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Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 16. Jun 2017 12:00
von fripa10
Ein Eigentümer, auch der einer Wohnung, kann über sein Eigentum frei verfügen. Es ist allein seine Angelegenheit zu bestimmen, welche nicht dem vertragsgemäßen Gebrauch zuzurechnenden Maßnahmen er dulden möchte und welche nicht. Er ist nicht gehalten und schon gar nicht verpflichtet, seine Entscheidung zu begründen, es genügt ein schlichtes "Nein".

Gegen eine solche Ablehnung stehen dem Mieter keinerlei Rechtsmittel zur Seite, auch steht es dem Vermieter frei, willkürlich einem Mieter eine Maßnahme zu genehmigen und einem anderen Mieter eine identische Maßnahme zu verweigern, ein Anspruch auf Gleichbehandlung kennt das Vertragsrecht nicht. Du kannst auch keinen Autohändler per Klage dazu zwingen, Dir einen bestimmten PKW zum gleichen Preis zu verkaufen wie Deinem Nachbarn.

Ob wir das nun für zweckmäßig oder für richtig erachten oder auch nicht, bauliche Veränderungen an der Mietsache seitens des Mieters sind diesem nur dann erlaubt, wenn der Vermieter sie genehmigt. In der Konsequenz bleibt dem Mieter demnach nur eine Anfrage beim Vermieter, ob er eine solche Maßnahme genehmigt. Solange der VM diese Genehmigung nicht erteilt, darf der Mieter keine baulichen Veränderungen vornehmen.

Die Rechtsposition des Mieters ist insoweit eine äußerst schwache und daraus ist abzuleiten, daß der Mieter nicht gut beraten wäre auf irgendwelche vermeintlichen Rechte oder Gleichbehandlung zu pochen, wenn überhaupt ein Ansatz erfolgreich sein dürfte, dann ein freundliches Gespräch mit dem Vermieter und der Versuch, diesen mit Sachargumenten vom Sinn und Nutzen der Maßnahme zu überzeugen. Wenn das mißlingt, hat man eben Pech.

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 16. Jun 2017 12:38
von worgan
Recht auf Gleichbehandlung gibts beim Staat. Verweigert er die, steht einem [nach Beschwerde bei den Vorgesetzten, Dienstaufsichtsbeschwerde etc.] die Anzeige offen. Verweigert ein Privatmann einem die Gleichbehandlung, geht nur eine Klage, keine Anzeige. Und dann liegt die Beweispflicht beim Kläger.

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 16. Jun 2017 12:46
von fripa10
Die Beweislast liegt im Zivilrecht (fast immer) beim Kläger, aber da es bereits kein Recht auf Gleichbehandlung durch privatrechtliche Vertragspartner gibt, ist es völlig wurscht, ob man ggf. eine Ungleichbehandlung durch diese(n) beweisen könnte. :)

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 16. Jun 2017 15:26
von worgan
Die Argumente müssten dann natürlich schon gut sein, aber teure Anwälte finden sicher etwas, das dann verhandelt wird. Was rauskommt, wird sich dann zeigen.

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 16. Jun 2017 16:20
von Bocadilloman
naturelle hat geschrieben:Ich würde unter Betrachtung der Gesamtumstände eine mittig als ausreichend erachten.
Danke. Ich denke, dass ich diese dann einfach unter der aktuellen Aushebelsicherung platzieren würde, da sich diese etwas weiter oben befindet.
naturelle hat geschrieben:
Bocadilloman hat geschrieben:Die entscheidende Frage die ich mir diesbezüglich stelle ist: Würden sich diese Verbesserungen lohnen?
Das kannst nur Du wissen. Wir wissen nicht, in welcher Etage du wohnst, welche Wohngegend, welche Nachbarn uswusf..
Da gebe ich dir Recht, aber um das entscheiden zu können bräuchte ich ein paar praktische Infos, z.B. darüber wie hoch der durch die Verbesserungen erzielte Zugewinn an Sicherheit wäre.
Wie lange würde es deiner Einschätzung nach dauern unsere Tür in ihrem jetzigen Zustand zu überwinden und wie lange würde es nach den angesprochenen Verbesserungen dauern?

Falls z.B. die Schloßtasche tatsächlich einen so großen Schwachpunkt darstellen sollte wie hier erwähnt wird und deshalb die benötigte Zeit bloß von z.B. 15 Sekunden auf 25 Sekunden erhöht werden sollte, kann ich mir den Aufwand auch sparen.
Falls hingegen die benötigte Zeit von 15 Sekunden auf 2 Minuten erhöht werden sollte, dann wären die Verbesserungen durchaus eine Überlegung wert.

