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Re: Schlagbäume mit dem Dietrich öffnen

Verfasst: 15. Nov 2018 00:56
von Christian
Pirat hat geschrieben:Ich hab aber eher eine bestimmte Schranke im Augenschein wo neulich eine EVVA EPS dran ist :dizzy: . Die ist wohlgemerkt auf österreichischer Seite. Dort sind mir bis jetzt auch andere Schranken ausschließlich mit EVVA aufgefallen.
In Österreich scheint EVVA die Alleinherrschaft zu haben ... bei Schranken in Wien könnte es sich um diese WEZ2000-Sperre handeln.

In Niedersachsen habe ich im Wald Schranken gesehen wo SUL-Vorhängeschlösser dran sind, mit diesen dicken gebohrten Chubbschlüssel. Und BKS-Schließanlagenvorhängeschlösser habe ich auch schon beim Spaziergang durch Wald gesehen ...

Und die Rechtslage,
ich darf den Waldweg befahren wenn ich das Schloß überlisten kann. Und fremde Wohnungen die ich mit der Haarnadel aufgefummelt bekomme sind auch Selbstbedienungsläden (lach)

Re: Schlagbäume mit dem Dietrich öffnen

Verfasst: 15. Nov 2018 18:58
von Pirat
Christian hat geschrieben: Und die Rechtslage,
ich darf den Waldweg befahren wenn ich das Schloß überlisten kann.
Wenn ich richtig verstehe, hat jeder Bürger die Lizenz dazu, in öffentlichen Schrankenschlössern den Dietrich reinzustecken.
Das heißt, dass ich in Zukunft im Falle eines Staus auf der Autobahn an einer zufälligen "illegalen" Abfahrt in der Nähe schowmäßig die Schrankenschlösser vor allen Leuten picken darf.

Es gab übrigens schon mal nen Fall, wo es hingegen auf die harte Tour ankam.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 5edcc.html

Re: Schlagbäume mit dem Dietrich öffnen

Verfasst: 15. Nov 2018 19:47
von boianka
Pirat hat geschrieben:
Christian hat geschrieben: Und die Rechtslage,
ich darf den Waldweg befahren wenn ich das Schloß überlisten kann.
Wenn ich richtig verstehe, hat jeder Bürger die Lizenz dazu, in öffentlichen Schrankenschlössern den Dietrich reinzustecken.
Das heißt, dass ich in Zukunft im Falle eines Staus auf der Autobahn an einer zufälligen "illegalen" Abfahrt in der Nähe schowmäßig die Schrankenschlösser vor allen Leuten picken darf.
Du willst es wohl falsch verstehen ! - Der ironische Unterton wird doch spätestens im 2. Teil der Aussage deutlich :
Christian hat geschrieben:Und fremde Wohnungen die ich mit der Haarnadel aufgefummelt bekomme sind auch Selbstbedienungsläden (lach)

Re: Schlagbäume mit dem Dietrich öffnen

Verfasst: 15. Nov 2018 22:46
von Pirat
Bisher hat niemand auf ein Gesetzestext verwiesen, der eine unbefugte Durchfahrt eines beschrankten Schleichweges verbietet.
Wäre meiner Meinung nach nicht als erschwerenderer Fall als mit dem Zeichen 250 gleichzusetzen.

Die SSDeV setzt nämlich bei seinen Mitglieden voraus, dass man lediglich weder wegen Eigentums- noch Gewalttdelikten vorbestraft ist.
http://www.ssdev.axs.de/verein/antrag.htm

Re: Schlagbäume mit dem Dietrich öffnen

Verfasst: 16. Nov 2018 00:18
von Christian
Meist sind ja Waldwege mit entsprechenden Schildern versehen. Könnte natürlich auch sein, dass eine Schranke als bauliche Trennung eines privatgrundstücks gilt. Auch wenn der Eigentümer eine Forstverwaltung oder Gemeinde ist ..... zumindest es kein öffentlicher Strassenraum ist.

Es ist natürlich auch möglich, dass jeder der einen Bolzenschneider hat, die ganzen Fahrräder am HBF mit nehmen darf.

Re: Schlagbäume mit dem Dietrich öffnen

Verfasst: 16. Nov 2018 10:18
von decoder
Das Picken von Schlössern, die dir nicht gehören, widerspricht den Regeln der Lockpicking Community.

Es ist auch für die Community hier völlig egal ob es an einer bestimmten Schranke per Gesetz verboten oder erlaubt ist. Was du, Pirat, nicht verstehen möchtest ist, dass du gegen die Community Regeln verstößt und mit solchen Themen hier schlicht und ergreifend unerwünscht bist.

Und mal ganz davon abgesehen frage ich mich, wieso du überhaupt noch nach der Legalität fragst, wenn dein Rechtsverständnis offensichtlich einem "ich mache eh was ich will" gleichgestellt ist und du jegliche Antworten sowieso nur so drehst und interpretierst, wie es dir passt.

Re: Schlagbäume mit dem Dietrich öffnen

Verfasst: 16. Nov 2018 17:09
von naturelle
Pirat hat geschrieben:Bisher hat niemand auf ein Gesetzestext verwiesen, der eine unbefugte Durchfahrt eines beschrankten Schleichweges verbietet.
Das muss doch wohl auch niemand, jedenfalls niemand mit gesundem Menschenverstand. Eine noch dazu verschlossene Schranke wird nicht "einfach mal so" vom Dorftrottel irgendwo im Boden verankert. Sie ist ein eindeutiges Kennzeichen, das etwas nicht befahren/betreten werden darf. Wenn Du das nicht kapierst, solltest Du nochmal zurück in den Kindergarten. :wall:

Re: Schlagbäume mit dem Dietrich öffnen

Verfasst: 16. Nov 2018 17:48
von mhmh
Schonmal STVO und Schranken gegoogelt?
https://www.stvo.de/strassenverkehrsord ... richtungen
Natürlich ist sowas in Deutschland geregelt.

Re: Schlagbäume mit dem Dietrich öffnen

Verfasst: 16. Nov 2018 20:04
von Pirat
mhmh hat geschrieben:Schonmal STVO und Schranken gegoogelt?
https://www.stvo.de/strassenverkehrsord ... richtungen
Natürlich ist sowas in Deutschland geregelt.
Immerhin wäre das lediglich eine OWi.

Re: Schlagbäume mit dem Dietrich öffnen

Verfasst: 16. Nov 2018 20:18
von Pirat
naturelle hat geschrieben:
Pirat hat geschrieben:Bisher hat niemand auf ein Gesetzestext verwiesen, der eine unbefugte Durchfahrt eines beschrankten Schleichweges verbietet.
Das muss doch wohl auch niemand, jedenfalls niemand mit gesundem Menschenverstand. Eine noch dazu verschlossene Schranke wird nicht "einfach mal so" vom Dorftrottel irgendwo im Boden verankert. Sie ist ein eindeutiges Kennzeichen, das etwas nicht befahren/betreten werden darf. Wenn Du das nicht kapierst, solltest Du nochmal zurück in den Kindergarten. :wall:
Wir müssen strafbare Handlungen von der schlechten Manier streng trennen :respekt:


Für mich wäre allerdings denkbar, dass das Strafsystem schon dann eingreift, wenn mit dem Öffnen einer Schranke der Zweck besteht, Park- oder Mautgebühren zu umgehen. :rolleyes: