Abloy protec 2

Zerstörungsfreie Schlossöffnung, Fragen zu den verschiedenen Werkzeugen und freier Informationsaustausch

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Moldovan

Re: Abloy protec 2

Beitrag von Moldovan »

Wer hat den gebaut ? Sollten das Ostblock Heinis sein ohne richtige Ausbildung ist es kein klassischer Neubau sondern Warscheinlich ein kriminell zusammen gekleisterter Haufen ! Bei uns im Haus sieht man direkt was deutsche Fachleute gemacht haben und was eingebildete Rumänen gebracht haben ohne Messgeräte , ohne Skizzen etc wo am Ende deutsche Fachleute eingreifen müssen für tausende von Euros ....lass mal ich weiß Bescheid! Wer vernünftig baut muss selber Fachmann sein , günstig an Material kommen sowie gute Deutsche Kontakte haben , sprich deutsch ausgebildetes Personal sammt gesellen Brief , ohne sprach Barriere, um Geld zu sparen! Herr der Lage ist man dann auch nicht immer aber immer öfter sodass man am Ende zu einem befriedigenden Erlebnis kommt wenn man sich stets rein kniet ! Auch das habe ich bei einem Bekannten, Stein Metz ,mitbekommen! Ein komplett neu Bau erfordert etliche Fachleute was das ganze entweder teuer machen kann wenn sie alle zu normal Preisen kommen oder günstig wenn es Freunde sind! Material bekommt man schnell günstig , Fachleute aus verschiedenen Fachbereichen meist nicht , weswegen seriös und beständig bauen ja auch so teuer ist wenn man kein Handwerker ist mit guten Beziehungen ist .

Wenn man zu Miete wohnt , Dinge verändert kann man trotz Einwilligung der Vermietung Schwierigkeiten bekommen wenn es kein fachbetrieb war wo Versicherung aufkommt wenn Gutachten der Vermietung bei Auszug ergibt das Irgendwas schief und krumm gelaufen ist was nicht so bleiben kann

Die Frage bei teuren Messgeräten ist sicher in erste Linie Erfahrung doch in zweiter auch was Geräte überhaupt erfassen ! So wie ich beim Fachmann verstanden habe sind die oft nicht nützlich , kosten viel und es läuft meist darauf hinaus das man sich auf bestimmte Regeln des verlegens verlässt sowie auf Bauchgefühl und Logik und im Zweifels Fall Baupläne ansieht und! Da habe ich gestaunt Pannen mit einrechnet die man im schlimmsten Fall schnell flickt wo ich als Kunde die Krätze kriegen würde wenn ich das mitbekommen würde was sicher nicht immer der Fall ist bei dem Poker Face was Handwerker sich aneignen und hinterher sogar ohne Wimpern Zucken sagen dat war ich nicht :D

naturelle
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Re: Abloy protec 2

Beitrag von naturelle »

Waren halt Idioten am Werk. Vollkommen sinnfrei. Eine UP-Dose in ca. Mitte (etwas höher) und von dort jede Brennstelle direkt angesteuert...
Das Muster auf der Wand kam quasi durch "fogging", weil die Wand an den 0,75²-Wegen eben immer einen Hauch wärmer war. :wall:
Sozialismus ist, wenn die Faulen den Armen das Essen wegessen und dabei die, die es bezahlen, als asozial beschimpfen.

naturelle
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Re: Abloy protec 2

Beitrag von naturelle »

Moldovan hat geschrieben:Wenn man zu Miete wohnt , Dinge verändert kann man trotz Einwilligung der Vermietung Schwierigkeiten bekommen wenn es kein fachbetrieb war wo Versicherung aufkommt wenn Gutachten der Vermietung bei Auszug ergibt das Irgendwas schief und krumm gelaufen ist was nicht so bleiben kann
Völliger Quatsch! Wer erzählt sowas, viel schlimmer: wer glaubt sowas? Gar nichts muss von "einem Fachbetrieb" gemacht werden, so etwas gibt es nicht. Wenn man etwas verändert (egal ob mit oder ohne Genehmigung des Vermieter, das ist nicht mein Thema hier), dann muss das sach- und fachgerecht und nach aktuellem Stand der Technik ausgeführt sein. Ob das ein Fachbetrieb ausführt oder der dressierte Affe aus dem Zoo ist vollkomen egal.
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Piel
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Re: Abloy protec 2

Beitrag von Piel »

naturelle hat geschrieben:Ob das ein Fachbetrieb ausführt oder der dressierte Affe aus dem Zoo ist vollkomen egal.
Nicht ganz richtig. Kleinere Veränderungen darf man ohne vorherige Absprache vornehmen, bauliche Veränderungen hingegen bedürfen eine vorherige Absprache mit dem Vermieter. Hier ist schön erklärt was kleinere Veränderungen sind und was nicht. Zum Thema Fachbetrieb: Natürlich muss man die Arbeiten nicht von einem Fachbetrieb durchführen lassen, allerdings kann man dann die Verantwortung auch auf den Fachbetrieb schieben sofern etwas passiert. Klassiker ist die angebohrte Wasser- oder Stromleitung. Wir hatten mal den Fall wo ein Mieter bei anbringen der Dunstabzugshaube die Stromleitung so ungünstig getroffen hat, dass es zwar keinen Kurzschluss gab, die Stelle aber schön vor sich hingekokelt hat.

