Das ist kein Umtausch, sondern eine Reklamation! - So lange Du den Kauf bei ihm nachweisen kannst, muss er Dir in den ersten beiden Jahren, nach Kaufdatum, helfen! - Da kommt er nicht raus!Marinopick hat geschrieben:Der (Händler) nimmt das aber nicht zurück, weil es halt schon offen ist. Eine Freude.
Sie versuchen dich zu irritieren.Marinopick hat geschrieben:Na dufte!
Man soll das nur über den Händler abwickeln blablabla.
Schicke das Schloss, mit Kaufnachweis, als Einschreiben, direkt zu Burgwächter, dann werden sie Dir schon helfen!