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Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 16. Jun 2017 19:26
von naturelle
worgan hat geschrieben::roll:
Mich nervt einfach diese Absolutheit, mit der fripa10 seine Meinung immer als unabänderlichen Fakt darstellt. Das ist sie nicht, der Osten ist Geschichte, viele Dinge wurden und werden vor Gericht vollkommen konträr entschieden. Sowas ist immer eine Einzelfallentscheidung, in D gibt es dazu keine Präzedenzfall-Justiz.
Offen gesagt: ich stimmte ihm, auch wenn ich das nicht äußere, sehr wohl in einer nennenswerten Zahl seiner Punkte zu, aber nicht seiner Argumentation und auch nicht seiner Absolutheit.
Man muß bei allem die Kirche im Dorf lassen, und wenn eine derartige Umbaumaßnahme - wie ich schon schrieb - sach- und fachgerecht ausgeführt wird und zu einer tatsächlichen Verbesserung führt (was bei einem Schließblech mit Mauerankerdübeln wohl unzweifelhaft der Fall ist im Vergleich zum Ist-Zustand), dann wird es auch eine Vermieterin schwer haben, vor Gericht einen Nachteil geltend zu machen.

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 16. Jun 2017 19:50
von Crocheteur
Fripa behauptet ja nicht nur, er belegt teilweise auch . Wenn er nicht belegt, ist er zumindest der Meinung, so sei es .

Das ist bei Dir genauso . Und auch zulässig .

Auch bin ich der Meinung, die DDR ist schon mehrere Jahrzehnte Geschichte, dass ich es nicht für richtig erachte, seine Meinungen auf Uraltzustände in der DDR zu schieben .

Dennoch : Jeder darf seine Meinung frei äußern . Sich jeweils über den anderen aufzuregen ist Kindergartenniveau . Haben wir das hier wirklich nötig :? ?

Liebe Grüße, Crocheteur

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 16. Jun 2017 19:59
von fripa10
Die Vermieterin braucht auch überhaupt keinen Nachteil geltend zu machen, auch wenn Du das nicht verstehen magst. Bauliche Veränderungen an einer Mietsache bedürfen zwingend der Zustimmung des Vermieters. Das ist nicht nur meine ganz persönliche Meinung, sondern geltendes Recht. Wer sich daran nicht hält, riskiert nicht nur die fristlose Kündigung des Mietvertrages, sondern auch eine entsprechende Schadensersatzforderung.

Die Zustimmungserfordernis entfällt selbst dann nicht, wenn eine bauliche Veränderung objektiv "keinen Nachteil" bedeuten mag, ja nicht einmal dann, wenn sie sogar vorteilhaft oder wertsteigernd wirken sollte. Der dieser Tatsache zugrunde liegende Rechtsgedanke sollte doch nicht so schwer zu erfassen sein: Nur der dem eine Sache gehört hat das Recht zu entscheiden, ob sie verändert wird.

Du kannst Dir auch keinen Anzug leihen und die Revers des Sakkos auf einen modernen Style umschneidern lassen, was dann nach Deiner Vorstellung der Eigentümer des Anzugs zu dulden hätte, da er es schwer haben wird, vor Gericht einen Nachteil geltend zu machen.

Eine "Präzendenzfall-Justiz" gibt es im Mietrecht entgegen Deiner Behauptung durchaus, und zwar nennen sich die Urteile dann Rechtsentscheid oder Leitsatz, diese werden durch OLG bzw. BGH getroffen und binden fortan die Gerichte im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung.

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 16. Jun 2017 20:45
von mhmh
Man muss das wohl alles etwas differenzierter sehen. Hier gibt es ein paar konkrete Beispiele: http://www.meineimmobilie.de/vermieten- ... rn-duerfen

Interessant z.B. der Treppenlift für Behinderte oder die Katzenklappe.