Ich würde auch gerne einige Dinge in meiner Wohnung verbessern, allerdings weiß ich dass ich alle Veränderungen beim Auszug wieder rückgängig machen darf, also lasse ich es. Wir haben sogar Vorschriften welche Farbe unserer Sichtschutz auf dem Balkon haben muss, und diese Vorschrift ist laut MV nicht zu beanstanden. Also nichts mit Schleimgrün oder Müllwagenorange. ;)

naturelle
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Re: Abloy protec 2

Beitrag von naturelle »

Piel hat geschrieben:
naturelle hat geschrieben:Ob das ein Fachbetrieb ausführt oder der dressierte Affe aus dem Zoo ist vollkomen egal.
Nicht ganz richtig. Kleinere Veränderungen darf man ohne vorherige Absprache vornehmen, bauliche Veränderungen hingegen bedürfen eine vorherige Absprache mit dem Vermieter.
Ja und? Das habe ich doch gar nicht thematisiert.
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Moldovan

Re: Abloy protec 2

Beitrag von Moldovan »

Ja genau das habe ich auch gesagt , wenn man das vom fachunternehmen machen lässt und was schief geht haftet deren Versicherung wenn Vermietung mit Gutachten kommt und Forderungen stellt ! Alles was man selber vermurkst wird richtig ärgerlich !allgemein fände ich es gut wenn Naturelle ein bisschen mehr Respekt und Achtung allen gegen über zeigt und nicht wie ein kleiner Kaiser, der Nabel der Welt auf alle Einhaut mit lauter schon fast beleidigenden Belehrungen die nicht immer gehaltvoll sind

Piel
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Re: Abloy protec 2

Beitrag von Piel »

naturelle hat geschrieben:
Piel hat geschrieben:
naturelle hat geschrieben:Ob das ein Fachbetrieb ausführt oder der dressierte Affe aus dem Zoo ist vollkomen egal.
Nicht ganz richtig. Kleinere Veränderungen darf man ohne vorherige Absprache vornehmen, bauliche Veränderungen hingegen bedürfen eine vorherige Absprache mit dem Vermieter.
Ja und? Das habe ich doch gar nicht thematisiert.
Ich habe mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Was ich meinte ist, dass der Vermieter bei baulichen Veränderungen sehr wohl sein Einverständnis davon abhängig machen kann, dass diese von einem Fachbetrieb bzw. Fachmann durchgeführt werden. Zum Beispiel beim entfernen von Wänden und bei Elektro- und Wasserinstallationen... Bei den anderen Dingen ist es egal wers macht, dazu zählen z.B. Wände streichen. Hier hat der Vermieter sowieso nichts zu melden. Mal ganz davon abgesehen dass ich es als Vermieter sowieso nicht gestatten würde dass eine Wand entfernt wird, ich würde dies niemals zulassen sofern dies nicht von einem Fachmann durchgeführt wird der auch entsprechend versichert ist. Ich muss es nicht dulden dass der Mieter selbst den Hammer anlegt.

Es ist eben nicht ganz richtig dass ich alles selbst machen darf.

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Re: Abloy protec 2

Beitrag von naturelle »

Moldovan hat geschrieben:allgemein fände ich es gut
...wenn Du nicht anfangen würdest, mich hier direkt so beleidigend und asozial anzugreifen! Und wenn Du endlich mal mit dem Plenken aufhören würdest.
Sozialismus ist, wenn die Faulen den Armen das Essen wegessen und dabei die, die es bezahlen, als asozial beschimpfen.

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Re: Abloy protec 2

Beitrag von naturelle »

Piel hat geschrieben:Was ich meinte ist, dass der Vermieter bei baulichen Veränderungen sehr wohl sein Einverständnis davon abhängig machen kann, dass diese von einem Fachbetrieb bzw. Fachmann durchgeführt werden. Zum Beispiel beim entfernen von Wänden und bei Elektro- und Wasserinstallationen...
So hast Du das gemeint, verstehe. Aber dennoch: nein, diese Meinung teile ich nicht. Ein Vermieter hat nur Anspruch darauf, das (genehmigte) Arbteiten, die über das übliche, sowieso zulässige, hinausgehen, sach- und fachgerecht durchgeführt werden. Alles andere wäre absurd, denn dann dürfte z.B. ein angestellter Elektromeister Industrie keine Elektroarbeiten durchführen, obwohl er dafür (auf dem Papier) qualifizierter als der Geselle des örtlichen Klein-Elektrikerbetriebs ist. Es gibt in Deutschland keinen solchen, von Dir proklamierten Zwang. Sehr wohl muss sich der Ausführende (also in diesem Fall der Mieter) aber hinterher gefallen lassen, daß er im Zweifel den Nachweis führt, dass seine Arbeiten sach- und fachgerecht durchgeführt wurden. Was einem Meister, wie in meinem Beispiel, nicht schwerfallen dürfte, da reicht wohl der Meisterbrief.

