Seite 1 von 1

Türöffnung durch FFW

Verfasst: 2. Jan 2021 01:16
von Andre M
Guten Tag,
hoffe dass hier noch einige mit Türöffnung durch die Feuerwehr zu tun haben. Ich bin in der FFW und wir machen von der FFW Türöffnung für Rettungsdienst, mich würde deshalb mal folgende Situation interessieren.

Zylinder wurde gezogen, soweit gut. Jetzt geht es um die Wohnung nach dem Einsatz wieder zu sichern. Wen wir eine Türöffnung machen fordern wie sowieso immer die Polizei an.
Wie macht Ihr das, baut Ihr ein neues Schloss ein? Vermute mal ja.
Wie geht Ihr beim Einbau des Schlosses vor, habt Ihr die orginal Verpackt, die Polizei öffnet die Verpackung und bleibt beim Einbau daneben stehen und übernimmt dann auch gleich die Schlüssel?
Berechnet Ihr dann das Schloss?

Mir geht es um folgendes, ich habe keine Angst dass jemand von der FW ein Schlüssel einsteckt. Mir geht es um den Eigenschutz dass es später nicht heißen kann jemand von der FW hätte einen Schlüssel mitgenommen, obwohl dies gar nicht stimmt.

Re: Türöffnung durch FFW

Verfasst: 2. Jan 2021 03:00
von Salmo1
Also in der regel sind ja immer ne bestimmte Anzahl von Schlüsseln in so ner Packung. In der regel 3 oder 5 da fällt das doch automatisch auf wenn da einer fehlt.

Besorgt euch einfach ein paar Standart Zylinder mit einer fest definierten Anzahl von Schlüsseln, das steht meistens sogar außen auf der Verpackung drauf wie viele da drin sind. Die zylinder die ihr verbaut sollen ja in der regel nicht für immer sein. Ich würde mir auf jeden Fall nachdem dem Feuerwehr meine Wohnung geöffnet hat einen anderen Zylinder einbauen. Und für den Fall das die Person in der Wohnung verstorben ist, macht die Polizei ein siegel auf die Wohnung. Die Schlüssel bekommt in jedem Fall die Polizei aber die stehen nicht daneben wenn ihr das einbaut so viel Vertrauen die euch schon.

Wegen der Kosten weiß ich nicht so genau wie das in deiner Stadt so ist. Hier in Duisburg brauch die Polizei wenn die Tür gewaltsam geöffnet wird und dabei etwas beschädigt wird eine Rechnung wer diese übernimmt und wohin die geht kann ich nicht sagen. Wenn ein zylinder aber fälschlicherweise gezogen wird. Z. B. Eine Wohnung zu tief etc. Haftet soweit ich weiß die Stadt.

Das sind allerdings auf Fragen die du eher deinen Zugführer fragen solltest wie das bei euch in der Stadt geregelt ist. Ich denke da wird jede Kommune andere regeln haben.

Am Ende gilt in solchen Fällen natürlich immer der " § 34 StGB Rechtfertigender Notstand". Muss ich dir ja sicher nicht erklären ;)

Re: Türöffnung durch FFW

Verfasst: 2. Jan 2021 03:24
von Piel
Andre M hat geschrieben: 2. Jan 2021 01:16 hoffe dass hier noch einige mit Türöffnung durch die Feuerwehr zu tun haben.
Ich habe weder direkt mit der Feuerwehr noch einem Schlüsseldienst zu tun, trotzdem möchte ich meine Meinung zu diesen Fragen äußern.
Andre M hat geschrieben: 2. Jan 2021 01:16Zylinder wurde gezogen, soweit gut. Jetzt geht es um die Wohnung nach dem Einsatz wieder zu sichern. Wen wir eine Türöffnung machen fordern wie sowieso immer die Polizei an.
Dies finde ich absolut sinnvoll, und zwar nicht nur bei einer Amtshilfe. Ich zitiere mal das Einsatzleiterwiki:
Einsatzleiterwiki.de hat geschrieben:Die Zuständigkeit für die Sicherung der geöffneten Wohnung liegt bei der Polizei. Diese muss grundsätzlich auch den Wohnungsschlüssel an sich nehmen, eine Abweichung hiervon ist nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet!
Andre M hat geschrieben: 2. Jan 2021 01:16 Wie macht Ihr das, baut Ihr ein neues Schloss ein? Vermute mal ja.
So kenne ich es jedenfalls.
Andre M hat geschrieben: 2. Jan 2021 01:16 Wie geht Ihr beim Einbau des Schlosses vor, habt Ihr die orginal Verpackt, die Polizei öffnet die Verpackung und bleibt beim Einbau daneben stehen und übernimmt dann auch gleich die Schlüssel?
Ein in einer Blisterverpackung eingeschweißtes Schloss mit einer fest definierten Anzahl von Schlüsseln ist in meinen Augen sinnvoll, da später niemand behaupten kann es wäre ein Schlüssel abhanden gekommen. Die Feuerwehr als auch die Polizei sollte die Anzahl der Schlüssel im Einsatzprotokoll vermerken, ein Foto der Verpackung ist sicher auch hilfreich. Ansonsten siehe weiter oben.
Andre M hat geschrieben: 2. Jan 2021 01:16 Berechnet Ihr dann das Schloss?
Wenn man die Türöffnung berechnet, es also keine Notfalltüröffnung war, dann würde ich natürlich auch das Schloss mit berechnen. Ob der Betroffene die Kosten tragen muss oder nicht ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ausnahmen sind natürlich immer möglich, so wie in diesem speziellen Fall. Sowas macht die Feuerwehr umso sympatischer (im Gegensatz zum Schlüsselnotdienst). ;) Grundsätzlich würde ich als Ersatz einen wirklich günstigen Zylinder wählen (~5-10€), welcher für jeden unabhängig seines Einkommens erschwinglich ist.

Der Betroffene sollte dann von der Polizei oder der Feuerwehr darauf hingewiesen werden, dass nur der minimale Schutz eingebaut wurde und er ggf. möglichst schnell den von der Feuerwehr eingebauten Zylinder gegen einen eigenen Zylinder wechselt.

Re: Türöffnung durch FFW

Verfasst: 2. Jan 2021 20:29
von firebird
Andre M hat geschrieben: 2. Jan 2021 01:16
Zylinder wurde gezogen, soweit gut. Jetzt geht es um die Wohnung nach dem Einsatz wieder zu sichern. Wen wir eine Türöffnung machen fordern wie sowieso immer die Polizei an.
Jo, die Polizei sollte schon dabei sein. Geht ja manchmal um Fragen der Eigentumssicherung, evtl Straftatverdacht (nicht jeder, der tot in seiner Wohnung rumliegt muss auf natürlichem Wege abgewandert sein). Manchmal geht es ohne, aber so ein blau-weißes Auto vor dem Haus hebt die optische Qualität an der Einsatzstelle löl löl
Andre M hat geschrieben: 2. Jan 2021 01:16
Wie macht Ihr das, baut Ihr ein neues Schloss ein?
Wenn‘s gezogen wurde: ja
Häufig fräsen wir, da kann der Zylinder meist auch von innen auf die Außenseite gedreht werden... Verschliessbarkeit von aussen mit Originalschlüssel ist gegeben ... prima...
Andre M hat geschrieben: 2. Jan 2021 01:16
Zylinder wurde gezogen, soweit gut. Jetzt geht es
Wie geht Ihr beim Einbau des Schlosses vor, habt Ihr die orginal Verpackt,
Wir haben auf der Wache einen Schrank, in dem Zylinder aller möglichen Abmessungen, z.T. ohne Verpackung liegen. Auf den HLF‘s sind Türöffnungsrucksack und zusätzlich eine kleine Kiste, in der Ersatzzylinder freudig auf das Tageslicht warten. Die Größen sind so gewählt, daß möglichst alle Aussenmasse bedient werden können. Ob der dann 5mm zu lang ist, interessiert nicht. Wir stellen nur einfache Verschlussicherheit her. Nicht nach VdS-Richtlinien.
Ganz einfache Abus c83
Andre M hat geschrieben: 2. Jan 2021 01:16 die Polizei öffnet die Verpackung und bleibt beim Einbau daneben stehen und übernimmt dann auch gleich die Schlüssel?
Berechnet Ihr dann das Schloss?
Nö, macht auch wenig Sinn. Ein Verpackung kannste ja vorher auch manipulieren um an den Schlüssel zu kommen. Wir fertigen grundsätzlich ein Schloßprotokoll aus. Ist der Patient in der Wohnung, bekommt er das gegen Unterschrift mitsamt der Schlüssel. Ist auch praktikabel, wenn er mit dem RTW in die Klinik gebracht wird.
Kann er aus irgendwelchen Gründen die Schlüssel nicht entgegennehmen, bekommt die Polizei alle dreie. Alles protokolliert gegen Unterschrift, Tagebuchnummer usw.
Angehörige, zB die Kinder, welche informiert wurden und dazu gekommen sind, erhalten die Schlüssel nur, wenn sie selber schon einen haben (man weiß ja nie... :cool: ) . Auch wieder nur gegen Unterschrift. Deswegen haben unsere Protokolle zwei Durchschläge. Bleibt für jeden was . :yes:
Andre M hat geschrieben: 2. Jan 2021 01:16
Berechnet Ihr dann das Schloß?
Das behaupten wir vor Ort immer ganz intensiv. Dann bringen uns die Leute im Nachhinein die Dinger meist wieder. Das spart löl
„Person in Notlage“ ist bei uns ansonsten nicht kostenpflichtig. Bei technischer Ursache ( Wasser rohrbruch, keiner zuhause) dagegen schon. Aber da ist zumeist der Vermieter Rechnungsempfänger.
Ob Rechnungen gestellt werden, ist in der Feuerwehrkostensatzung der jeweiligen Stadt/Gemeinde festgelegt.

Entschuldigt bitte meine Klugscheisserei, aber ich hoffe, es war evtl etwas hilfreich :)

Re: Türöffnung durch FFW

Verfasst: 2. Jan 2021 20:52
von Christian
... eingeschweißt und blisterverpackt.
Also ein Schlüsseldienstler der sein Job versteht, kann natürlich trotz Blisterferpackung den Schlüssel sehen. Oder wenn man irgendwelche Zylinder in den üblichen Pappschächtelchen hat, dann kurz beim Einbau sich die CodeNummer auf dem Schlüssel ... usw ....

also ich denke da immmer, wenn bei Feuerwehr oder Schlüsseldienst nicht das nötige Vertrauen da ist, ist dann "Restrisiko" ... und im Zweifelsfall besorgt man sich einen neuen Zylinder aus "sicherer" Quelle. Daher würde ich weder als FFW noch als Schlüsselfachbetrieb da so viel "Theater" drum machen, wenn man einen Ersatzzylinder einbaut.