Zylindertausch

Zerstörungsfreie Schlossöffnung, Fragen zu den verschiedenen Werkzeugen und freier Informationsaustausch

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Piel
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Re: Zylindertausch

Beitrag von Piel »

toolix_d hat geschrieben:
Marinopick hat geschrieben:Also wenn man alleine schon horrend dafür belangt werden kann, wenn EIN Schlüssel der Anlage fehlt, dann
sollte das doch auch gehen, wenn gleich das ganze Schloss fehlt.
Kannst Du einem nackten Mann in die Tasche greifen ..?
Ein Grund warum ich jedem Vermieter vom Einbau einer Schließanlage abrate. In meinem jetzigen Haus sind z.B. bereits etliche Schlüssel abhanden gekommen, ohne dass die Anlage jemals getauscht worden ist. Bei den meisten Leuten war halt nichts zu holen. Und wenn jetzt jemand den Schlüssel verliert kann er sich darauf berufen dass die Anlage sowieso schon lange kompromittiert war.

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Christian
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Re: Zylindertausch

Beitrag von Christian »

Piel hat geschrieben:
toolix_d hat geschrieben:
Marinopick hat geschrieben:Also wenn man alleine schon horrend dafür belangt werden kann, wenn EIN Schlüssel der Anlage fehlt, dann
sollte das doch auch gehen, wenn gleich das ganze Schloss fehlt.
Kannst Du einem nackten Mann in die Tasche greifen ..?
Ein Grund warum ich jedem Vermieter vom Einbau einer Schließanlage abrate. In meinem jetzigen Haus sind z.B. bereits etliche Schlüssel abhanden gekommen, ohne dass die Anlage jemals getauscht worden ist. Bei den meisten Leuten war halt nichts zu holen. Und wenn jetzt jemand den Schlüssel verliert kann er sich darauf berufen dass die Anlage sowieso schon lange kompromittiert war.
... kommt auf die "Bewohnerschaft" von dem Haus an. Ein einfacher Normalprofilzylinder in der Wohnung ist unproblematisch, und kann ggf. durch den Bewohner gegen ein Zylinder seiner Wahl ausgetauscht werden. Wär ich ein Vermieter würde ich höchstens ein der Haustüre einen Zylinder mit "Z-Funktion" einbauen. Und dann würde ich den Mietern auf ausdrücklichen Wunsch einen Anlagenzylinder zur Verfügung geben. Dieser Zylinder kannn dann unabhängig vom Mietvertrag und Kaution ausgegeben werden, das der Mieter für diesen Zylinder einen besonderen Pfand hinterlegen muss. Ansonsten würde es ja ausreichen wenn man Kellertüren mit der Haustür gleichschliessend macht, und die Wohnung hat einen eigenen Schlüssel. So muss der Hausbewohner mit 2 Schlüsseln rumlaufen ...
Es gibt nur eine legitime Einstellung

naturelle
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Re: Zylindertausch

Beitrag von naturelle »

mhmh hat geschrieben:Mit so einem A/B Schlüssel System könnte es auch gehen. Der Vermieter bekommt den B Schlüssel, Du hast A und B am Schlüsselbund, B aber mit Aufkleber drum gegen versehentliche Verwendung. Wenn irgendwann A nicht mehr funktioniert und Du B verwenden musst, weißt Du, dass der Vermieter drin war.
Interessantes System, aber wer riskiert doppelten Verlust und nimmt immer zwei Schlüssel mit?
Also eher "...Du einen Schlüsseldienst holen musst, um an Schlüssel B zu kommen, der in der Wohnung liegt..." löl
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Re: Zylindertausch

Beitrag von mhmh »

Wenn man das so macht, wird die A/B Schließung nicht in der Art verwendet, für die sie ursprünglich konstruiert wurde. Wenn Du da beide Schlüssel verlierst, ist das kein doppelter Verlust.

Manfred
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Re: Zylindertausch

Beitrag von Manfred »

Bekannte von mir hatten einen Schlüssel von Keso mit Zutritt Haustür/ Keller verloren.
Die Kaution war zwar in D-Markt , aber wäre futzsch gewesen.
In Decin wurde der Schlüssel ohne Probleme gemacht und soviel ich weiß,
gab es beim Auszug damals keine Beanstandung.
Sie hatten auch die Klausel in Vertrag - wenn Schlüssel weg , neue GSA.

Piel
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Re: Zylindertausch

Beitrag von Piel »

Christian hat geschrieben:... kommt auf die "Bewohnerschaft" von dem Haus an. Ein einfacher Normalprofilzylinder in der Wohnung ist unproblematisch, und kann ggf. durch den Bewohner gegen ein Zylinder seiner Wahl ausgetauscht werden. Wär ich ein Vermieter würde ich höchstens ein der Haustüre einen Zylinder mit "Z-Funktion" einbauen. Und dann würde ich den Mietern auf ausdrücklichen Wunsch einen Anlagenzylinder zur Verfügung geben. Dieser Zylinder kannn dann unabhängig vom Mietvertrag und Kaution ausgegeben werden, das der Mieter für diesen Zylinder einen besonderen Pfand hinterlegen muss. Ansonsten würde es ja ausreichen wenn man Kellertüren mit der Haustür gleichschliessend macht, und die Wohnung hat einen eigenen Schlüssel. So muss der Hausbewohner mit 2 Schlüsseln rumlaufen ...
Ja, dies wäre in meinen Augen auch eine optimale Lösung. Ich habe kein Problem mit zwei Schlüsseln, trage ich doch sowieso schon etliche Schlüssel mit mir rum. Nur leider haben viele Vermieter überhaupt keine Ahnung welche Möglichkeiten man in Sachen Schlösser so hat.
mhmh hat geschrieben:Wenn man das so macht, wird die A/B Schließung nicht in der Art verwendet, für die sie ursprünglich konstruiert wurde.
Dies befürchte ich auch.

