Zylindertausch

Zerstörungsfreie Schlossöffnung, Fragen zu den verschiedenen Werkzeugen und freier Informationsaustausch

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fripa10
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Re: Zylindertausch

Beitrag von fripa10 »

decoder hat geschrieben:Dazu gibt es einschlägige Rechtsprechung (z.B. 14 C 340/80).
Gericht? Datum der Entscheidung? Anhand des Az. kann man erstmal nur sagen, daß es die 14. Kammer oder der 14. Senat eines Gerichts entschieden hat und es die Zivilsache 340 aus dem Jahr 1980 war. Jedenfalls ist es kein BGH-Urteil und auch kein (damals noch existenter) Rechtsentscheid mit bindender Wirkung für andere Richter. Auch kann sich die Rechtsprechung dazu in 39 Jahren völlig anders darstellen. Die Frage des eigenen Zylinders in einer Wohnheimtür wird sich gar nicht so selten stellen, wenn man das bedenkt ist es schon recht seltsam, daß man auf ein 39 Jahre altes Urteil verweisen muß, um die Rechtsauffassung des Zylinderwechslers wenigstens mit einem einzelnen Urteil zu stützen.

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mhmh
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Re: Zylindertausch

Beitrag von mhmh »

Da hast Du uns ja schön über das unzureichende Zitat belehrt, aber mittels Google findet wirklich jeder auf Anhieb dieses Urteil des AG Bremen, das im Übrigen auch im Beitrag von Piel verlinkt ist.

Janvi
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Re: Zylindertausch

Beitrag von Janvi »

Eigentlich wollte ich nur ganz unauffällig fragen aber es lässt sich nach so vielen Nachfragen nun doch kaum vermeiden: Es handelt sich um ein Asylantenwohnheim. Der Vertragspartner ist die Gemeinde, der Besitzer privat und die Bewohner weitgehend unbelehrbar, unintegrierbar, unkündbar, unabschiebbar usw. Was sie kaputt machen (Rauchmelder damit sie im Bett rauchen können) kriegen sie von den Sozialleistungen bzw die Arbeitenden vom Gehalt abgezogen. Irgendwelche Urteile und Klagen machen hier noch weniger Sinn wie Busgelder bei öffentlich rechtlichen Angelegenheiten weil das dann sehr schnell in die Kriminalität abrutscht. Die Bewohner beklauen sich gegenseitig, Übernachtungsgäste sind verboten, die Gemeinde hat als Betreuer der ihr zugeordenten Asylanten und Mietpartner ein Recht auf unangekündigte Kontrollbesuche und der Beauftragte der Gemeinde noch der Vermieter sind nicht mehr immer so nett wie der Herr von ProAsyl. Wenn die Gemeinde irgendwo nicht mehr reinkann, geht sie zum Vermieter und der ist dann der A... genauso wenn es ein Feuer gibt welches unbemerkt bleibt weil ein Rauchmelder nicht mehr meldet weil er dann seinen Wartungspflichten nicht mehr nachgekommen ist. Die Schrauben mit Innenkonus und Spezialwerkzeug kannte ich nicht und werde mal eine zu ausprobieren besorgen.

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toolix_d
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Re: Zylindertausch

Beitrag von toolix_d »

Janvi hat geschrieben:Es handelt sich um ein Asylantenwohnheim.
Aah, da ist Deine selbstgebastelte BASI-Anlage gelandet ... :wngn:

Janvi
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Re: Zylindertausch

Beitrag von Janvi »

Nein, die BM habe ich nur in den eigenen Gebäuden und einer Gärtnerei, die alten CX6 in einigen Gebäuden in 10km Entfernung und das ist eine Winkhaus Anlage ohne Wendeschlüssel

Piel
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Re: Zylindertausch

Beitrag von Piel »

Janvi hat geschrieben:die Bewohner weitgehend unbelehrbar, unintegrierbar, unkündbar, unabschiebbar usw. Was sie kaputt machen (Rauchmelder damit sie im Bett rauchen können) kriegen sie von den Sozialleistungen bzw die Arbeitenden vom Gehalt abgezogen....Die Bewohner beklauen sich gegenseitig....Wenn die Gemeinde irgendwo nicht mehr reinkann, geht sie zum Vermieter und der ist dann der A... genauso wenn es ein Feuer gibt welches unbemerkt bleibt weil ein Rauchmelder nicht mehr meldet weil er dann seinen Wartungspflichten nicht mehr nachgekommen ist. Die Schrauben mit Innenkonus und Spezialwerkzeug kannte ich nicht und werde mal eine zu ausprobieren besorgen.
Und in diesen Verhältnissen willst Du teure elektronische Schlösser einsetzten? Da würde ich die billigsten Schlösser nehmen die es gibt, ohne einen Schutzbeschlag. Wenn dann ein Zimmer betreten werden muss und der Bewohner will den Schlüssel nicht rausrücken wird es halt schnell gewaltsam geknackt. Entsprechendes Werkzeug kann man ja vor Ort deponieren.

