DOM IX Ersatzschlüssel

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Janvi
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Re: DOM IX Ersatzschlüssel

Beitrag von Janvi »

> Zum Thema Schließanlage: Normalerweise geht man von einer Lebensdauer von 30 Jahren aus

Leider haben die Verischerungen (wie auch Telekominikationsabieter) in ihren Hochhäusern stockwerkweise Volljuristen angestellt welche nix anderes tun,
wie Ansprüche abzuwimmeln. Das rechnet sich ziemlich.

Bei eine Brandschutztüre (T30-2) welche mit dem Gabelstapler eingedrückt wurde, wurde mir ein (Versicherungs)Gutachten vorgelegt, daß die gesamte
Lebensdauer des Gehäudes und somit auch der Tür mit 50 Jahren angenommen hat. Mit Baujahr 1982 ist da eben nicht mehr viel Restwert übrig geblieben.
Das Gutachten wurde im Übrigen von einem von der Versicherung bestellten "Schadendsregulierer" angefertigt, welcher auf Fotos vom Vertreter zurückgegriffen
hat und dazu selbst gar nicht vor Ort gewesen ist. Zu allem Unglück hat er nicht mal die Türabmessungen (welche ihm mitegteilt wurden) korrekt eingetragen.
Auf meine Beanstandungen ist der Versicherer überhaupt nicht eingegangen, hat dann aber das von mir in Auftrag gegebene Gutachten inkl. Gutachter ohne
weitere Rückfragen bezahlt. Der Wert darin lag 4-stellig über dem wo ich ursprünglich gefordert hatte. Wegen den Schliessfolgereglern sind diese Türen dann
doch ziemlich gebührenpflichtig.

Seit einigen Jahren gibt es in der Fachliste der IHK übrigens auch Gutachter für Türen, Tore und Fenster wobei die dann auch für die darin enthaltenen
Schlösser und Zylinder zuständig sind. Bei Gutachten zur Sperrtechnik also immer auf "öffentlich bestellt und vereidigt" achten, denn sonst ist das Geld
ächd rausgeschmissen. Kriminalistische Untersuchungen haben aber wohl noch andere Schwerpunkte in der Forensik

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Christian
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Re: DOM IX Ersatzschlüssel

Beitrag von Christian »

Ich habe auch schon gehört das eine Schließanlage als "Wertlos" eingestuft wird wenn man nicht den Verbleib aller Schlüssel nachweisen kann. Bei einem Mietzhaus ist üblicherweise innerhalb weniger Jahre der eine oder andere Schlüssel verlorgen gegangen. Somit müsste die Versicherung hier beim Fragesteller im schlimmsten Fall einen neuen Wohnungszylinder bezahlen. Also einen Zylinder mit neuen Schlüsseln (Schlüsselnummer) der auch über die Haustüre sperrberechtigt ist. In der Regel lassen sich solche Anlagen auch nachträglich erweitern.
Es gibt nur eine legitime Einstellung

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