Abloy protec 2

Zerstörungsfreie Schlossöffnung, Fragen zu den verschiedenen Werkzeugen und freier Informationsaustausch

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boianka
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Re: Abloy protec 2

Beitrag von boianka »

naturelle hat geschrieben:
Moldovan hat geschrieben: !
Du bist auch wirklich ein totaler Nixblicker, was!? Niemand verleugnet hier irgendwas, und Deine unterstellte Nähe zu "rechts denkenden" ist einfach nur dumm.
naturelle hat geschrieben:
Moldovan hat geschrieben:allgemein fände ich es gut wenn Naturelle ein bisschen mehr Respekt und Achtung allen gegen über zeigt und nicht wie ein kleiner Kaiser, der Nabel der Welt auf alle Einhaut mit lauter schon fast beleidigenden Belehrungen die nicht immer gehaltvoll sind
...wenn Du nicht anfangen würdest, mich hier direkt so beleidigend und asozial anzugreifen!
Moldovan beschreibt, dezentvoll, was viele hier empfinden und Du, der die Beleidigungen mit der "Streudose verteilst", fühlst Dich auf den Schlips getreten !? - Merkst Du eigentlich, wie aggressiv Du Dich, immer noch, benimmst, sobald Du Dich angegriffen fühlst ?
Zur Relativierung :
Ich bemerke schon, dass Du Deine Impulsivität versuchst zu zügeln, um Dich dem hiesigen Ton anzupassen, aber so ein klein bisschen geht da bestimmt noch . . . :yes:

naturelle
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Re: Abloy protec 2

Beitrag von naturelle »

Piel hat geschrieben:Aber nicht bei baulichen Veränderungen. Bei baulichen Veränderungen, für die eine Einwilligung des Vermieters notwendig ist, kann der Vermieter darauf bestehen dass diese durch einen Ausübungsberechtigten Fachmann oder durch eine entsprechende Fachfirma durchgeführt werden. Unter bestimmten Umständen darf er es sogar komplett versagen. Zitat vom Berliner Mieterverein: Jeder verantwortungsbewusste Vermieter wird deshalb seinen Mietern die Genehmigung verweigern, auf eigene Verantwortung und Kosten die Elektroanlage in der Wohnung zu verändern – selbst wenn der Mieter fachlich dazu berechtigt ist. Und dies ist auch das gute Recht des Vermieters.
Sorry, aber das ist doch Haarspalterei, was Du hier betreibst. In Deutschland sind Gerichtsentscheidungen grundsätzlich Einzel-Entscheidungen. Das hindert freilich kein Gericht daran, sich an anderen Gerichten zu orientieren.
Ihr habt vielleicht alle die falschen Vermieter, oder selbst zu viel Änderungswünsche, ich kann das nicht beurteilen. Ich jedenfalls hatte mit noch keinem Vermieter Probleme wegen gewünschter bzw. selbst vorgenommener Veränderungen. Allerdings bin ich auch nie auf die Idee gekommen, Wände einzureißen...
dies bedeutet aber noch lange nicht dass jeder Handwerker nach der Ausbildung sofort als selbstständiger Unternehmer durchstarten kann.
Auch das wieder so ein Punkt, den ich niemals behauptet habe. Wann hörst Du auf, Dinge in Aussagen zu interpretieren, die dort nicht stehen?
So kann es tatsächlich sein, dass der Geselle des örtlichen Fachbetriebs Arbeiten durchführen darf, während es der selbstständige Handwerker mit abgeschlossener Ausbildung (ohne Meisterbrief) nicht darf.
Ja. Und? Auch das war nicht mein Beispiel.
Nur so wie Du es schreibst, dass der Vermieter es dem Mieter nicht vorschreiben dürfe, wer genau diese Arbeiten durchführen darf, ist zumindest bei bestimmten baulichen Veränderungen falsch.
Was auch immer Du mit "bestimmten baulichen Veränderungen" meinst - mein Türschloß darf ich umbauen, so viel und so oft ich Lust darauf habe. Eine Wand einreißen würde ich nicht ohne Zustimmung des Vermieter machen - das gebieten schon Anstand und gesunder Menschenverstand. Und bei derlei umfangreicheren Arbeiten habe ich mich bisher auch immer einigen können, wie und von wem die ausgeführt wurden. In der Regel war eine solche Abstimmung aber nie notwendig, weil ich keine Wohnungen anmiete, deren Grundriß ich nicht mag... Ich kann manchmal wirklich nicht verstehen, worüber so manche Genossen hier im Netz Haare spalten.
Das ich als Mieter nicht einfach Wände versetzen, Bad und Küche vertauschen oder die Wohnungseingangstür von der West- zur Ostseite verändern kann, sollte jedem normal denkenden Menschen klar sein. Für alle anderen gilt sowieso, dass sie die Finger besser von Dingen lassen, von denen sie keine Ahnung haben...
was passiert, wenn ihm doch ein Fehler unterläuft und das Haus brennt ab?
Es wird heiss. Sehr heiss.
Gut, er hat eine Haftpflicht, aber was wäre wenn er keine Haftpflicht hat? Der Vermieter hat das Recht darauf zu bestehen, dass solche Arbeiten von einer entsprechend eingetragenen Fachfirma oder Fachmann durchgeführt werden. Alleine schon Aufgrund der möglichen Gefahren und der damit verbundenen Frage der Haftung.
Fällt das noch unter blödes Stammtisch-Gerede oder schon unter German-Angst? Wenn Du Deinem Bekannten so wenig vertraust, dann vergib keine Arbeiten an ihn. Wenn er sich selbst so wenig zutraut, dann sollte er den Beruf wechseln.
Zuletzt geändert von naturelle am 10. Nov 2018 23:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abloy protec 2

