DOM IX Ersatzschlüssel

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rondeLoro
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Re: DOM IX Ersatzschlüssel

Beitrag von rondeLoro »

Wenn er nur in die Wohnungstür gepasst hätte, bräuchte man nur diesen austauschen.
So fürchte ich führt kein (legaler) Weg daran vorbei, dass dein Vermieter einen neuen Schlüssel besorgt und nicht auf eine neue Schließanlage besteht, weil er eine gewisse Mitschuld sieht.

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rondeLoro
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Re: DOM IX Ersatzschlüssel

Beitrag von rondeLoro »

Kommt drauf an, wie lang die Zylinder sind und wieviele Schlüssel gebraucht werden. Da können schnell 500 - 1000 EUR weg sein.

Eine Nachfrage beim Müllentsorger erachte ich übrigens für sinnlos. Bei den Mengen sortiert das keiner per Hand. Das landet vermutlich einfach in einer Verbrennungsanlage.

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boianka
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Re: DOM IX Ersatzschlüssel

Beitrag von boianka »

Hans-Joerg hat geschrieben:Die Karte hat der Vermieter. Vielleicht kurz zur Geschichte: Ich hatte mir den Zweitschlüssel unter die schwarze Mülltonne gelegt. Mein Vermieter hat mich angewiesen einen Schlüssel zu legen damit er nicht kommen muss falls ich wiederum meinen Schlüssel in der Wohnung vergesse.
Daraus entnehme ich 2 Dinge :
1. Du hast auf Anweisung des Vermieters gehandelt - wenn Du dafür Zeugen hast, oder die Aussage sogar schriftlich, ist es Sache des Vermieters .
2. Der Vermieter verfügt, gesetzeswidrig, über mindestens einen Schlüssel zu Deiner Wohnung . . .

Piel
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Re: DOM IX Ersatzschlüssel

Beitrag von Piel »

boianka hat geschrieben:
Hans-Joerg hat geschrieben:Die Karte hat der Vermieter. Vielleicht kurz zur Geschichte: Ich hatte mir den Zweitschlüssel unter die schwarze Mülltonne gelegt. Mein Vermieter hat mich angewiesen einen Schlüssel zu legen damit er nicht kommen muss falls ich wiederum meinen Schlüssel in der Wohnung vergesse.
Daraus entnehme ich 2 Dinge :
1. Du hast auf Anweisung des Vermieters gehandelt - wenn Du dafür Zeugen hast, oder die Aussage sogar schriftlich, ist es Sache des Vermieters .
2. Der Vermieter verfügt, gesetzeswidrig, über mindestens einen Schlüssel zu Deiner Wohnung . . .
So klar sehe ich dies aber nicht.

Punkt 1: Es wurde nur geschrieben dass ein Schlüssel hinterlegt ("zu legen"?) werden soll, nicht aber dass der Vermieter wollte dass der Schlüssel unter einer Mülltonne hinterlegt wird. Ich habe auch einen Zweitschlüssel hinterlegt, bei einer Person meines Vertrauens. Nur wenn der VM verlangt hat den Schlüssel unter der Mülltonne oder in einem öffentlich zugänglichen Bereich zu hinterlegen trifft ihn eine Mitschuld. Hat der Mieter die Aufforderung einen Zweitschlüssel zu hinterlegen selbst so interpretiert, dann ist er auch selbst für den Verlust verantwortlich. Hier wäre wohl sogar eine grobe Fahrlässigkeit anzunehmen, d.h. auch eine Schlüsselversicherung könnte u.U. eine Haftung ablehnen.

Punkt 2: Nein, der Vermieter verfügt nicht über einen Zweitschlüssel, er wollte nur dass der Mieter einen Ersatzschlüssel irgendwo hinterlegt. Der Vermieter hat zwar die Karte, dies bedeutet aber nicht automatisch dass er auch einen Zweitschlüssel besitzt. Warum sollte der VM verlangen, dass der Mieter einen Zweitschlüssel hinterlegt, wenn er selbst einen hat? Doch, stimmt schon. Wenn er nicht selbst vorbei kommen will, so hat er doch einen Ersatzschlüssel. Hätte mich in dieser Konstellation auch gewundert. Ich war nur ein wenig verwirrt, weil der VM wollte dass der Mieter den Schlüssel hinterlegt. Meist ist es den VM mit Zweitschlüssel ja egal ob der Mieter in die Wohnung kommt, Hauptsache er selbst kommt rein.

