Siehe meine letzte Änderung! - Wieso bist Du, um diese zeit, noch hier? - Urlaub?
Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?
Moderatoren: Retak, Crocheteur
-
- Unverzichtbar, Unkündbar und Unverwundbar
- Beiträge: 6728
- Registriert: 29. Jun 2005 12:00
- Eigener Benutzer Titel: Offtopicreißer
- Wohnort: eigene Welt
- Kontaktdaten:
Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?
Wenn die Probleme bekommen könnten, wozu dienen dann die Ausnahmen?
Wer das kann? Wird sich zeigen. Aber egal, da ja klar ist, dass es nicht geht.
Ich liege schon überfällig im Bett. Morgen mache ich nicht so früh.
Wer das kann? Wird sich zeigen. Aber egal, da ja klar ist, dass es nicht geht.
Ich liege schon überfällig im Bett. Morgen mache ich nicht so früh.
Lieber die Katze auf dem Arm als den Tiger im Tank.
Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?
Ich denke, die (schwammige) Formulierung, ist beabsichtigt, um situationsorientiertes Augenmaß zu ermöglichen ...
... weil man mit Worten nicht formulieren kann, welcher, durch Vorhandensein, vorbereiteter Werkzeugeinsatz, spekulativ sinnvoll erscheint und welcher, zu kriminellen Handlungen, ausgeweitet werden könnte ...
Daraus folgen, auf Grund von Fakten, Einzelfallentscheidungen, die zwar gesetzlich begründbar, aber nicht verallgemeinerbar sind.
Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?
Es "zofft" sich doch niemand!?
Ehm, einfach mal mein posting lesen.
Was ich Dir da zitiert habe, das nennt sich "Gesetz". Das ist in Deutschland bindend, da kann Dir auch niemand eine Ausnahme schreiben, so etwas ist nicht vorgesehen.
Genau den Punkt hast Du offensichtlich nicht verstanden. Es gibt keine "Genehmigungsfähigkeit", weil niemand "Genehmigungen" ausstellt. Das Gesetz ist absichtlich so schwammig formuliert, damit man nach Gutdünken interpretieren kann. Das zeigt insbesondere (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor,", was nur ein Beispiel darstellt.worgan hat geschrieben: ↑21. Jun 2020 15:12Sondern man muss im Gegenteil VORHER nachweisen können, dass man das Objekt mit sich führen darf, damit es gar nicht erst zu einer Beanstandung kommt! Exakt dazu wird man sich vorher erkundigen, ob das Mitführen genehmigungsfähig ist, weil beispielsweise nach Absatz 3 Ausnahme des Verbots besteht.
Ein Feuerwehrmann darf benutzen, was gerade passend ist.Wundert mich sehr, da Feuerwehrleute im Dienst Profiwerkzeug dabei haben und nicht auf Allgemeinwerkzeug zurückgreifen sollten.
Genau das versuche ich die ganze Zeit, Dir zu vermitteln: der Gesetzestext ist ganz bewußt das Gegenteil von eindeutig, weil man damit vermeidet, unzählige Ausnahmen aufnehmen zu müssen. Wenn ein Feuerwehrmann - um mal bei diesem Beispiel zu bleiben - in seiner Freizeit zu einem Unfall kommt und einen Eingeklemmten mit dem RescueTool rettet, welches er "zufällig" dabei hat, dann interessiert das niemanden, da "berechtigtes Interesse". Wird er hingegen mit RescueTool betrunken in der Düsseldorfer Altstadt aufgegriffen, sieht die Sache ganz anders aus, alleine schon deshalb, weil man ihm dann vorwerfen wird, daß er die Situation (sprich seinen wahrscheinlichen Zustand) vorher hätte passend einschätzen müssen.Die weiter vorn genannte Gesetzeslage gibt das jedenfalls nicht her.
Oder, anderes Beispiel, das ist vielleicht einleuchtender, "Brauchtum": es gibt eine Brauchtums-Veranstaltung vom Messerwerferschützenverein Schweinfurt. Auf der Veranstaltung selbst darf man das Messer die ganze Zeit mit sich "führen". Auf dem Weg dorthin oder von dort nach Hause hat man es aber, wie unter (2) 2. geschrieben, "in einem verschlossenen Behältnis" zu transportieren. Und auch da ist der Gesetzestext bewußt uneindeutig, es dürfte Dir aber ungleich schwieriger fallen, einen Polizisten oder Richter schlüssig zu überzeugen, daß Du eine Tupperdose für ein "verschlossenes Behältnis" im Sinne des Gesetzes hältst, anstatt z.B. einer mit einem Schloß ausgestatteten metallenen Geldkassette.
Sozialismus ist, wenn die Faulen den Armen das Essen wegessen und dabei die, die es bezahlen, als asozial beschimpfen.
-
- Unverzichtbar, Unkündbar und Unverwundbar
- Beiträge: 6728
- Registriert: 29. Jun 2005 12:00
- Eigener Benutzer Titel: Offtopicreißer
- Wohnort: eigene Welt
- Kontaktdaten:
Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?
OK, genug von dem Schwachsinn.
Lieber die Katze auf dem Arm als den Tiger im Tank.
- Marinopick
- Eigentum
- Beiträge: 1697
- Registriert: 16. Apr 2017 10:19
- Eigener Benutzer Titel: Mathematically Unbreakable
Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?
Ich verfolge das Thema schon wa slänger still lesend, muss aber doch mal zu bedenken geben, dass
man sich die Werkzeuge auch selber bauen kann.
Wer sagt denn, dass die Werkzeuge nur gekauft werden dürfen?
Gut, eine Waffe baut man nicht mal eben selber, aber Öffnungswerkzeuge (zumindest die effektiven) sind d
och oft recht einfach im Aufbau.
man sich die Werkzeuge auch selber bauen kann.
Wer sagt denn, dass die Werkzeuge nur gekauft werden dürfen?
Gut, eine Waffe baut man nicht mal eben selber, aber Öffnungswerkzeuge (zumindest die effektiven) sind d
och oft recht einfach im Aufbau.
Masken in Öffentlichkeit? Ja. Masken auf der Arbeit? Eventuell. Masken in der Schule? Nein!
https://www.openpetition.de/petition/on ... ition-main
https://www.openpetition.de/petition/on ... ition-main
Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?
Ich gebe zu bedenken, das wohl die meisten kriminellen Delikte bei Einbrüchen mit Brechstange oder Schraubendreher passieren.
Mit Öffnungswerkzeugen dürfte laut Polizeiberichten eine geringe Zahl passieren.
Da Deutschland ja Spitzenreiter bei Verboten und Reglementierungen ist,
das aber bisher nicht bei unseren Spielzeugen erfolgte, bestärkt mich bei meiner Meinung.
Und machen wir uns nichts vor, ein bissel Luft zum Atmen sollte man uns schon lassen.
Und echte Profis reisen sowieso mit anderen Geräten an.
Da brauche ich mir bloß bei uns früh den Polizeiradioreport anhören, welche hochwertigen Autos
wieder verschwunden sind und unsere Fahrzeugindustrie tut wenig dagegen.
Aber für jedes verschwundene Auto braucht man ja Ersatz.
Ein Schelm, wer böses denkt.
Mit Öffnungswerkzeugen dürfte laut Polizeiberichten eine geringe Zahl passieren.
Da Deutschland ja Spitzenreiter bei Verboten und Reglementierungen ist,
das aber bisher nicht bei unseren Spielzeugen erfolgte, bestärkt mich bei meiner Meinung.
Und machen wir uns nichts vor, ein bissel Luft zum Atmen sollte man uns schon lassen.
Und echte Profis reisen sowieso mit anderen Geräten an.
Da brauche ich mir bloß bei uns früh den Polizeiradioreport anhören, welche hochwertigen Autos
wieder verschwunden sind und unsere Fahrzeugindustrie tut wenig dagegen.
Aber für jedes verschwundene Auto braucht man ja Ersatz.
Ein Schelm, wer böses denkt.
- Marinopick
- Eigentum
- Beiträge: 1697
- Registriert: 16. Apr 2017 10:19
- Eigener Benutzer Titel: Mathematically Unbreakable
Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?
Ich bin durch die Ausbildng bei einem Namhaften Zulieferer für Fahrzeugelektronik und Keyless Go Systeme.
Ich kann und darf zwar nicht viel dazu sagen, aber es gibt schon Ansätze, wie man es
verschlüsselt, dass Hacker nicht dran kommen, aber ein großer Schwachpunkt ist, dass
viele Autodiebe das Signal nur "verlängern" und nicht decodieren.
Vielversprechender ist da das System, dass man den Schlüssel "verstummen" lässt, sobald er X Meter
vom Auto weg ist. Dann wäre kein Signal zum Auslesen da.
Ich kann und darf zwar nicht viel dazu sagen, aber es gibt schon Ansätze, wie man es
verschlüsselt, dass Hacker nicht dran kommen, aber ein großer Schwachpunkt ist, dass
viele Autodiebe das Signal nur "verlängern" und nicht decodieren.
Vielversprechender ist da das System, dass man den Schlüssel "verstummen" lässt, sobald er X Meter
vom Auto weg ist. Dann wäre kein Signal zum Auslesen da.
Masken in Öffentlichkeit? Ja. Masken auf der Arbeit? Eventuell. Masken in der Schule? Nein!
https://www.openpetition.de/petition/on ... ition-main
https://www.openpetition.de/petition/on ... ition-main
Re: Lockpicks nur (noch) mit polizeilicher Genehmigung erwerbbar?
Wie wäre es denn mit einem einfachen "An" - "Aus" (Kipp)Schalter am Schlüssel?Marinopick hat geschrieben: ↑26. Jun 2020 18:44Vielversprechender ist da das System, dass man den Schlüssel "verstummen" lässt, sobald er X Meter
vom Auto weg ist. Dann wäre kein Signal zum Auslesen da.
Dann kann der Kunde selber entscheiden, ob ihm das Bisschen weniger an Bequemlichkeit, den Verlust seines Autos rechtfertigt ...