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 16. Jun 2017 17:26
von boianka
Bocadilloman hat geschrieben:Wie lange würde es deiner Einschätzung nach dauern unsere Tür in ihrem jetzigen Zustand zu überwinden
Abhängig vom Werkzeug und seinem Anwender :
Mit wenig Krach machbar unter einer Minute .
Bocadilloman hat geschrieben:wie lange würde es nach den angesprochenen Verbesserungen dauern?
Abhängig vom Werkzeug und seinem Anwender :
Mit Krach machbar unter einer Minute .
Bocadilloman hat geschrieben:Falls z.B. die Schloßtasche tatsächlich einen so großen Schwachpunkt darstellen sollte
Nicht nur die, auch die Tür drumrum . - Deswegen bringt ein zu großer Aufwand nix .

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 16. Jun 2017 17:45
von fripa10
worgan hat geschrieben:... aber teure Anwälte finden sicher etwas, das dann verhandelt wird.
Ja, ihr Honorar, trotz fehlerhafter Beratung. :D

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 16. Jun 2017 18:58
von naturelle
boianka hat geschrieben:Auf dem Bild glaubte ich die (anfangs) erkannt zu haben nach nochmaliger Betrachtung, mittlerweile sind die Bilder besser erkennbar, stelle ich meine Erkenntnis in Frage, behaupte aber, dass die Befestigung wahrscheinlich zwar ausreicht (bei geschlossener Tür müsste die Verschraubung eigentlich ausreichen, weil sonst ja auf der Gegenseite auch die Schrauben nachgeben können) man die allerdings auch leicht durch eine bessere Befestigung austauschen könnte .
Es wird weder die Verschraubung sonderlich gut halten noch sind das Rahmendübel. In einem der anderen Fotos wurde ja auch dargestellt, das zwischen Zarge und Rahmen eine "Lücke" ist. Die Schrauben sind also höchstens ca. 50mm lang, außerdem sitzen sie ausschließlich in der Zierbekleidung. Die ist - wie der Name schon sagt, nur Zierde/Abschluß, damit die unvermeidliche Lücke zwischen Zarge und Mauerwerk überdeckt ist. Der denkbar ungünstigste Teil für eine Verschraubung. Das ist ja genau das Problem, was auch das Schließblech hat.
fripa10 hat geschrieben:
Marvin K hat geschrieben:Ein Mieter hat schon das Recht seine Tür aufzurüsten.
Wo steht das?
Wo steht denn das Gegenteil?
fripa10 hat geschrieben:Ein Eigentümer, auch der einer Wohnung, kann über sein Eigentum frei verfügen.
Nein, kann er nicht. Er hat z.B. kein uneingeschränktes Zutrittsrecht mehr. Das ist schon lange gerichtlich geklärt, also verbreite hier doch nicht solche Pauschalitäten, die vielleicht für die StaSi galten.

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 16. Jun 2017 19:02
von worgan
:roll:

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 16. Jun 2017 19:22
von naturelle
Bocadilloman hat geschrieben:Wie lange würde es deiner Einschätzung nach dauern unsere Tür in ihrem jetzigen Zustand zu überwinden und wie lange würde es nach den angesprochenen Verbesserungen dauern?
Wie immer: das kommt darauf an. Im jetztigen Zustand ist das Schließblech der größte Schwachpunkt. Ein kräftiger "Security-Mann" von einer der traditionellen "Rocker-Gangs" dürfte die Tür an dieser Stelle rein mit Körpereinsatz in einer Minute auf haben, mit Werkzeug (angesetzter Kuhfuß) entsprechend kürzer.
Falls hingegen die benötigte Zeit von 15 Sekunden auf 2 Minuten erhöht werden sollte, dann wären die Verbesserungen durchaus eine Überlegung wert.
Ich würde sogar 1:5 ansetzen, also von 1min auf 5min wegen der Schloßtasche. Sprich: die Schloßtasche wäre der nächste Schwachpunkt, die ist aber großflächig, sprich die einwirkende Kraft kann nicht so konzentriert werden, entsprechend länger dauert die potentielle Zerstörung. Du könntest die Schloßtasche durch ein großflächig außen aufgeschraubte Blech verstärken, wie man es oft an vielbenutzten Türen als Verschleißschutz sieht, aber das würde selbst ich nicht machen, wenn ich nicht gerade in einem sozialen Brennpunkt wohne, weil es einfach häßlich ist.