Hallo in die Runde
Ich bin schon etwas länger interessiert am Lockpick sport und hab auch schon ein paar sets hier, unter anderem von Multipick..
Letztens war ich in einer Nachbarstadt unterwegs und hatte ein wenig Zeit über, also bin ich in ein "sicherheits- und schlüsselfachgeschäft" rein, um mal nachzufragen, ob dort solches Werkzeug verkauft wird.
Die Dame am Tresen hatte keine Ahnung von der rechtlichen lage, empfahl mir erst, bei der Polizei ein paar straßen weiter nachzufragen und verschwand kurz ins Hinterzimmer, um nachzufragen wie es damit ausschaut.
Zurück kam sie dann mit der Nachricht, es sei nur zu erwerben mit polizeilicher Genehmigung.
Jetzt meine Frage; hab ich da eine gesetzesänderung nicht mitbekommen und muss ich den Kram jetzt abgeben oder "verschwinden lassen"?
tät' ich ungern, war recht teuer..
schon mal danke!
Gruß
Tizz
Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?
Aaaaaaaaaalso ... die Polizei ist in Deutschland eine EXEKUTIVE Ínstanz. Die Polizei DARF Dir also keine Genehmigung erteilen, da sie allenfalls überprüfen darf, ob Du eine Genehmigung hast.
Auf gut Deutsch: Die Dame hat Dir das erzählt, was die Amerikaner gerne als "bullshit" bezeichnen !
Liebe Grüße, Crocheteur
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- Retak
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?
Es handelt sich um Werkzeuge und keine scharfen Waffen, da brauchts keine Besitzkarte oder was ähnliches. Schlüsseldienste labern gern mal solchen Müll.
Viele Anbieter geben solche Werkzeuge nur an das Schlüsseldienstgewerbe ab, nicht weil es gesetzlich vorgeschrieben wäre, sondern weil es seit jeher eine branchenübliche Verfahrensweise ist.
Viele Anbieter geben solche Werkzeuge nur an das Schlüsseldienstgewerbe ab, nicht weil es gesetzlich vorgeschrieben wäre, sondern weil es seit jeher eine branchenübliche Verfahrensweise ist.
Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?
War das, vielleicht, in Polen? - Dort wird es, tatsächlich, ähnlich gehandhabt.
Zuletzt geändert von toolix_d am 1. Jun 2020 19:27, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?
Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?
Gab es denn in dem "Fachgeschäft" überhaupt Lockpicking-Artikel zu kaufen? - Ist nämlich eher unüblich.
Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?
keine Ahnung, bin ja rein um zu fragen ob die welche verkaufen dort
darauf kam dann, dass es nur mit genehmigung zu erwerben sei
darauf kam dann, dass es nur mit genehmigung zu erwerben sei
- Christian
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Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?
Schlüsseldienste sind nicht gerade die "Freunde" der Hobby-Schlossöffner, befürchten dass sie ihnen ihre Verdienste kaputt machen. Oder deren verkaufte Produkte madig reden ...
... dabei müssten Schlüsseldienste und Hersteller froh sein dass es Lockpicker gibt. Die geben doch einen Anreiz dass die Kunden höherwertige Zylinder kaufen müssten.
Es gibt nur eine legitime Einstellung
Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?
Ich kann mir vorstellen, dass die Realität noch dramatischer ist, da der "Normalschlüsselkopierer", überhaupt keine Vorstellung über Funktion und Überlistungsmöglichkeiten von Schlössern besitzt, sind diejenigen, die behaupten ihre, als "besonders sicher" verkauften Schließsysteme überlisten zu können, eine Art, obskure, "ausserirdische Bedrohung", da bei öffentlicher Ablieferung des "Könnensbeweises", ihr mühselig, argumentativ, aufgebautes Kundenkartenhaus, unwiederherstellbar, zusammen brechen muss.
Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?
Als ich mir damals meine Picks bestellt habe (D), wollte niemand auch nur entfernt irgendwas derartiges von mir sehen.
Bezahlung, das war's.
Bezahlung, das war's.