum Ausheben immer erst öffnen müssen.

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Re: Beratung Türsicherung

Beitrag von fripa10 »

Christian hat geschrieben:Natürlich hat man als Bewohner das Recht seine Behausung gegen Eisbrecher zu sichern
Dieses Recht ist in praxi sehr begrenzt, da bauliche Veränderungen im weitesten Sinne der ausdrücklichen Genehmigung des Eigentümers / Vermieters bedürfen. Die (zulässigen) eigenen Möglichkeiten eines Mieters erschöpfen sich in der Regel im bloßen Austausch des vorhandenen Schließzylinders, wobei dann bei Ende des Mietverhältnisses sogar noch der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen ist, es sei denn der Vermieter verzichtet darauf.

Die meisten hier behandelten Maßnahmen sind bereits "bauliche Veränderungen" im rechtlichen Sinne und damit genehmigungspflichtig. Bei der einen oder anderen Einzelmaßnahme mag man ja noch darauf hoffen daß es der Vermieter nie bemerkt, das könnte insbesondere bei Türen klappen, die ohnehin schon etliche Veränderungen hinter sich haben. Aus Sicht des Mieters ist die rechtliche Situation nicht erfreulich, jedoch steht auf der anderen Seite eben auch das Recht des Vermieters an seinem Eigentum. Sobald man die Perspektive wechselt und sich in die Lage des Eigentümers der Tür versetzt, wäre man sicherlich auch nicht begeistert davon, wenn Dritte sich daran ungefragt und unerlaubt zu schaffen machen.

Es sei daher deutlich darauf hingewiesen, daß die Tür dem Eigentümer gehört und nicht dem Mieter. Im Zweifel muß sich der Mieter eben eine andere Wohnung suchen, wenn er mit dem Eigentümer / Vermieter keine Einigung erzielen kann und sich eine besser gesicherte Wohnung wünscht. Es ist wie mit undichten Fenstern oder einer veralteten Elektroanlage - der Mieter hat immer nur Anspruch auf den Zustand, wie er bei Anmietung der Wohnung vorhanden war. Dieser konkrete Zustand ist dann mit dem Mietvertrag als der vertragsgemäße ins Werk gesetzt, Anspruch auf Verbesserungen hat man leider nicht. Klingt doof, is aber so. :)

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Re: Beratung Türsicherung

Beitrag von rondeLoro »

Das sehe ich auch so.
Deshalb waren meine anfänglichen Empfehlungen auch primär auf das Einsteckschloss bezogen. Beim Langschild hatte ich schon ein wenig Bedenken, da damit bereits bauliche Veränderungen einhergehen. Gerade weil der TE darauf hinwies, dass die Vermieterin ein wenig schwierig ist. Und das vorhandene Schließblech sowie die Bandseitensicherung sind allemal besser als die Ursprungssituation. Und ich bin immernoch nicht davon überzeugt, dass die Tür stabil genug ist, um die ganzen angesprochenen Maßnahmen sinnvoll erscheinen zu lassen...

Bocadilloman
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Re: Beratung Türsicherung

Beitrag von Bocadilloman »

naturelle hat geschrieben:Aber eingeschränkte Fähigkeiten sollte man vorher kommunizieren, um in einer Holzzarge ein Schließblech mit dem Stechbeitel auszustechen, muß man schon einigermaßen präzise arbeiten und somit nicht unbedingt zwei linke Daumen haben.
Das stimmt, ich hätte es direkt bei der Erstellung des Themas erwähnen sollen. Ich habe mir auch bereits Gedanken darüber gemacht einen erfahrenen Bekannten um Unterstützung bei der Arbeit zu beten.
naturelle hat geschrieben:Eine eindeutige Bändersicherung mit Mauerankerdübel 45° wäre z.B. diese hier
Danke für den Link. Reicht davon eine, oder sollte man lieber zwei verbauen?
naturelle hat geschrieben:Der verlinkte Abus TAS112 ist eine tatsächliche Bandsicherung, die ist aber vergleichsweise aufwendig zu montieren, würde ich ohne dringende Notwendigkeit nicht empfehlen.
Verstanden, dann scheidet der aus.
naturelle hat geschrieben:All diese Verbesserungen sind zwar wirksam und gut und erhöhen sicherlich auch die Sicherheit, sie ändern aber nichts am Problem, welches alle diese Mietwohnungs-Abschlußtüren haben, nämlich daß das Material über der Schloßtasche deutlich zu dünn ist, was sich auch durch ein Langschild nicht signifikant verbessern läßt.
Die entscheidende Frage die ich mir diesbezüglich stelle ist: Würden sich diese Verbesserungen lohnen? Wie hoch wäre der Zugewinn an benötigter Zeit um unsere Tür zu überwinden?
Christian hat geschrieben:An vermieters Türzarge würde ich aber nur Hand anlegen wenn ich Grundfertigkeiten der Holzbearbeitung beherrsche
Daher habe ich mir bereits Gedanken darüber gemacht einen erfahrenen Bekannten um Unterstützung bei der Arbeit zu beten.
Christian hat geschrieben:Was ein Langschild betrifft, müsste man gucken wie die ganzen anderen Wohnungstüren sind, häufig ist ja schon ein Durcheinander, wenn das Haus etwas ällter ist ...
Mittlerweile haben bei uns fast alle unserer Nachbarn einen Beschlag mit Kernziehschutz, wir stellen also quasi eine Ausnahme dar.
fripa10 hat geschrieben:Dieses Recht ist in praxi sehr begrenzt, da bauliche Veränderungen im weitesten Sinne der ausdrücklichen Genehmigung des Eigentümers / Vermieters bedürfen.
Gibt es hierbei keine Ausnahmen sofern die baulichen Veränderungen die Sicherheit der Tür und damit auch ihren Wert erhöhen?
Naja, ich werde bevor ich etwas ändere sowieso erst noch unsere Vermieterin kontaktieren. Sie sollte sich eigentlich glücklich schätzen, dass sie nicht selbst die Kosten und den Aufwand tragen braucht.

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Re: Beratung Türsicherung

Beitrag von naturelle »

mhmh hat geschrieben:
naturelle hat geschrieben:wobei ich noch nie verstanden habe, wie man eine geschlossene Tür ausheben kann. Die stößt doch dabei oben am Rahmen an. Jedenfalls habe ich Türen zum Ausheben immer erst öffnen müssen.
Du bist halt zu elegant! Oben Kuhfuß zwischen, Tür von der Zarge wegdrücken, unten mit Kuhfuß hochheben, fertig. Mit Gewalt geht alles besser...
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Re: Beratung Türsicherung

Beitrag von naturelle »

fripa10 hat geschrieben:Es sei daher deutlich darauf hingewiesen, daß die Tür dem Eigentümer gehört und nicht dem Mieter. Im Zweifel muß sich der Mieter eben eine andere Wohnung suchen, wenn er mit dem Eigentümer / Vermieter keine Einigung erzielen kann und sich eine besser gesicherte Wohnung wünscht. Es ist wie mit undichten Fenstern oder einer veralteten Elektroanlage - der Mieter hat immer nur Anspruch auf den Zustand, wie er bei Anmietung der Wohnung vorhanden war. Dieser konkrete Zustand ist dann mit dem Mietvertrag als der vertragsgemäße ins Werk gesetzt, Anspruch auf Verbesserungen hat man leider nicht. Klingt doof, is aber so. :)
Ja. In der Praxis und in der Theorie liegt die Beweislast aber - da Zivilrecht - bei der Vermieterin, wenn sie klagt. Und ich habe in meinem Leben noch keinen Mietvertrag gesehen, in welchem der Zustand der Eingangssicherung festgehalten wurde. Wenn man mal fün Jahre oder länger in ein und derselben Wohnung wohnt, wird kaum eine Vermieterin mehr in der Lage sein, Dir mitzuteilen, was der Ursprungszustand war.
Aber egal ob man es mit oder ohne vorherige Anfrage macht (das kommt ja immer auch auf die Vermieterin an, und die hier kennen wir alle nicht), im Falle eines Rechtstreit hat man deutlich bessere Chancen, wenn man den Nachweis der fach- und sachgerechten Ausführung erbringen kann. Sei es durch die Qualität der Arbeit, welche überzeugt, sei es durch eine Rechnung, welche den Pfusch der Handwerkerin "legitimiert"...
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Re: Beratung Türsicherung

