Die Polizei schiebt bei mir Faxen

Zerstörungsfreie Schlossöffnung, Fragen zu den verschiedenen Werkzeugen und freier Informationsaustausch

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HeHaag
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Re: Die Polizei schiebt bei mir Faxen

Beitrag von HeHaag »

Muellermann hat geschrieben:Hätte ich mir dem PickSet jemanden erschlagen oder abstechen sollen? Gefahr in Verzug bezieht sich ja wohl auf Gefahr für Leib und Leben und nicht auf irgendeine Gefahr für Sachen.
Gefahr im Verzug bezieht sich sehr wohl auch auf Sachen. Die StPO gibt Dir genauere Hinweise.
Hundert Komplimente wiegen eine Verletzung, die genau ins Schwarze trifft, nicht auf. Manchmal hat man noch Jahre davon.

Balu

Re: Die Polizei schiebt bei mir Faxen

Beitrag von Balu »

Ja, aber Gefahr im Verzug ist eben oft Auslegungssache. Und da ein Polizist in seiner immerhin dreijährigen Ausbildung genau beigebracht bekommt welche Gegenstände legal und welche illegal sind, muß hier mit der notwendigen Sorgfalt rangegangen werden.

Der hier geschilderte Fall ist vergleichbar mit jemandem dem bei einer Kontrolle ein Taschenmesser abgenommen wird. Man kann ja selbst damit jemanden umbringen. Demnächst werden mir noch die Kordeln aus der Jacke gezogen damit ich auch ja niemanden damit erwürg... wo leben wir denn....

CU
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Gandalf

Re: Die Polizei schiebt bei mir Faxen

Beitrag von Gandalf »

Balu hat geschrieben:... wo leben wir denn....

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In einem Rechtsstaat ;)

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Muellermann
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Re: Die Polizei schiebt bei mir Faxen

Beitrag von Muellermann »

Sogar ziemlich rechts :D
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HeHaag
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Re: Die Polizei schiebt bei mir Faxen

Beitrag von HeHaag »

Balu hat geschrieben:Ja, aber Gefahr im Verzug ist eben oft Auslegungssache.
Und genau deshalb wird die Dienstaufsichtsbeschwerde höchstwahrscheinlich im Sand verlaufen, da der Gesetzgeber seinen ausführenden Organen hier einen eigenen Ermessensspielraum zubilligt.

Versetze Dich mal in die Lage eines Polizeibeamten. Er sieht eine Person oder eine Personengruppe und irgendwas veranlaßt ihn, eine Personenkontrolle durchzuführen. Er findet zwar keine Drogen, aber dafür Werkzeuge zur Schloßöffnung. Was würdest Du in diesem Moment denken?

Seit einigen Monaten haben die meistens Bundesländer ihre Polizeigesetze dahingehend geändert, daß es die sogenannten Verdachtsunabhängige Kontrollen ermöglicht. Durch diese erweiterten Befugnisse hast Du selbst gegen willkürliche Kontrolle kaum eine rechtliche Handhabe. Die Änderung haben wir Osama bin Laden zu verdanken, da die Bedrohung durch den Terrorismus als idealer Vorwand zur Erweiterung genommen wurde und genommen wird. Ich glaube, das Ende der Fahnenstange haben wir alle noch lange nicht erreicht. :no:

Gruß,

Hermann
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Re: Die Polizei schiebt bei mir Faxen

Beitrag von HeHaag »

Balu hat geschrieben:3. Sofern man dir mit Zwangsmaßnahmen (Festnahme o.ä.) gedroht hat falls du das Pick-Set nicht rausgibst oder dich gegen die rausgabe wehrst -> Anzeige wegen Erpressung.
Absolut lächerlich :cool: . Wenn es hart auf hart kommt, schreiben die eine Anzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und rate mal, wer verurteilt wird: Du oder die Polizeibeamten?
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Balu

Re: Die Polizei schiebt bei mir Faxen

Beitrag von Balu »

Wenn du der Meinung bist das diese Maßnahme (Beschlagnahme von Eigentum) nicht gerechtfertigt ist, dann muß im Zweifelsfall die Polizei oder der Staatsanwalt nachweisen das für diese Handlung nicht nur eine Rechtsgrundlage existiert sondern auch der entsprechende Tatbestand erfüllt wurde. Denn wie schon bemerkt leben wir in einem Rechtstaat, und in dem müssen immernoch die Organe der Exekutive und der Rechtspflege das Wasser den Berg hoch tragen.

Da diese Maßnahme durch die gültigen Polizeigesetze nur begrenzt abgedeckt ist (ein Polizist darf mir jederzeit einen gefährlichen Gegenstand im Rahmen der Gesetze oder im Rahmen der Eigensicherung abnehmen. Aber er darf mich nicht ohne Rechtsgrundlage meines Eigentums berauben), hätte nach Klärung der Situation (der Polizist fragt auf der Leitstelle nach ob das mitführen dieser Gegenstände legal oder illegal ist) das Pickset zurückgegeben werden müssen.

Wäre ich in der Situation gewesen wär ich am nächsten Tag auf die Dienststelle gegangen und hätte mal freundlich um die Herausgabe des Picksets gebeten. Hätte man diese Bitte abgelehnt und das Set hätte einen Wert über 50 Euro, wäre der nächste Weg der zum Rechtsanwalt. Dann gäbs erstmal eine Klage auf Herausgabe sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Glaub mir, das Pickset hätte ich binnen 48h zurück.

Erpressung war tatsächlich der falsche Straftatbestand, da der Täter in dem Fall ein Beamter ist, da nennt sich das ganze dann Mißbrauch der Amtsstellung.

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Balu

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HeHaag
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Re: Die Polizei schiebt bei mir Faxen

Beitrag von HeHaag »

Balu hat geschrieben:Wenn du der Meinung bist das diese Maßnahme (Beschlagnahme von Eigentum) nicht gerechtfertigt ist, dann muß im Zweifelsfall die Polizei oder der Staatsanwalt nachweisen das für diese Handlung nicht nur eine Rechtsgrundlage existiert sondern auch der entsprechende Tatbestand erfüllt wurde.
Wir reden hier noch nicht über einen Tatbestand sondern über einen durch die Beschlagnahme geäußerten Tatverdacht. Die Untersuchung, ob die Verdachtsannahme gerechtfertigt ist, dauert und diesen Zeitraum kannst Du erstmal kaum verkürzen - außer mit einer guten Begründung, die Dir auch abgenommen wird.

Es steht außer Frage, daß einige Polizeibeamte ihre Dienststellung zu schikanösen Kontrolle mißbrauchen, wenn ihnen das Gesicht, die Hautfarbe oder die Haarlänge des kontrollierten nicht gefällt. Aber da die Beamten immer einen mehr oder weniger großen Ermessenspielraum besitzen, fällt es Dir als "Willküropfer" relativ schwer, Konsequenzen für den Beamten zu erreichen. Letztendlich stehen sich mind. 2 Aussagen gegenüber. Deine und die des Beamten. Da die jedoch meistens im Rudel auftreten, hast Du mindestens 2 Aussagen von Beamten gegen Dich.
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tobmic

Re: Die Polizei schiebt bei mir Faxen

Beitrag von tobmic »

Das mit der Polente hat sich schon alles geklärt
Diese Woche kriege ich mein Kompletten sachen wieder (im wert von 200€!!!)

Danke ihr ward ne große Hilfe

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DerHorne
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Re: Die Polizei schiebt bei mir Faxen

Beitrag von DerHorne »

Hi Chef,

#das nächste mal lass Dir eine Unterschrift geben, dass die Sachen GEGEN Deinen Willen beschlagnahmt wurden. Mit genauer Auflistung der Beschlagnahme

Nähere Infos später....

Gruss
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