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 16. Jun 2017 20:55
von boianka
mhmh hat geschrieben:Interessant z.B. der Treppenlift für Behinderte oder die Katzenklappe.
Sag ich doch :
Die Katzenklappe gehört in die Wand (möglichst weit von Tür und Fenster, damit man die dadurch nicht öffnen kann), denn dann kann man eine Luftschleuse gestalten (Klappe innen und aussen) und das Loch in der Wand lässt sich einfacher wieder vernünftig schließen . . .

. . . obwohl, dass wäre doch noch ne Idee für Biffat & Co. : Modulare Tür mit reversibler Katzen / Hundeklappe .

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 16. Jun 2017 22:20
von naturelle
fripa10 hat geschrieben:Die Vermieterin braucht auch überhaupt keinen Nachteil geltend zu machen, auch wenn Du das nicht verstehen magst. Bauliche Veränderungen an einer Mietsache bedürfen zwingend der Zustimmung des Vermieters. Das ist nicht nur meine ganz persönliche Meinung, sondern geltendes Recht. Wer sich daran nicht hält, riskiert nicht nur die fristlose Kündigung des Mietvertrages, sondern auch eine entsprechende Schadensersatzforderung.

Die Zustimmungserfordernis entfällt selbst dann nicht, wenn eine bauliche Veränderung objektiv "keinen Nachteil" bedeuten mag, ja nicht einmal dann, wenn sie sogar vorteilhaft oder wertsteigernd wirken sollte. Der dieser Tatsache zugrunde liegende Rechtsgedanke sollte doch nicht so schwer zu erfassen sein: Nur der dem eine Sache gehört hat das Recht zu entscheiden, ob sie verändert wird.
Der Unterschied zwischen Dir und mir: bis zur feindlichen Übernahme durch die DDR habe ich in einem freien Land gelebt. Und mich dementsprechend auch frei informieren können. Nicht alles ist so schwarz-weiss, wie Du es darlegst, auch wenn das für Dich unmöglich zu erfassen zu sein scheint:
Ein Schließblech mit Mauerankerdübeln anstelle eines ohne diese ist von außen nicht erkennbar, und eine Vermieterin mit mehreren Wohneinheiten wird sich nach zwei Jahre in einer davon zur Miete wohnen wohl kaum erinnern, wie das "original" war. Ändere ich das nun zu "sicherer" ab, wohne noch zehn Jahre dort und ziehe dann aus, möchte ich die Vermieterin sehen, die es schafft, mir dafür "was anzuhängen". Sie muss klagen, sie ist in der Beweispflicht - wird amüsant, so ein Verfahren.
Eine "Präzendenzfall-Justiz" gibt es im Mietrecht entgegen Deiner Behauptung durchaus, und zwar nennen sich die Urteile dann Rechtsentscheid oder Leitsatz, diese werden durch OLG bzw. BGH getroffen und binden fortan die Gerichte im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung.
Das wird nicht korrekter dadurch, daß Du es häufiger behauptest. Eine ca. einsekündliche Google-Suche: Klick, welche das Thema auch für Dich laienverständlich umschreibt. Mietrecht wird nicht anders behandelt, es hat keine Sonderstellung.
Ah, und noch ein klitzekleiner Ausnahmefall für den Beratungsresistenten unter uns: Klick:
"Einzige Ausnahme: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden und entfalten mitunter sogar Gesetzeskraft, Art. 31 BVerfGG." Auch hier nicht BGH.
Aus Wikipedia: "Das Institut des Rechtsentscheids wurde zum 1. Januar 2002 abgeschafft."
Ich bin immer wieder auf's Neue verwundert, daß so viele Laien wie Du das nicht verstehen wollen und sich vehement gegen diese Erkenntnis wehren. Liegt wohl an zu vielen amerikanischen Serien im TV...
Aber das hatten wir ja auch schon bei Deinen Fenstern.
Du magst bei so manchem Schloß-Thema sehr versiert sein,das will ich Dir nicht absprechen, bei allem anderen solltest Du dich nicht immer so weit aus dem Fenster lehnen. IMHO. Aber das musst Du selbst wissen, es gibt ja Menschen, die fallen gerne wieder und wieder und wieder auf die ...