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Re: Zylindertausch

Beitrag von mhmh »

Piel hat geschrieben:
mhmh hat geschrieben:Wenn man das so macht, wird die A/B Schließung nicht in der Art verwendet, für die sie ursprünglich konstruiert wurde.
Dies befürchte ich auch.
Woher die Furcht?
Eleganter als ein zusätzlicher Kreuz- oder Doppelbart erscheint es mir allerdings.

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Re: Zylindertausch

Beitrag von naturelle »

Manfred hat geschrieben:Sie hatten auch die Klausel in Vertrag - wenn Schlüssel weg , neue GSA.
Also neue Schließanlage? Kann mir nicht vorstellen, daß so eine Klausel vor Gericht Bestand hat, weil sie den Mieter mit (mindestens zur Vertrags-Unterzeichnung) unübersehbaren finanziellen Risiken beaufschlagen würde.
Sozialismus ist, wenn die Faulen den Armen das Essen wegessen und dabei die, die es bezahlen, als asozial beschimpfen.

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Re: Zylindertausch

Beitrag von Piel »

mhmh hat geschrieben:Woher die Furcht?
Eleganter als ein zusätzlicher Kreuz- oder Doppelbart erscheint es mir allerdings.
Dieser Zylinder wird doch genauso schnell ausgebaut und gegen einen eigenen Ersetzt. Mein Vorschlag setzt voraus dass das gesamte Einsteckschloss ausgebaut und gegen ein normales ausgetauscht wird.
naturelle hat geschrieben:
Manfred hat geschrieben:Sie hatten auch die Klausel in Vertrag - wenn Schlüssel weg , neue GSA.
Also neue Schließanlage? Kann mir nicht vorstellen, daß so eine Klausel vor Gericht Bestand hat, weil sie den Mieter mit (mindestens zur Vertrags-Unterzeichnung) unübersehbaren finanziellen Risiken beaufschlagen würde.
Man kann viel in den Mietvertrag schreiben, ob es am Ende dann auch Bestand hat ist eine andere Frage. Es gab ja bereits entsprechende Urteile bez. Schlüsselverlust, wo der Mieter eben nicht die Kosten für den Austausch der gesamten Schließanlage tragen musste. Wurde der Schlüssel z.B. nachweislich gestohlen wurde ohne dass der Mieter seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat, muss der Mieter nicht für eine neue Schließanlage blechen. Gleiches gilt für den Fall wo ein Missbrauch des Schlüssels ausgeschlossen werden kann oder extrem unwahrscheinlich ist. Dazu kommt, dass der Vermieter nur dann Kosten vom Mieter verlangen kann wenn die Schließanlage auch tatsächlich ausgetauscht worden ist. Der Vermieter kann nicht erst die Zahlung des Mieters abwarten, also quasi Fiktiv abrechnen, und erst nach Zahlung die Anlage austauschen. Wenn beim Mieter nichts zu holen ist schaut der Vermieter nach dem Tausch halt in die Röhre. Eine Haftpflicht besteht in vielen Fällen auch nicht. Und wenn zwischen der Verlustmeldung und dem Austausch zu viel Zeit vergeht kann der Vermieter u.U. auch auf den Kosten sitzen bleiben.

Grundsätzlich ist der Mieter natürlich in der Beweispflicht, er muss nachweisen dass der Schlüssel gestohlen wurde oder nicht missbraucht werden kann. Was macht man aber als Vermieter wenn der Mieter behauptet er sein nachts ausgeraubt worden, er evtl. sogar eine Anzeige erstattet hat? Es soll ja schon Leute gegeben haben die einen nächtlichen Überfall auf offener Straße erfunden haben. Wenn ein Mieter nicht dumm ist und ein gewisses Maß an Dreistigkeit besitzt kann er sich durchaus um die Kosten drücken, selbst wenn er den Schlüssel schuldhaft verloren hat.

Wenn man dies alles berücksichtigt würde ich als Vermieter Abstand von einer Schließanlage nehmen, da sie nicht nur für den Mieter sondern auch für den Vermieter ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko darstellt.

Allerdings sehen manche Gerichte auch eine Warnpflicht auf seiten des Vermieters, d.h. er muss den Mieter darauf hinweisen dass beim Verlust des Schlüssels u.U. der Austausch der gesamten Schließanlage notwendig sein kann und dadurch nicht unerhebliche Kosten entstehen können. Aus dieser Sicht ist eine entsprechende Klausel im Mietvertrag nicht verkehrt, über die Formulierung lässt sich natürlich streiten.

Manfred
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Re: Zylindertausch

Beitrag von Manfred »

Die Situation war gegen 1997-2000, kongreter weiß ich es nicht mehr.
Schlüsselkind hat den Schlüssel verloren ? verbummelt ??, was weiß ich noch.
Das Problem wurde damals auf die Art gelöst und Sicherungskarte hatte man als Mieter nicht.

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