Was riskiert man mit nachsperren in Deutschland?

Zerstörungsfreie Schlossöffnung, Fragen zu den verschiedenen Werkzeugen und freier Informationsaustausch

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bembel
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Re: Was riskiert man mit nachsperren in Deutschland?

Beitrag von bembel »

War Frage Nummer 1 im Startpost. Ich gehe davon aus, dass damit auch das unbefugte Nachsperren gemeint war, alles andere ist ja uninteressant. Ausser vielleicht in Japan, was nicht gefragt war. :)
Zuletzt geändert von bembel am 4. Dez 2017 22:01, insgesamt 1-mal geändert.

worgan
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Re: Was riskiert man mit nachsperren in Deutschland?

Beitrag von worgan »

ach so.
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serpih
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Re: Was riskiert man mit nachsperren in Deutschland?

Beitrag von serpih »

Christian hat geschrieben: Lustiger Vergleich ...
ein Hammer darf ich besitzten und damit auch spazieren gehen. Kaufe ich jedoch den Hammer um die Schwiegermutter zu erschlagen, dann ist das kaufen schon strafbar, denn damit ist die Handlung v o r s ä t z l i c h ...
So, man muss nur altes Werkzeug benutzen ;)
bembel hat geschrieben:§ 243 Strafgesetzbuch: Besonders schwerer Fall des Diebstahls

(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält

...

Rest siehe https://dejure.org/gesetze/StGB/243.html
wir haben die selbe aber in Französisch, natürlich :wngn:

Das ist unsere Definition auf Einbruch.

"L'effraction consiste dans le forcement, la dégradation ou la destruction de tout dispositif de fermeture ou de toute espèce de clôture. Est assimilé à l'effraction l'usage de fausses clefs, de clefs indûment obtenues ou de tout instrument pouvant être frauduleusement employé pour actionner un dispositif de fermeture sans le forcer ni le dégrader."

Kurzform- öffnen ein raum geschlossen ohne Erlaubnis ist ein Einbruch und Einbruch bei uns ist ein Besonders schwerer Fall des Diebstahls ;)

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Re: Was riskiert man mit nachsperren in Deutschland?

Beitrag von Crocheteur »

Gut und schön, aber daraus kann ich nicht ableiten, dass der Besitz von Sperrwerkzeug, oder das Nutzen eines solchen im sportlichen - oder beruflichen - Sinn verboten ist . Könntest Du uns die entsprechende legislative Stelle mal benennen und zitieren bitte :cool: ?

Liebe Grüße, Crocheteur
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serpih
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Re: Was riskiert man mit nachsperren in Deutschland?

Beitrag von serpih »

Crocheteur hat geschrieben:Gut und schön, aber daraus kann ich nicht ableiten, dass der Besitz von Sperrwerkzeug, oder das Nutzen eines solchen im sportlichen - oder beruflichen - Sinn verboten ist . Könntest Du uns die entsprechende legislative Stelle mal benennen und zitieren bitte :cool: ?

Liebe Grüße, Crocheteur
Wir haben ein Verein seit ein Jahr +-.

Jedes kann Picks in Frankreich kaufen.

Zum Beispiel hier https://www.ouverture-fine.com/

Aber diese Laden verkaufe besonders Picks wie "parapluies" oder Picks für einiges A2P Schloss oder Picks für Tresor nur zum Schlossers oder Polizei.

Ich habe überall gesucht und es scheint nicht verboten sein.

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Retak
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Re: Was riskiert man mit nachsperren in Deutschland?

Beitrag von Retak »

Der Verkauf und Erwerb von Picks jeglicher Art (auch Spezialpicks, wie Paraplui oder Hobbscher Haken) ist in keiner Weise verboten oder reglementiert. Wenn Händler nicht an jedermann verkaufen, ist das deren eigene Entscheidung, jeder Händler kann selbst bestimmen, an wen er verkauft.

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Pickfinger
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Re: Was riskiert man mit nachsperren in Deutschland?

Beitrag von Pickfinger »

Auch in Japan hat der Zoll nichts gegen Sperrwerkzeug. :yes:

worgan
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Re: Was riskiert man mit nachsperren in Deutschland?

Beitrag von worgan »

Der Zoll nicht? Aber die Polizei oder spätestens der Richter.
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Re: Was riskiert man mit nachsperren in Deutschland?

Beitrag von Crocheteur »

Retak hat geschrieben:Der Verkauf und Erwerb von Picks jeglicher Art (auch Spezialpicks, wie Paraplui oder Hobbscher Haken) ist in keiner Weise verboten oder reglementiert. Wenn Händler nicht an jedermann verkaufen, ist das deren eigene Entscheidung, jeder Händler kann selbst bestimmen, an wen er verkauft.
VORSICHT : Hier ging es um Frankreich, nicht um Deutschland !

Wir hatten dies früher schonmal diskutiert, da hieß es, es sei in Frankreich verboten (für Privatpersonen) . Und nachdem wir hier mit Serpih ja einen in Frankreich lebenden Franzosen, der auch noch aus der Branche ist, haben, dachte ich mir, da hak ich mal nach :D ...

Liebe Grüße, Crocheteur
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worgan
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Re: Was riskiert man mit nachsperren in Deutschland?

Beitrag von worgan »

Crocheteur hat geschrieben:da hak ich mal nach :D ...
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