Beitrag von naturelle »

boianka hat geschrieben:der die Beleidigungen mit der "Streudose verteilst",
Ich verteile genauso viel oder wenig wie andere hier.
fühlst Dich auf den Schlips getreten !?
Nö. Du über-interpretierst da was.
Dich dem hiesigen Ton anzupassen, aber so ein klein bisschen geht da bestimmt noch . . . :yes:
Maybe. Vielleicht sollten auch andere einfach mal nicht so mimosenhaft sein.
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boianka
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Re: Abloy protec 2

Beitrag von boianka »

naturelle hat geschrieben:
boianka hat geschrieben:fühlst Dich auf den Schlips getreten !?
Du über-interpretierst da was.
Nö , eher (dem Forum angemessen !) wie Moldovan - unter !

Moldovan

Re: Abloy protec 2

Beitrag von Moldovan »

Fachlich würde mich noch interessieren ob die Kugel des abloy protec 2 Schlüssels das decodieren und öffnen erschwert oder nur dazu gedacht ist einen schwarzen Schlüssel zu erschweren ? Weiß jemand welches Material die Rosette des aussenkasten Schlosses hat ? Wie stabil ist der Schlüssel ? Fliegt die Kugel raus wie beim Evva mcs Schlüssel die Magnete ? Kann man auch ohne Kugel öffnen mit Trick sprich Ist der Schlüssel nachgießbar , nachfeilbar wie ein Dom Diamant ? Wie lange ist Patent auf dem schatzibären von ikon ?

Moldovan

Re: Abloy protec 2

Beitrag von Moldovan »

Ach und sehe ich richtig das öffnungsprofi hier mit Kabelbinder etc ohne den abloy Zylinder zu berühren agieren kann und Tür hinterher ohne decodier Spuren auf ist wenn genug spiel ist um Tool reinzustecken , weil Death Bolt?
https://www.google.com/search?q=patent% ... ThIzdEu06M

Ist das real überhaupt möglich eine Haustür mit Death Bolt über Kabelbinder zu öffnen ? Ich meine wenn die Tür genau justiert ist sollte man da mit dem Kabel Binder gar nicht mehr ran kommen ? Oder? Dann sieht man anders wie beim Bestimmten by pass Techniken zumindest Spuren wenn jemand manipuliert hat an der Tür, oder ?!

https://m.youtube.com/watch?v=V7RVB_Ugb8M

https://m.youtube.com/watch?v=JOhgqy1ZI_A

Der Typ ist sich seiner Sache ja sehr sicher in Richtung Sicherheit und Death Bolt, welche Schwachstellen hat so ein bolt? ...ausgenommen Glas Tür und innen Schlüsselloses schließen und öffnen wo man nur Glas Einschlagen und umgreifen muss sowie Kabelbinder Trick ....
https://keylocks.review/best-lock-for-y ... rite-lock/
Zuletzt geändert von Moldovan am 11. Nov 2018 16:37, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Abloy protec 2

Beitrag von naturelle »

Verstehe Deine Frage nicht. Das Problem berührt ausschließlich amerikanische Bauweisen, wo offensichtlich nur der Drehknauf blockiert wird und nicht das Einsteckschloss selbst. Außerdem funktioniert es nur an Türen ohne Falz.
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