ProTec hat geschrieben:
Einmal zum Verständnis, die Software ermöglicht es einen Schlüssel/Schlagschlüssel zu erstellen, sowie die Profilextrahierung.
Für die Erstellung von Schlüsseln wird jedoch eine .scad definitions Datei benötigt, welche mitunter dann für verschiedene Profile benutzt werden kann (sofern kompatibel) !?
Du brauchst das Profil (SVG), eine Definitionsdatei für das Profil (.def), in der Toleranz und Höhe des Profils angegeben wird, sowie eine Systemdefinition (in .scad), die Informationen über Schlüssellänge, Pins usw enthält.
Der Hintergrund der Trennung ist, dass das Profil ja vom System prinzipiell entkoppelt sein kann. Für den C83 zum Beispiel gibt es mehr als nur das Normalprofil, aber die Werte für Pins etc sind trotzdem immer gleich.
ProTec hat geschrieben:
- Besteht ein qualitativer Unterschied, bezogen auf den fertigen Rohling, zu der Software der amerikanischen Studenten ?
Ich habe mir deren Software im Detail nicht angeschaut, man sollte allerdings bei amerikanischer Forschung in dem Bereich immer bedenken, dass deren Profile häufig sehr viel simpler sind als unsere. Ich habe erfolgreich Testrohlinge für SK6 und V14 hergestellt um die Machbarkeit zu demonstrieren, und das sind schon sehr feine Profile.
ProTec hat geschrieben:
- Ist es möglich Profilbilder aus Katalogen zu verwenden (brauchbar) ?
Prinzipiell dürfte das möglich sein, solang du daraus irgendwie SVG bekommst. Ob du das darfst ist eine andere Frage (Urheberrecht), aber für private Zwecke sicherlich legitim.
ProTec hat geschrieben:
- Wie ist die rechtliche Lage (die Frage hat sich mir nur gestellt, da die TS5000 Datei keine Werte enthält) ?
Die TS5000 Datei enthält nur keine Werte, weil ich zu dem Zeitpunkt noch garkeine Unterstützung für Kodierungen in dem Programm hatte und ich danach nie die Zeit und Lust hatte, diese Werte zu finden. Das System TS5000 ist nicht mehr geschützt und auch sonst möchte ich keine geschützten/patentierten Profile in der Datenbank haben (was auch damit zu tun hat, dass ich mir meine guten Beziehungen zu verschiedenen Schlossherstellern nicht kaputtmachen möchte
). Was die Leute mit der Software privat machen ist ihre Sache.
Rechtlich gehe ich davon aus, dass alles im grünen Bereich ist, da die Software eine nicht-kommerzielle Lizenz hat und somit von niemandem im Geschäftsverkehr eingesetzt werden darf. Wer sich daran nicht hält, verstößt sowieso gegen diese Nutzungsbedingungen. Für private Nutzer gilt der ganze Markenschutz etc. meines Wissens sowieso nicht, was die Leute damit zu Hause treiben ist ihre Sache.