fripa10 hat geschrieben:Die Vermieterin braucht auch überhaupt keinen Nachteil geltend zu machen, auch wenn Du das nicht verstehen magst. Bauliche Veränderungen an einer Mietsache bedürfen zwingend der Zustimmung des Vermieters. Das ist nicht nur meine ganz persönliche Meinung, sondern geltendes Recht. Wer sich daran nicht hält, riskiert nicht nur die fristlose Kündigung des Mietvertrages, sondern auch eine entsprechende Schadensersatzforderung.
Die Zustimmungserfordernis entfällt selbst dann nicht, wenn eine bauliche Veränderung objektiv "keinen Nachteil" bedeuten mag, ja nicht einmal dann, wenn sie sogar vorteilhaft oder wertsteigernd wirken sollte. Der dieser Tatsache zugrunde liegende Rechtsgedanke sollte doch nicht so schwer zu erfassen sein: Nur der dem eine Sache gehört hat das Recht zu entscheiden, ob sie verändert wird.
Der Unterschied zwischen Dir und mir: bis zur feindlichen Übernahme durch die DDR habe ich in einem freien Land gelebt. Und mich dementsprechend auch frei informieren können. Nicht alles ist so schwarz-weiss, wie Du es darlegst, auch wenn das für Dich unmöglich zu erfassen zu sein scheint:
Ein Schließblech mit Mauerankerdübeln anstelle eines ohne diese ist von außen nicht erkennbar, und eine Vermieterin mit mehreren Wohneinheiten wird sich nach zwei Jahre in einer davon zur Miete wohnen wohl kaum erinnern, wie das "original" war. Ändere ich das nun zu "sicherer" ab, wohne noch zehn Jahre dort und ziehe dann aus, möchte ich die Vermieterin sehen, die es schafft, mir dafür "was anzuhängen". Sie muss klagen, sie ist in der Beweispflicht - wird amüsant, so ein Verfahren.
Eine "Präzendenzfall-Justiz" gibt es im Mietrecht entgegen Deiner Behauptung durchaus, und zwar nennen sich die Urteile dann Rechtsentscheid oder Leitsatz, diese werden durch OLG bzw. BGH getroffen und binden fortan die Gerichte im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung.
Das wird nicht korrekter dadurch, daß Du es häufiger behauptest. Eine ca. einsekündliche Google-Suche:
Klick, welche das Thema auch für Dich laienverständlich umschreibt. Mietrecht wird nicht anders behandelt, es hat keine Sonderstellung.
Ah, und noch ein klitzekleiner Ausnahmefall für den Beratungsresistenten unter uns:
Klick:
"Einzige Ausnahme: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden und entfalten mitunter sogar Gesetzeskraft, Art. 31 BVerfGG." Auch hier
nicht BGH.
Aus
Wikipedia:
"Das Institut des Rechtsentscheids wurde zum 1. Januar 2002 abgeschafft."
Ich bin immer wieder auf's Neue verwundert, daß so viele Laien wie Du das nicht verstehen wollen und sich vehement gegen diese Erkenntnis wehren. Liegt wohl an zu vielen amerikanischen Serien im TV...
Aber das hatten wir ja auch schon bei Deinen Fenstern.
Du magst bei so manchem Schloß-Thema sehr versiert sein,das will ich Dir nicht absprechen, bei allem anderen solltest Du dich nicht immer so weit aus dem Fenster lehnen. IMHO. Aber das musst Du selbst wissen, es gibt ja Menschen, die fallen gerne wieder und wieder und wieder auf die ...
Sozialismus ist, wenn die Faulen den Armen das Essen wegessen und dabei die, die es bezahlen, als asozial beschimpfen.