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Re: Zylindertausch

Verfasst: 5. Okt 2019 18:20
von Janvi
Ich glaube schon daß so Teile wie die Lockbase von Körtner und Muth derartige Regeln implizit drauf hat welche zudem noch mit weiteren raffinierten Algorithmen gewürzt werden. Alles andere wäre schwach aber so recht weis man das mit deren Regeln auch wieder nicht. Daß hin und wieder was nach 20.000 Anlagen woanders passt ist schon ok, aber im betreffenden Fall waren es ja zwei Schliessanlagen im gleichen Gebäude wo sogar die Profile so ähnlich waren daß man falsche Schlüssel reinstecken konnte. Das hätte man auch ohne Lockbase mit dem gesunden Menschenverstand verhindern können. Letztendlich ist es ja auch nicht klar ob irgendwelche Versorgungsschächte z. Bsp. über die Abwasserkanäle oder die Lüftungskanäle oder das Dach irgendwo direkt oder indirekt nach aussen in die Freiheit führen können. Offensichtlich wurde diesem Kunden da wie so oft üblich halt auf die Schnelle irgendwas angedreht und dummerweise waren das dann halt aus verständlichen Gründen findige JVA Insassen welche darauf losgelassen wurden. In einer beliebigen andern Behörde wäre das nie aufgefallen weil da niemand aus Langeweile mit Kugelschreibern in den Zylindern rumpopelt.

Re: Zylindertausch

Verfasst: 6. Okt 2019 12:32
von Marinopick
Um wieder aufs Anfangsthema zu kommen:

Ich würde wenn die schon was eigenes einbauen, wenigstens verlangen, dass
man als Besitzer auch einen Schlüssel hat und die Anlagenzylinder und Schlüssel
zu übergeben sind.

Wird zwar etwas schwierig, aber sonst kann man am Ende die ganze Anlage
wegwerfen, weil Teile fehlen.

Quasi Schadensbegrenzung.

Re: Zylindertausch

Verfasst: 6. Okt 2019 13:47
von Piel
Marinopick hat geschrieben:Ich würde wenn die schon was eigenes einbauen, wenigstens verlangen, dass
man als Besitzer auch einen Schlüssel hat und die Anlagenzylinder und Schlüssel
zu übergeben sind.
Wir haben damals verlangt, dass die Bewohner die originalen Zylinder uns geben falls sie ihren eigenen einbauen. Dies hat auch gut geklappt. Auch habe wir darum gebeten, dass man uns einen Ersatzschlüssel überlässt wenn man längere Zeit nicht im Wohnheim ist, ggf. in einer Schlüsselbox bei der man sehen kann ob der Schlüssel verwendet worden ist. Dies hat einigermaßen funktioniert. Es gab zwei mal im Jahr eine angemeldete Kontrolle, außerdem sind wir vor einer längeren Abreise kurz mit dem Bewohner eine Checkliste durchgegangen (Fenster und Balkontür zu, Heizung auf Stern, keine verderblichen Lebensmittel im Zimmer, Geräte vom Strom). Ob dies in einem Flüchtlingsheim auch so gut klappt? Einen Vorteil hatten wir, die Sicherungen und das Absperrventil fürs Wasser befanden sich auf dem Flur.

Re: Zylindertausch

Verfasst: 6. Okt 2019 14:52
von Christian
Es ist halt die Frage wie das mit der Rechtslage ist. Ob es irgendwleche Bestimmungen für Studentenwohnanlagen gibt, wo man die Bewohner dazu verpflichten kann den Schliessanlagenzylinder in der Tür zu lassen. Oder ob es wirklich wie bei "normalen" Mietwohnungen absolut im Ermessen vom Mieter liegt.

Bei längerer Abwesenheit hat auch ein "normaler" Mieter die Pflicht dem Vermieter irgend eine Möglichkeit zum Zutritt zu ermöglichen. Dieses könnte auch durch einen Schlüssel der bei einer erreichbaren Vertraunsperson liegt ermöglicht sein. Also Wohnung verschließen und mit allen Schlüsseln für 12 Monate in den australischen Busch verschwinden ist nicht.

Bei einem Flüchtlingsheim wird wohl das mit der Checkliste nicht funktionieren, aber eigentlich dürften da ja die "Bewohner" auch nicht für längere Zeit weg sein ...?

Das wäre doch mal eine Herausforderung an die Schloßfabriken, ein spezielles Schloßsystem für solche Anwendungen zu entwickeln. Wo man den Zylinder nur mit einem HS oder einem speziellen "ChangeKey" ausbauen kann ...