Beitrag von naturelle »

Bocadilloman hat geschrieben:Danke für den Link. Reicht davon eine, oder sollte man lieber zwei verbauen?
Ich würde unter Betrachtung der Gesamtumstände eine mittig als ausreichend erachten.
Die entscheidende Frage die ich mir diesbezüglich stelle ist: Würden sich diese Verbesserungen lohnen?
Das kannst nur Du wissen. Wir wissen nicht, in welcher Etage du wohnst, welche Wohngegend, welche Nachbarn uswusf..
Naja, ich werde bevor ich etwas ändere sowieso erst noch unsere Vermieterin kontaktieren. Sie sollte sich eigentlich glücklich schätzen, dass sie nicht selbst die Kosten und den Aufwand tragen braucht.
Sollte, sollte...
Wenn sie Querulantin ist, hast Du damit schlafende Hündinnen geweckt. Du könntest vielleicht mit der Argumentation Erfolg haben, daß Deine Versicherung einen Mindest-Standard verlangt und mit der Feststellung, daß Du bei Weigerung im Schadenfall die Vermieterin haftbar machen wirst.
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Re: Beratung Türsicherung

Beitrag von fripa10 »

Bocadilloman hat geschrieben:Gibt es hierbei keine Ausnahmen sofern die baulichen Veränderungen die Sicherheit der Tür und damit auch ihren Wert erhöhen?
Vereinfacht gesagt hat ein Mieter auch kein Recht, den Wert der nicht in seinem Eigentum stehenden Mietsache vermeintlich oder tatsächlich zu erhöhen. Solche Rechte sind grundsätzlich an das Eigentum geknüpft, ausschließlich derjenige dem eine Sache gehört ist befugt zu entscheiden, was mit der Sache geschieht. Darauf, ob eine Maßnahme möglicherweise sogar den Wert einer Sache erhöht kommt es rechtlich ebensowenig an, wie darauf, ob es handwerklich blitzsauber und einwandfrei ausgeführt wurde. Der Vermieter hat auf gut Deutsch gesagt das Recht, daß man sein Eigentum in Ruhe läßt.

Erlaubt ist bei Vermietung lediglich der sogenannte vertragsgemäße normale Gebrauch, wobei Gebrauch diesbezüglich nur heißt, man darf die Mietsache - und zwar nur so wie sie ist - nutzen. Baulich verändern darf man sie nicht, auch dann nicht, wenn die Veränderung aus Sicht eines verständigen Durchschnittsbetrachters sogar vorteilhaft wäre. Denn auch auf den Durchschnittsbetrachter kommt es hierbei nicht an, da man nicht fremde Meinungen an die Stelle der Meinung und Entscheidung des rechtmäßigen Eigentümers setzen darf, denn das käme einer Enteignung gleich.

Wer in eine Wohnung zieht, die beispielsweise uralte einfachverglaste Fenster besitzt, dürfte diese nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters auf eigene Kosten ersetzen. Da mag es noch so durchziehen und es energetischer Irrsinn sein, man darf es schlichtweg nicht, so wie man auch den Vermieter nicht zwingen kann, zu modernisieren. Der Zustand und die Ausstattung der Wohnung im Zeitpunkt der Anmietung, ggf. inkl. haarsträubender aber wahrnehmbarer Mängel, ist das worauf man nur Anspruch hat. Der Vermieter kann verbessern oder verändern, muß es aber nicht. Seinen Willen darf man nicht dadurch umgehen, daß man es dann hilfsweise selbst macht, eine etwaige Kostentragung durch den Mieter ist dabei übrigens unbeachtlich.

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