Ich nehme teilweise mal ein Multitool mit und da mein Kopf wie ein Sieb ist hatte ich es in meinem Rucksack vergessen und bei einer Geschäftsreise mit zum Check-In nehmen wollen.
Natürlich ist das ganze aufgefallen. Klinge am Multitool war kurz genug also alles kein Problem und ich hätte es mitnehmen dürfen.
Da es jedoch einhändig zu öffnen Wahr kam hier das Problem auf das es nicht ging. Der Beamte und der Herr vom Sicherheitsdienst waren jedoch sehr Nett. Da dass Messer in einer kleinen Tasche (mit reisverschluss verschlossen) mit paar Lishi Picks war und sich diese Tasche ganz untem im Rucksack (in einem unterfach) befand entschied man sich dass ich das Messer nur zum Fundbüro bringen solle damit ich es am nächsten Tag abholen konnte.Messer mit einer Klingenlänge über 6 Zentimeter sowie Scheren mit einer Klingenlänge über 6 Zentimeter, ab dem Scharnier gemessen, stellen gemäß Anlage 4-C der VO (EU) 2015/1998 verbotene Gegenstände im Handgepäck dar.
Also nochmal Schwein gehabt.
edit:
Zum eigentlichen Thema: Unseres Wissens nach gab es hier keine Gesetzesänderung.