So als Lösungsansatz, könnte man ja diese Selbstverriegelnden "Bever-Gladius" nehmen, wo ja die Zylinderinnenseite nicht gebraucht wird. Ganz primitiv könnte man einen vorstehenden Stift an den Zylinder machen, so dass er beim Ausbau nach innen rausgezogen werden muss, der Einzelschlüssel passt nur auf der Türaußenseite. Dann wäre es zumindest nur möglich, wenn man den Kopf vom Schlüssel schmal (ab) macht ....

Re: Zylindertausch

Verfasst: 6. Okt 2019 17:02
von Piel
Christian hat geschrieben:Bei längerer Abwesenheit hat auch ein "normaler" Mieter die Pflicht dem Vermieter irgend eine Möglichkeit zum Zutritt zu ermöglichen. Dieses könnte auch durch einen Schlüssel der bei einer erreichbaren Vertraunsperson liegt ermöglicht sein. Also Wohnung verschließen und mit allen Schlüsseln für 12 Monate in den australischen Busch verschwinden ist nicht.
Eine richtige Pflicht dazu gibt es nicht, allerdings kann der Mieter u.U. für evtl. Schäden Haftbar gemacht werden die enstehen falls der Vermieter auch nach mehrmaliger Ankündigung nicht in die Wohnung kann (um z.B. die Heizkostenverteiler abzulesen oder eine Reparatur bzw. Instandsetzung durchzuführen). Bei Notfällen wie einem Wasserrohrbruch wird meist sowieso die Tür gewaltsam geöffnet, dann ist halt die Frage wer den Grund verursacht hat. Bei einer alten und maroden Wasserleitung ist der Vermieter in der Pflicht, bei einem Frostschaden Aufgrund einer abgestellten Heizung ist es der Mieter. Ein Rohrbruch infolge von Materialermüdung kann aber z.B. auch passieren wenn man mal eben außer Haus ist.
Christian hat geschrieben:Das wäre doch mal eine Herausforderung an die Schloßfabriken, ein spezielles Schloßsystem für solche Anwendungen zu entwickeln. Wo man den Zylinder nur mit einem HS oder einem speziellen "ChangeKey" ausbauen kann ...
Ideal wäre neben dem normalen PZ eine Öffnung für einen Doppelbart oder Kreuzbartschlüssel, mit dem der normale PZ übergangen werden kann. Dann noch ein Siegel drauf oder eine andere Art von Vorrichtung dass man erkennen kann ob jemand die Tür geöffnet hat. Quasi so ähnlich wie bei TSA, nur dass es funktionieren sollte und sich nicht so leicht umgehen lässt. ;)

Re: Zylindertausch

Verfasst: 7. Okt 2019 21:12
von Marinopick
Also wenn man alleine schon horrend dafür belangt werden kann, wenn EIN Schlüssel der Anlage fehlt, dann
sollte das doch auch gehen, wenn gleich das ganze Schloss fehlt.

Re: Zylindertausch

Verfasst: 7. Okt 2019 21:21
von toolix_d
Marinopick hat geschrieben:Also wenn man alleine schon horrend dafür belangt werden kann, wenn EIN Schlüssel der Anlage fehlt, dann
sollte das doch auch gehen, wenn gleich das ganze Schloss fehlt.
Kannst Du einem nackten Mann in die Tasche greifen ..?

Re: Zylindertausch

Verfasst: 7. Okt 2019 21:53
von mhmh
Piel hat geschrieben:Quasi so ähnlich wie bei TSA, nur dass es funktionieren sollte und sich nicht so leicht umgehen lässt. ;)
Mit so einem A/B Schlüssel System könnte es auch gehen. Der Vermieter bekommt den B Schlüssel, Du hast A und B am Schlüsselbund, B aber mit Aufkleber drum gegen versehentliche Verwendung. Wenn irgendwann A nicht mehr funktioniert und Du B verwenden musst, weißt Du, dass der Vermieter drin war.

Re: Zylindertausch

Verfasst: 7. Okt 2019 22:04
von Marinopick
toolix_d hat geschrieben:
Marinopick hat geschrieben:Also wenn man alleine schon horrend dafür belangt werden kann, wenn EIN Schlüssel der Anlage fehlt, dann
sollte das doch auch gehen, wenn gleich das ganze Schloss fehlt.
Kannst Du einem nackten Mann in die Tasche greifen ..?
Nun toolix, eine Tasche hat er ja, aber... :no:

Re: Zylindertausch

Verfasst: 7. Okt 2019 22:18
von toolix_d
Marinopick hat geschrieben:
toolix_d hat geschrieben:
Marinopick hat geschrieben:Also wenn man alleine schon horrend dafür belangt werden kann, wenn EIN Schlüssel der Anlage fehlt, dann sollte das doch auch gehen, wenn gleich das ganze Schloss fehlt.
Kannst Du einem nackten Mann in die Tasche greifen ..?
Nun toolix, eine Tasche hat er ja, aber... :no:
... selbst wenn - ist da was drin, was greifbar ist?