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Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 17. Jun 2017 11:17
von fripa10
naturelle hat geschrieben:Wie schonmal erwähnt, ich steige nur auf Dein Niveau herab, damit Du wenigstens eine Chance hast, das zu verstehen.
Deutlicher hättest Du es nicht zum Ausdruck bringen können, auf welchem hohen Roß Du Dich wähnst. Ich finde es allerdings erstaunlich, wie lange man Dich seitens der Mods hier auf solche Weise völlig ungestört Gift und Galle versprühen läßt. In anderen Foren wären Leute wie Du, die nur auf Krawall und Beleidigungen aus sind, längst verabschiedet.

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 17. Jun 2017 11:47
von Marvin K
Was bin ich froh, dass ich solche Probleme in der Praxis nicht habe.

Bei Türöffnungen, wo man den Beschlag wegen einen defekten Einsteckschloss zerstören muss, kommt das ja noch schöner. Dann kann man erstmal drölftausend Schlüsseldienste abtelefonieren, ob die nicht noch irgendwo den Beschlag aus den 70er Jahren herumliegen haben..

Bei Ihnen wurde eingebrochen? Pech, der Vermieter könnte ja merken, wenn da ein neues Schließblech an der Tür ist. Ich schraube ihnen das alte an und klebe es mit Panzerband fest :no:

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 17. Jun 2017 11:58
von boianka
Marvin K hat geschrieben:Ich schraube ihnen das alte an und klebe es mit Panzerband fest :no:
Nimm besser ne Heißklebepistole - fällt weniger auf . . . :yes:

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 17. Jun 2017 12:23
von fripa10
Wenn sich die Wohnungstür einer Mietwohnung durch den Mieter nicht mehr öffnen läßt, etwa wegen eines Defekts, dann ist es primär Sache des Vermieters, sich darum zu kümmern. Gleiches gilt bei einem Einbruchschaden. Soweit sich der Vermieter um die Arbeiten kümmert, was seine Pflicht ist, scheidet eine bauliche Veränderung DURCH DEN MIETER doch schon begriffsnotwendig aus.

Selbst wenn wir mal den Fall annehmen wollten, daß der Vermieter nicht erreichbar gewesen ist und der Mieter im Wege der Ersatzvornahme einen Schlüsseldienst ruft, um das defekte Schloß zu öffnen oder eine aufgebrochene Tür wieder absperrbar zu machen, ist das in Ordnung. Denn dann handelt es sich um einen typischen Fall der Geschäftsführung ohne Auftrag, dabei handelt der Mieter aber dann nicht für sich selbst, sondern stellvertretend für seinen (nicht erreichbaren) Vermieter. Das ist doch eine völlig andere Kiste, als wenn ein Mieter etwas baulich verändert oder verändern läßt, nur weil es ihm vorher nicht gefallen hat.

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 17. Jun 2017 13:15
von mhmh
Also ich tendiere dazu, den Aussagen auf der oben zitierten Webseite zu glauben, und

"Ein goldener Wasserhahn, ein weißes Waschbecken oder eine neue WC-Schüssel: Will Ihr Mieter das auf eigene Kosten austauschen, darf er das – und das sogar ungefragt."
sowie
"Die Katzenklappe muss Ihr Mieter erst wieder bei seinem Auszug entfernen."

hört sich für mich so an, als ob man das differenziert betrachten müsste.

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 17. Jun 2017 13:46
von rondeLoro
Ein Wasserhahn und ein Waschbecken sind Abauteile, die man wieder abschrauben und durch die Originalteile ersetzen kann. Mithin reversibel. Das Anbringen eines neuen Schließblechs, bei dem der Rahmen bearbeitet werden muß oder das Anbringen eines Querriegels, bei dem ein zusätzliches Loch in die Tür muß, sind nicht wirklich reversibel. Von daher ein wenig Äpfel und Birnen.
Die Katzenklappe paßt da aber nicht wirklich in das Schema. Ich hätte dazu tendiert, dass diese nicht einfach ungefragt durch den Mieter eingebaut werden dürfte.

Aber lange Rede, kurzer Sinn - Empfehlung an den TE: Vermieter fragen und Risiko vermeiden. Auf lange Sicht besser.

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 17. Jun 2017 16:49
von boianka
rondeLoro hat geschrieben:Aber lange Rede, kurzer Sinn - Empfehlung an den TE: Vermieter fragen und Risiko vermeiden. Auf lange Sicht besser.
Wer viel fragt, kriegt viel Antwort . . .

Bei Vermietern, die für ihre "Nein-Tendenz" bekannt sind, dürfte die Antwort bereits vorher feststehen, es sei denn man hat einen persönlichen Bezug zu ihm, ein Druckmittel, oder ein überzeugendes Argument, wie dieses :
Bocadilloman hat geschrieben:
Christian hat geschrieben:Was ein Langschild betrifft, müsste man gucken wie die ganzen anderen Wohnungstüren sind, häufig ist ja schon ein Durcheinander, wenn das Haus etwas ällter ist ...
Mittlerweile haben bei uns fast alle unserer Nachbarn einen Beschlag mit Kernziehschutz, wir stellen also quasi eine Ausnahme dar.

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 17. Jun 2017 19:14
von Christian
boianka hat geschrieben:[
Wer viel fragt, kriegt viel Antwort . . .]
... auch berechtigter Einwand.
Bei unauffälligen dingen wie der Tausch des Schließbleches oder eventuell einen Beschlag mit Kernzieh, in Ausführung einer der Wohnungstüren des Hauses würd ich tatsächlich keine Pferde scheu machen. Wenn ich ernsthaft meine einen Panzerriegel zu brauchen, dann würd ich mir das OK schon vom Hauseigentümer holen. Und wenn das nicht geht, dann kann man ja noch immer mit einer Alärmanlage das "Sicherheitskonzept" verbessern. So als Fazit wie ich es einschätzen würde ...

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 17. Jun 2017 23:14
von naturelle
Christian hat geschrieben:Bei unauffälligen dingen wie der Tausch des Schließbleches oder eventuell einen Beschlag mit Kernzieh, in Ausführung einer der Wohnungstüren des Hauses würd ich tatsächlich keine Pferde scheu machen. Wenn ich ernsthaft meine einen Panzerriegel zu brauchen, dann würd ich mir das OK schon vom Hauseigentümer holen. Und wenn das nicht geht, dann kann man ja noch immer mit einer Alärmanlage das "Sicherheitskonzept" verbessern. So als Fazit wie ich es einschätzen würde ...
Genau das, was ich von Anfang an geraten habe, aber damit werde ich hier ja als "Täter" tituliert, welcher "auf das Recht scheißt".

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 18. Jun 2017 02:21
von Retak
Es geht letztlich nur darum, dass die Wohnung in genau dem Zustand (mit allen Originalteilen) zurückgegeben wird, in dem sie übernommen wurde. Änderungen ohne Eingriff in die Substanz (zB einbringen zusätzlicher Bohrungen oder Ausstemmungen), die vollständig reversibel und von aussen nicht zu sehen sind, sollten problemlos sein. Es müssen nur alle ausgebauten Originateile aufbewahrt und bei Auszug wieder eingebaut werden. Ist ja beim Schliesszylinder, dessen temporärer Austausch ausdrücklich erlaubt ist, auch so. Hängt ua. auch damit zusammen, dass der Mieter während der Vertragslaufzeit alleiniger Hausrechtsinhaber in den angemieteten Räumen ist.