Im übrigen ist ausgerechnet das:
Bei den anderen Dingen ist es egal wers macht, dazu zählen z.B. Wände streichen. Hier hat der Vermieter sowieso nichts zu melden.
in Deinen Ausführungen falsch. Ein Vermieter muss z.B. nicht dulden, daß seine Wohnung bei Auszug komplett mattschwarz gestrichen wird.
Ich muss es nicht dulden dass der Mieter selbst den Hammer anlegt.
Stimmt.
Es ist eben nicht ganz richtig dass ich alles selbst machen darf.
Es ist auch nicht richtig, daß ich das behauptet oder intendiert hätte. Wieso werden hier eigentlich ständig Punkte aufgeführt, die überhaupt nicht zur Diskussion standen!?
Sozialismus ist, wenn die Faulen den Armen das Essen wegessen und dabei die, die es bezahlen, als asozial beschimpfen.

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Re: Abloy protec 2

Beitrag von Piel »

naturelle hat geschrieben:
Piel hat geschrieben:Im übrigen ist ausgerechnet das:
Bei den anderen Dingen ist es egal wers macht, dazu zählen z.B. Wände streichen. Hier hat der Vermieter sowieso nichts zu melden.
in Deinen Ausführungen falsch. Ein Vermieter muss z.B. nicht dulden, daß seine Wohnung bei Auszug komplett mattschwarz gestrichen wird.
Damit habe ich mich auf die Frage bezogen, ob der Vermieter verlangen kann, dass dies durch einen Fachmann bzw. einen Fachbetrieb erfolgen muss. Dies steht sowohl vor als auch hinter dem von Dir zitierten Satz. Es ging mir gar nicht um die Farbe. Du veranstaltest hier eine enorme Haarspalterei und zerrst die Dinge aus ihrem Kontext.

Was Du schreibst, dass der Vermieter nur Anspruch auf sach- und fachgerechte Arbeiten hat, spielt bei der Renovierung eine Rolle. Also Wände streichen, Tapezieren... Aber nicht bei baulichen Veränderungen. Bei baulichen Veränderungen, für die eine Einwilligung des Vermieters notwendig ist, kann der Vermieter darauf bestehen dass diese durch einen Ausübungsberechtigten Fachmann oder durch eine entsprechende Fachfirma durchgeführt werden. Unter bestimmten Umständen darf er es sogar komplett versagen. Zitat vom Berliner Mieterverein: Jeder verantwortungsbewusste Vermieter wird deshalb seinen Mietern die Genehmigung verweigern, auf eigene Verantwortung und Kosten die Elektroanlage in der Wohnung zu verändern – selbst wenn der Mieter fachlich dazu berechtigt ist. Und dies ist auch das gute Recht des Vermieters.

Und wie schwer es teilweise ist, als selbstständiger Handwerker eine Ausübungsberechtigung bzw. Ausnahmebewilligung zu bekommen, kannst Du z.B. hier sehr gut nachlesen. Zwar ist in einigen Bereichen die Meisterpflicht entfallen, dies bedeutet aber noch lange nicht dass jeder Handwerker nach der Ausbildung sofort als selbstständiger Unternehmer durchstarten kann. Soviel zum Thema Zwang. So kann es tatsächlich sein, dass der Geselle des örtlichen Fachbetriebs Arbeiten durchführen darf, während es der selbstständige Handwerker mit abgeschlossener Ausbildung (ohne Meisterbrief) nicht darf. Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker beschäftigt sich ausgiebig mit diesem Dilemma.

Klar mag es Vermieter geben denen dies egal ist, dann hat der Mieter Glück gehabt. Nur so wie Du es schreibst, dass der Vermieter es dem Mieter nicht vorschreiben dürfe, wer genau diese Arbeiten durchführen darf, ist zumindest bei bestimmten baulichen Veränderungen falsch.

Nur mal so zum nachdenken: Ich kenne einen gelernten Elektriker, der aber seit einiger Zeit in einer anderen Branche arbeitet. Natürlich könnte er für mich fachgerecht eine Stromleitung verlegen, aber was passiert, wenn ihm doch ein Fehler unterläuft und das Haus brennt ab? Gut, er hat eine Haftpflicht, aber was wäre wenn er keine Haftpflicht hat? Der Vermieter hat das Recht darauf zu bestehen, dass solche Arbeiten von einer entsprechend eingetragenen Fachfirma oder Fachmann durchgeführt werden. Alleine schon Aufgrund der möglichen Gefahren und der damit verbundenen Frage der Haftung.

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