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 16. Jun 2017 22:52
von Crocheteur
Formaljuristisch mag ein Gericht nicht an einen "Präzedenzfall" gebunden sein, dennoch ist es in der Praxis oft so, dass Richter B es so sieht, wie Richter A . Die Gründe dafür lasse ich mal offen ...

Recht haben und Recht bekommen ist eben nicht unbedingt das Selbe :wngn: .

Liebe Grüße, Crocheteur

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 16. Jun 2017 23:01
von fripa10
naturelle hat geschrieben:... und eine Vermieterin mit mehreren Wohneinheiten wird sich nach zwei Jahre in einer davon zur Miete wohnen wohl kaum erinnern, wie das "original" war.
Besonders dann, wenn sie mehrere Wohnungen hat und überall die gleichen Türen eingebaut sein dürften. Da kann sie so gar nicht vergleichen, ja nee is klar.

Der Hauptunterschied zwischen unseren Ansichten besteht darin, daß Du im Gegensatz zu mir unrechtmäßiges Handeln als normalste Sache der Welt ansiehst und darauf spekulierst, daß es nicht nachzuweisen sei. Das ist die gängige Ansicht der meisten Täter, die auf das Recht scheißen, vor allem auf das Recht Anderer.

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 16. Jun 2017 23:14
von naturelle
fripa10 hat geschrieben:Besonders dann, wenn sie mehrere Wohnungen hat und überall die gleichen Türen eingebaut sein dürften. Da kann sie so gar nicht vergleichen, ja nee is klar.
Der OP schreibt doch selbst, dass es bei den Schutzbeschlägen schon diverse Evolutionsstufen gibt. Da wird es beim Rest nicht anders sein.
Der Hauptunterschied zwischen unseren Ansichten besteht darin, daß Du im Gegensatz zu mir unrechtmäßiges Handeln als normalste Sache der Welt ansiehst und darauf spekulierst, daß es nicht nachzuweisen sei. Das ist die gängige Ansicht der meisten Täter, die auf das Recht scheißen, vor allem auf das Recht Anderer.
Was stimmt eigentlich mit Dir nicht, daß Du so borniert bist? Der Haupt-Unterschied zwischen uns besteht - neben der Tatsache, daß ich zum Glück nichts mit Dir gemeinsam habe, denn meine Nachbarn & Mitmenschen hassen mich nicht :D - darin, dass ich nicht ständig von der Sach- auf die persönliche Ebene wechsle und Dir mal eben so Dinge unterstelle, die weder stimmen noch ich sie jemals belegen könnte, weil ich nicht in der Lage bin, von meinem hohen Roß zu steigen und zuzugeben, daß ich nicht Herrscher des Rechthaben bin. Es gibt schon einen Grund, wieso ich Subjekten wie Dir nur noch in Foren begegne: im richtigen Leben mendeln sich solche wie Du ganz schnell aus...
Aber weißt Du was? Du hast Recht, ich hab meine Ruhe. löl

Re: Beratung Türsicherung

Verfasst: 16. Jun 2017 23:15
von boianka
naturelle hat geschrieben:bis zur feindlichen Übernahme durch die DDR habe ich in einem freien Land gelebt.
Also für mich war es ein freundliches Entgegennehmen, der freiwilligen Übergabe, verbunden mit einem gleichfrei, wunderschönen, vergrössertem Land (warst Du z.B. schon mal in Mecklenburg) .
naturelle hat geschrieben:Und mich dementsprenegechend auch frei informieren können.
Das änderte sich danach nicht ! - Es konnte nur mit neuen Mitbürgern (die sich dieses Recht, durch Ihren riskanten Protest, mehr verdient haben, als darin (risikolos) hineingeborene Mozis) geteilt werden !

Aber irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Du Dich, in Deiner Existenz (oder was auch immer) durch die damalige Anektion, in irgend einer Form benachteiligt fühlst, was Deine allzeits, ostwärts (nicht nur !) gesträubten Nackenhaare, erklären würde . . . :confused: