Piel hat geschrieben:Aber nicht bei baulichen Veränderungen. Bei baulichen Veränderungen, für die eine Einwilligung des Vermieters notwendig ist, kann der Vermieter darauf bestehen dass diese durch einen Ausübungsberechtigten Fachmann oder durch eine entsprechende Fachfirma durchgeführt werden. Unter bestimmten Umständen darf er es
sogar komplett versagen.
Zitat vom Berliner Mieterverein:
Jeder verantwortungsbewusste Vermieter wird deshalb seinen Mietern die Genehmigung verweigern, auf eigene Verantwortung und Kosten die Elektroanlage in der Wohnung zu verändern – selbst wenn der Mieter fachlich dazu berechtigt ist. Und dies ist auch das gute Recht des Vermieters.
Sorry, aber das ist doch Haarspalterei, was Du hier betreibst. In Deutschland sind Gerichtsentscheidungen
grundsätzlich Einzel-Entscheidungen. Das hindert freilich kein Gericht daran, sich an anderen Gerichten zu orientieren.
Ihr habt vielleicht alle die falschen Vermieter, oder selbst zu viel Änderungswünsche, ich kann das nicht beurteilen. Ich jedenfalls hatte mit noch keinem Vermieter Probleme wegen gewünschter bzw. selbst vorgenommener Veränderungen. Allerdings bin ich auch nie auf die Idee gekommen, Wände einzureißen...
dies bedeutet aber noch lange nicht dass jeder Handwerker nach der Ausbildung sofort als selbstständiger Unternehmer durchstarten kann.
Auch das wieder so ein Punkt, den ich niemals behauptet habe. Wann hörst Du auf, Dinge in Aussagen zu interpretieren, die dort nicht stehen?
So kann es tatsächlich sein, dass der Geselle des örtlichen Fachbetriebs Arbeiten durchführen darf, während es der selbstständige Handwerker mit abgeschlossener Ausbildung (ohne Meisterbrief) nicht darf.
Ja. Und? Auch das war nicht mein Beispiel.
Nur so wie Du es schreibst, dass der Vermieter es dem Mieter nicht vorschreiben dürfe, wer genau diese Arbeiten durchführen darf, ist zumindest bei bestimmten baulichen Veränderungen falsch.
Was auch immer Du mit "bestimmten baulichen Veränderungen" meinst - mein Türschloß darf ich umbauen, so viel und so oft ich Lust darauf habe. Eine Wand einreißen würde ich nicht ohne Zustimmung des Vermieter machen - das gebieten schon Anstand und gesunder Menschenverstand. Und bei derlei umfangreicheren Arbeiten habe ich mich bisher auch immer einigen können, wie und von wem die ausgeführt wurden. In der Regel war eine solche Abstimmung aber nie notwendig, weil ich keine Wohnungen anmiete, deren Grundriß ich nicht mag... Ich kann manchmal wirklich nicht verstehen, worüber so manche Genossen hier im Netz Haare spalten.
Das ich als Mieter nicht einfach Wände versetzen, Bad und Küche vertauschen oder die Wohnungseingangstür von der West- zur Ostseite verändern kann, sollte jedem normal denkenden Menschen klar sein. Für alle anderen gilt sowieso, dass sie die Finger besser von Dingen lassen, von denen sie keine Ahnung haben...
was passiert, wenn ihm doch ein Fehler unterläuft und das Haus brennt ab?
Es wird heiss. Sehr heiss.
Gut, er hat eine Haftpflicht, aber was wäre wenn er keine Haftpflicht hat? Der Vermieter hat das Recht darauf zu bestehen, dass solche Arbeiten von einer entsprechend eingetragenen Fachfirma oder Fachmann durchgeführt werden. Alleine schon Aufgrund der möglichen Gefahren und der damit verbundenen Frage der Haftung.
Fällt das noch unter blödes Stammtisch-Gerede oder schon unter German-Angst? Wenn Du Deinem Bekannten so wenig vertraust, dann vergib keine Arbeiten an ihn. Wenn er sich selbst so wenig zutraut, dann sollte er den Beruf wechseln.
Sozialismus ist, wenn die Faulen den Armen das Essen wegessen und dabei die, die es bezahlen, als asozial beschimpfen.