Janvi hat geschrieben:Es handelt sich um ein Asylantenwohnheim.
Ich hatte mich auch mal mit einem städtischen Hausmeister unterhalten, der für so ein Wohnheim zuständig war. Auch die hatten dieses Problem dass die Bewohner eigene Zylinder eingebaut hatten.Küchenhilfe hat geschrieben:....
Kampf Gegen Windmühlen bei uns ist es ganz einfach kommen die berechtigten nicht rein wird der Zylinder gewaltsam entfernt und gegen einen Neuen Anlagenzylinder getauscht.
Er hat dann das so geregelt, das beim ersten Tausch der Zylinder wieder zurück gebaut wurde. Beim zweiten mal hat der Bewohner keine Schlüssel mehr bekommen. Und wenn er auch diesen Zylinder raus gemacht hat, wurde ihm die ganze Tür weg genommen. Das ganze dann recht konsequent durch gezogen. So hat er dieses Problem recht schnell in den Griff bekommen. Die Zylinder mit der Hauptschlüsselfunktion hat er auch mit einem Dremel markiert, so dass er beim vorbeigehen schon erkennen konnte das alles (noch) in Ordnung ist. Er ist ja regelmässig in den Häusern unterwegs gewesen .....
In irgend einem TV-Bericht über solche "Unterkünfte" hab ich auch schon doppelknaufzylinder in den Türen gesehen ....
ULLMANN & ZACHER hat ja bei dem System das so, dass man nur mit einer bestimmten Transponderkarte den Aussenknauf ab bekommt. Der Aussenknauf wird entriegelt wenn der Aktuator in eine andere Position fährt. Für den Normalen Gebrauch in der Tür ist er also verriegelt. Also weder der Transponder mit der GHS-Schliessung noch die Einzeltransponder der Bewohner haben die Berechtigung den Aktuator in der Ausbauposition zu bringen.
Gewaltsam ist natürlch .....
Man könnte natürlich in solchen Zimmern die Türen auch mit "Zweizylindereinsteckschlösser" ausstatten, also den hier im Forum genannten Jockerschlössern. Dann hat man eine Gleichschliessung, wo die Bewohner keinen Schlüssel für haben, und diesen nicht ausbauen können. Natürlich ließe sich dieser zweite Zylinder manipulieren ... da der Bewohner ja auch ins Zimmer kommt, wenn dieser verstopft ist, oder so.
Weitere Möglichkeit, wäre diese ASSA-Code-Handle, auch hier hat der Bewohner Zutritt ohne einen Schlüssel für den PZ zu bekommen. Oder E-Öffner und externer Transponderleser ... usw.