Bei diesen speziellen Stulpschrauben hätte ich halt die Sorge, dass die Bewohner beim Versuch das Schloss zu wechseln erst recht die Türe oder das Schloss beschädigen oder auf andere blöde Ideen kommen.
mhmh hat geschrieben:Da hast Du uns ja schön über das unzureichende Zitat belehrt, aber mittels Google findet wirklich jeder auf Anhieb dieses Urteil des AG Bremen, das im Übrigen auch im Beitrag von Piel verlinkt ist.
Hatte ich gar nicht auf dem Schirm dass Du dieses Urteil bereits erwähnt hattest. Mir ging es auch um die Diskussion zum Urteil selbst auf der von mir verlinkten Seite.

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mhmh
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Re: Zylindertausch

Beitrag von mhmh »

Piel hat geschrieben:Hatte ich gar nicht auf dem Schirm dass Du dieses Urteil bereits erwähnt hattest.
Hatte ich auch nicht, das war decoder.

Piel
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Re: Zylindertausch

Beitrag von Piel »

@mhmh: Hast recht. Hatte ich trotzdem nicht bemerkt dass es sich um das Urteil aus meinem Link handelt. ;)

fripa10
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Re: Zylindertausch

Beitrag von fripa10 »

Daß es sich um einen Link handelt(e) habe ich auch nicht bemerkt, sondern hätte ich nicht nach dem Gericht gefragt sondern einfach auf den Link geklickt.

Aus einem amtsgerichtlichen Urteil nun allerdings darauf schließen zu wollen, daß das quasi gefestigte Rechtsprechung sei, ist mindestens mutig zu nennen. Das Urteil verkennt die Wesensverschiedenheit der Unterkünfte. Man kann nicht aus dem bloßen Umstand daß jemand fremde Räume bewohnt folgern, daß dann grundsätzlich die Unverletzlichkeit der Wohnung durchgreife. In einer Asylbewerberunterkunft scheitert das übrigens bereits daran, daß ein Vertragsverhältnis zwischen den Bewohnern und dem Vermieter gar nicht besteht.

Piel
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Re: Zylindertausch

Beitrag von Piel »

Geht dass schon wieder los. :no:
Piel hat geschrieben:Ich wäre mich auch gar nicht sicher, ob die Bewohner eines Wohnheims (Studentenwohnheim, Behindertenwohnheim etc.) nicht auch das Recht haben einen eigenen Schließzylinder einzubauen.
fripa10 hat geschrieben:Aus einem amtsgerichtlichen Urteil nun allerdings darauf schließen zu wollen, daß das quasi gefestigte Rechtsprechung sei, ist mindestens mutig zu nennen. Das Urteil verkennt die Wesensverschiedenheit der Unterkünfte. Man kann nicht aus dem bloßen Umstand daß jemand fremde Räume bewohnt folgern, daß dann grundsätzlich die Unverletzlichkeit der Wohnung durchgreife.
Fällt Dir was auf Fripa? Ich habe keine Ahnung wie Du darauf kommst dass ich von einer "gefestigte Rechtsprechung" ausgehe. Soweit ich sehe auch decoder und mhmh nicht. Aber dieses Verdrehen und Umdeuten kenne ich mittlerweile ja. Im Umkehrschluss kann man sich aber genauso wenig darauf berufen dass es eine "gefestigte Rechtsprechung" gibt, dass ein Student in seinem Zimmer kein Recht darauf hat sein Schloss zu tauschen.

Es geht primär um eine Abwägung der Interessen. Wer ein Studentenzimmer bewohnt und dafür auch Miete zahlt hat nicht weniger das Recht selbst zu bestimmen wer Zugang zu seinem Zimmer hat und wer nicht, ein Student muss nicht dulden dass andere Personen jederzeit in das Zimmer gehen können. Das Gericht hat sich durchaus intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und die Interessen gründlich gegeneinander abgewogen. Warum sollte es in einem Studentenwohnheim dem Vermieter nicht zumutbar sein, ähnlich wie in einer Mietwohnung für regelmäßige Kontrollen einen Termin zu vereinbaren? Anders sieht es z.B. beim Thema Kündigung des Mietverhältnisses und Befristung aus, da spielt die Wesensverschiedenheit tatsächlich eine wichtige Rolle.

Oder anders gefragt: Muss jemand nur weil er Student ist und in einem Wohnheim lebt damit leben, dass seine Wohnung und damit sein Lebensmittelpunkt verletzlich ist, obwohl er dafür auch Miete zahlt? So zumindest könnte man Deinen Beitrag verstehen, Fripa. Genau dies hat das Gericht verneint, es gibt eben keinen ausreichenden Grund dieses Grundrecht so einzuschränken.

Asylunterkünfte sind wohl wieder ein spezielles Thema, aber auch da wäre ich mir nicht 100% sicher ob die Bewohner nicht auch das Recht auf ein eigenes Schloss haben. Mir fallen auf Anhieb einige Gründe ein, warum ausgerechnet Asylsuchende aus z.T. Krisenregionen ein Anrecht darauf haben können.

Ich würde es wie gesagt aber gar nicht darauf ankommen lassen, sondern einfach den Weg des geringsten Widerstand gehen. Weg von einer Schließanlage, stattdessen die billigsten Schließzylinder einbauen die der Markt hergibt (< 5 €) und bei Bedarf halt zerstören. Eine wirklich saubere Lösung wird es aber wohl nicht geben, irgend eine Kröte muss man schlucken.

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