Ergänzend zum Thema:

So oder so wird man wohl nicht drumherum kommen den VM über den Verlust in Kenntnis zu setzten, ein Nachmachen des Schlüsseln ohne die Karte sehe ich auch als äußerst schwierig an. Hier muss man ggf. ein wenig taktisch klug vorgehen. Sollte es tatsächlich so sein, dass der VM nicht explizit den Mieter angewiesen hat den Schlüssel unter der Mülltonne zu "hinterlegen", dann würde ich dies auch auf keinen Fall gegenüber irgend jemanden erwähnen. Ich würde, sofern noch nicht geschehen, dem VM gegenüber sagen, dass mir der Schlüssel beim Einkaufen in einer anderen Stadt abhanden gekommen ist. Denn wenn der VM erfährt, dass der Schlüssel in unmittelbarer Nähe zum Haus abhanden gekommen ist, könnte er erst recht auf die Idee kommen, auf den Austausch der Schließanlage bestehen. Was eine evtl. vorhandene Haftpflicht mit Schlüsselverlust betrifft siehe oben, eine Anleitung oder Aufforderung zum Versicherungsbetrug werde ich hier nicht geben.

Was das Thema Zweitschlüssel des Vermieters angeht: Klar hat der VM kein Recht auf einen Zweitschlüssel, er kann aber mit Einverständnis der Mieter durchaus einen haben. Hier scheint es ja so zu sein dass die Mieter über die Existenz eines solchen Zweitschlüssels Kenntnis haben. Solange die Mieter also stillschweigend ihr Einverständnis dazu geben sehe ich darin auch kein Problem. Anders sähe es aus wenn der Vermieter heimlich einen Zweitschlüssel besitzt, oder er den Einbau eines eigenen Schlosses verbietet bzw. auf einen Zweitschlüssel zum Schloss besteht. Es gibt ja mittlerweile VM die sogar entsprechende Klauseln im Mietvertrag aufnehmen, ala "der Mieter darf das Schloss nicht tauschen", oder "der Mieter muss dem VM einen Zweitschlüssel für Notfälle bereitstellen". Solche Klauseln im Mietvertrag dürften fast immer unwirksam sein. Es besteht aber die Möglichkeit eine sog. Individualvereinbarung zu treffen, diese muss aber auch wirklich individuell ausgehandelt sein.

Für mich ist dieser Thread aber wieder einmal ein gutes Beispiel warum es sinnvoll ist ein eigenes Schloss zu haben. Den Schlüssel für die Haustüre braucht man ja nicht zu hinterlegen, in einem Mehrfamilienhaus kennt man sich, da kommt man auch ohne den Haustürschlüssel ins Haus. Hat man sein eigenes Schloss in der Wohnungstür, so ist bei einem Schlüsselverlust dieses Schlüssels der VM außen vor, auch dann wenn dieser Schlüssel unter einer Mülltonne, Blumentopf, Fußmatte, Stein lag. Ich würde es sowieso vorziehen den Schlüssel bei einem Nachbarn oder einer Person meines Vertrauens zu hinterlegen, oder wenigstens eine etwas sichere Ablagestelle als eine Mülltonne zu suchen.

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decoder
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Re: DOM IX Ersatzschlüssel

Beitrag von decoder »

boianka hat geschrieben: 2. Der Vermieter verfügt, gesetzeswidrig, über mindestens einen Schlüssel zu Deiner Wohnung . . .

Hierzu sollte man anmerken, dass es nicht gesetzeswidrig ist, wenn der Mieter damit einverstanden ist. Insofern mag das hier durchaus ok sein.

Generell besteht kein Anspruch seitens des Vermieters, eine neue Anlage einzubauen, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass der verlorene Schlüssel nicht missbraucht werden kann. Wenn er also mit ziemlicher Sicherheit durchs Fegen im Müll gelandet ist, wäre das so eine Situation. Die Frage ist, ob man das auch irgendwie glaubhaft darlegen kann.

Sollte man das nicht können, so haftet man natürlich nicht nur für den Verlust sondern auch für die Folgearbeiten. Hierzu sei gesagt, dass viele Haftpflichtversicherungen solche Schäden bis zu einem gewissen Betrag mit abdecken. Die meisten Leute wissen es nur nicht und schauen auch nicht in ihre Versicherungspolice.

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Re: DOM IX Ersatzschlüssel

Beitrag von Janvi »

Hierzu sei gesagt, dass viele Haftpflichtversicherungen solche Schäden bis zu einem gewissen Betrag mit abdecken.


Das kommt aber ziemlich auf den Versicherungsvertreter an wie der das formuliert. Hatte jetzt einen Ablehung von der Allianz mit
der Begründung, daß die Schliessanlage älter als 10 Jahre ist und damit abgeschrieben bzw. der zu ersetzende Restwert = 0 ist.
Halte ich für ziemlich frech denn vermutlich schmeisst selbst die Versicherung ihre Schliessanlagen nicht alle 10 Jahre weg.

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Re: DOM IX Ersatzschlüssel

Beitrag von Piel »

Janvi hat geschrieben:
Hierzu sei gesagt, dass viele Haftpflichtversicherungen solche Schäden bis zu einem gewissen Betrag mit abdecken.


Das kommt aber ziemlich auf den Versicherungsvertreter an wie der das formuliert. Hatte jetzt einen Ablehung von der Allianz mit
der Begründung, daß die Schliessanlage älter als 10 Jahre ist und damit abgeschrieben bzw. der zu ersetzende Restwert = 0 ist.
Halte ich für ziemlich frech denn vermutlich schmeisst selbst die Versicherung ihre Schliessanlagen nicht alle 10 Jahre weg.
Ich musste mich vor kurzem selbst mit einer Versicherung rumschlagen, es ging um ca. 450 € Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall. Meine Erfahrung dazu: Die Versicherungen versuchen alles um nicht zahlen zu müssen, dabei sind die zum Teil sehr kreativ. Erst nachdem ich einen Anwalt eingeschaltet habe hat die Versicherung eingelenkt, dadurch sind die Kosten natürlich deutlich gestiegen, was wiederum die Versicherungsgemeinschaft zahlen muss.

Zum Thema Schließanlage: Normalerweise geht man von einer Lebensdauer von 30 Jahren aus, d.h. es wird von einem Wertverlust von 3,3% pro Jahr ausgegangen. 10 Jahre sind definitiv unrealistisch, aber das Verhalten der Versicherung ist nach meinen Erfahrungen durchaus nachvollziehbar. Schafft man es, ein Argument der Versicherung zu wiederlegen, so kommt ein neues Argument ins Spiel. Alles mit dem Ziel die Sache möglichst lange zu verzögern. Hier ist ein schönes Dokument zu diesem Thema: Kriminaltechnischen Prüflabor GÖTH GmbH - Schadenregulierung beim Schlüsselverlust

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Christian
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Re: DOM IX Ersatzschlüssel

Beitrag von Christian »

Ich würde den Vermieter beauftragen mir einen neuen Schlüssel mit seiner Karte zu bestellen. Wenn der neue Nachbar glaubhaft ist und sagt das er alles in die Tonne geworfen hat, dann reicht ja ein neuer originaler Schlüssel.
Wenn der Vermieter meint dass ihn das zu unsicher ist, kann er ja auf seine Kosten neue Zylinder bestellen.

Ich persönlich würde in dem Zuge einen eigenen Zylinder in die Wohnungstüre bauen. Vielleicht hat der Nachbar den gefundenen Schlüssel noch, und der Vermieter hat ja auch Schlüssel, wie man aus dem Text lesen kann. Und wenn man eher ein vergesslicher Typ ist, dann ist ein einfacher Zylinder besser, da tut es nicht weh wenn der Schlüssel mal weg kommt.

DOM ix-10 KG ... einige dieser Schlüssel mit Kugel bekommt man schon nachgemacht, müsste man gucken ob einer der Rohlinghersteller diesen schon anbietet. Die Easy-Entrie kann zwar auch Bohrmuldenschlüssel machen, aber dann ohne Kugel. Vielleicht können die weiter helfen:
http://www.keymax.de/index.php/de/spezi ... essel-site
(optisch sind diese Schlüssel, fals möglich, stark abweichend vom Original)
Es gibt nur eine legitime Einstellung

Piel
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Re: DOM IX Ersatzschlüssel

Beitrag von Piel »

Janvi hat geschrieben:Das kommt aber ziemlich auf den Versicherungsvertreter an wie der das formuliert. Hatte jetzt einen Ablehung von der Allianz mit
der Begründung, daß die Schliessanlage älter als 10 Jahre ist und damit abgeschrieben bzw. der zu ersetzende Restwert = 0 ist.
Was mir zu dem Thema Versicherung auch noch einfällt ist dass Anlasslose runterhandeln seitens der Versicherung, ähnlich wie es in dem 35. Infobrief des Kriminaltechnischen Prüflabors Göth auch erwähnt wird (Abschnitt bedenkliche Schadensregulierungspraxis). Die Versicherung lehnt jede Haftung ab, bietet aber dann generöser Weise 50% oder 25% der Schadenssumme an, sofern man eine Verzichtserklärung unterschreibt. Quasi als Trostpflaster, damit man nicht ganz leer ausgeht. Ein solches Vorgehen sollte daher eher als Hinweis betrachtet werden, den eigenen Anspruch weiter zu verfolgen.

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Re: DOM IX Ersatzschlüssel

Beitrag von gs33 »

Ohne Sicherungskarte ist es nahezu unmöglich, einen Schlüssel nachmachen zu lassen, den man dem Vermieter hinterher als Originalschlüssel verkaufen kann. Selbst wenn es die Rohlinge gibt, wird nicht DOM daraufstehen.
Eine Schlüsselversicherung kann man sich normalerweise sparen. Diese Versicherungen zahlen in den seltensten Fällen. Zunächst lassen sie sich alle noch vorhandenen Schlüssel vorlegen. Fehlt bereits einer, zahlt die Versicherung nicht mehr. Es soll sogar Versicherungen geben, die auch dann nicht mehr bezahlen, wenn kein Patentschutz mehr besteht und die Schlüssel nachgefertigt werden können. Meist läuft es darauf hinaus, dass die Versicherung den entstandenen Schaden in Höhe von ca. 30,- Euro ersetzt, die nötig sind, um einen neuen Schlüssel zu beschaffen.

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